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LiegKatErl - Liegenschaftskatastererlass
Die Führung des Liegenschaftskatasters in Nordrhein-Westfalen
- Nordrhein-Westfalen -
Vom 13. Januar 2009
(MBl.NRW. 2009 S. 45, ber. S. 430, ber. 10.06 2010 S. 535; 23.09.2013 S. 474 13; 27.10.2016 S. 703 16; 27.09.2019 S. 512 19; 12.10.2021 S. 811 21; 12.01.2023 S. 32 23)
Gl.-Nr.: 71342
(1) Dieser Erlass präzisiert die Vorgaben des Vermessungs- und Katastergesetzes NRW und der hierzu ergangenen DVOzVermKatG NRW zu Inhalt, Führung, Bereitstellung und Archivierung der Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters (Geobasisinformationssystem, § 11 VermKatG NRW) unter Einsatz von automatisierten Verfahrenslösungen, die den Anforderungen nach Nummer 1.1 Abs. 1 dieses Erlasses genügen. Der Erlass tritt an die Stelle der mit Nummer 27 aufgehobenen Erlasse.
(2) Für die katastertechnische Bearbeitung von Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz oder dem Baugesetzbuch gelten besondere bzw. ergänzende Vorschriften.
(3) Soweit nachfolgend personenbezogene Bezeichnungen im Maskulinum stehen, wird diese Form verallgemeinernd verwendet und bezieht sich auf beide Geschlechter: Eigentümer / Eigentümerin.
(aufgenommen sind Abkürzungen, die nicht im laufenden Text erläutert sind)
Abkürzung (Bun) = Bundesgesetz // Bezeichnung
AAA // Kurzbezeichnung, wenn AFIS, ALKIS und ATKIS gemeinsam angesprochen sind
AFIS // Amtliches Festpunkt-Informationssystem
ALKIS // Amtliches Liegenschaftskataster-Informationssystem
ATKIS // Amtliches topographisch-Kartographisches Informationssystem
BGB (Bun) // Bürgerliches Gesetzbuch
BodSchätzG (Bun) // Gesetz über die Schätzung des Kulturbodens (Bodenschätzungsgesetz)
DSG NRW // Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen)
DVOzVermKatG NRW // Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster
EDBS // Einheitliche Datenbank-Schnittstelle (für ALK-Programmsystem)
LBESAS // Liegenschaftsbuch Eingabesätze sequentiell (für ALB-Programmsystem)
LWG // Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz)
NutzErl. 95 // Erlass: Die flächenbezogenen Nutzungsarten und ihre Begriffsbestimmungen im Liegenschaftskataster (Nutzungsartenerlass 1995)
Übereinstimmungsrichtlinien // Richtlinien zur Erhaltung der Übereinstimung zwischen Grundbuch und Liegenschaftskataster
ZV-Riß // Zeichenvorschrift für Vermessungsrisse in Nordrhein-Westfalen - Zeichenvorschrift-Riß NRW -
VermKatG NRW // Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz) -
VwVfG NRW // Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
WLDGGB // Workdatei Liegenschaftsbuch Datengewinnung Grundbuch (für ALB-Programmsystem)
I Grundsätzliches
1 Inhalt und Führung des Liegenschaftskatasters
1.1 Amtliches Liegenschaftskataster-Informationssystem 13 19
(1) Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters mit Ausnahme der Liegenschaftskatasterakten werden nachfolgend als ALKIS-Bestandsdaten bezeichnet. Sie werden in einer Verfahrenslösung geführt, die den Anforderungen des von der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) entwickelten und in der Dokumentation zur Modellierung der Geoinformationen des amtlichen Vermessungswesens (GeoInfoDok) in der Version 6 beschriebenen Standards "Amtliches Liegenschaftskataster-Informationssystems (ALKIS)" entspricht (§ 13 Abs. 1 VermKatG NRW). Die GeoInfoDok ist Grundlage für die Führung der ALKIS-Bestandsdaten in NRW, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist.
(2) Mit diesem Erlass werden die bestehenden gesetzlichen Regelungen für die Führung des Liegenschaftskatasters konkretisiert. Eine differenziertere Vorgabe ergibt sich aus den Dokumenten, die der Eignungsprüfung (RdErl. v. 15.2.2005 - SMBl. NRW. 71342 -) zu Grunde zu legen sind. Das für die Eignungsprüfung maßgebende Dokument "Anforderungen des Landes an die ALKIS-Verfahrenslösungen" mit seinen Anlagen ergänzt insofern diesen Erlass um alle für die Einführung und Inbetriebnahme von ALKIS-Verfahrenslösungen sowie die Führung der ALKIS-Bestandsdaten erforderlichen fachlichen und technischen Detailregelungen. Alle damit zusammenhängenden Dokumente werden von der Abteilung Geobasis NRW der Bezirksregierung Köln im Auftrag des für das amtliche Vermessungswesen zuständigen Ministeriums als Herausgeber gepflegt und veröffentlicht.
1.2 Einsatz von ALKIS-Verfahrenskomponenten, Weiterentwicklung
(Stand: 06.09.2023)
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