RdErl. Umweltschonendes Bauen des Landes (2)

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3.4 Verkehrserschließung

3.4.1 Straßen und Wege

In der Regel sind Straßenräume als Mischflächen zu planen. Flächenverbrauch und Erdaushub sind möglichst gering zu halten. Auf die Empfehlungen für die Anlage von Erschließungsstraßen (Anlage 1 Nr. 15) wird hingewiesen.

3.4.2 Stellplätze für Kraftfahrzeuge

Die Anzahl der Stellplätze ist im Rahmen der bauordnungsrechtlichen Bestimmungen so weit wie möglich zu verringern. Die Stellplatzabmessungen sind so weit wie möglich zu reduzieren. Stellplatzanlagen sollen wasserdurchlässig sein und begrünt werden. Auf die Broschüre zur Bepflanzung von Stellplatzanlagen (Anlage 2 Nr. 2.1) und die Empfehlungen für Stellplatzanlagen im Hochschulbereich (Anlage 2 Nr. 3) wird hingewiesen.

3.4.3 Abstellplätze für Fahrräder

Es sind ausreichende Abstellplätze für Fahrräder vorzusehen. Auf die Broschüre zum ruhenden Radverkehr (Anlage 2 Nr. 2.2) wird hingewiesen.

3.4.4 Niederschlagswasser

Das auf Verkehrsflächen und Freiflächen anfallende Niederschlagswasser soll möglichst ortsnah großflächig versickert werden.

3.4.5 Begrünung an Verkehrsflächen

An Verkehrsflächen sind standortgerechte Bepflanzungen vorzusehen.

3.5 Technische Ausrüstung

Die technische Ausrüstung von baulichen Anlagen ist so zu planen, dass der Primärenergieverbrauch und die CO2-Emissionen minimiert werden.

3.5.1 Abwasser- und Wasseranlagen

Auf die Sanitärbauanweisung (Anlage 1 Nr. 11) wird verwiesen.

3.5.2 Wärmeversorgungsanlagen

Auf die Heizungsbauanweisung (Anlage 1 Nr. 14), den Runderlass zu Wirtschaftlichkeitsnachweisen zur Emmissionsminderung und Energieeinsparung (Anlage 1 Nr. 3) und den Runderlass zur Nutzung regenerativer Energiequellen (Anlage 1 Nr. 9) wird verwiesen.

3.5.3 Raumlufttechnische Anlagen

Auf die Lüftungsrichtlinie (Anlage 1 Nr. 4) und den Runderlass zur Kälteerzeugung und Kühlung (Anlage 1 Nr. 12) wird verwiesen.

3.5.4 Starkstromanlagen

Die elektrischen Betriebsräume sollen so angeordnet und angelegt werden, dass auf mechanische Lüftung verzichtet werden kann. Die elektrische Anschlussleistung ist unter Berücksichtigung von restriktiv ermittelten Gleichzeitigkeitsfaktoren für den aktuellen Bedarf auszulegen. Dies gilt auch für die Leistungsbemessung der notstromberechtigten Verbraucher. Für spätere Erweiterungen sind ausreichende Platzreserven vorzusehen. Auf die Empfehlungen zur Planung und zum Bau von Elektroanlagen (Anlage 1 Nr. 16) wird hingewiesen.

Die Möglichkeiten der Eigenstromversorgung durch ein Blockheizkraftwerk oder ein Netzersatzaggregat oder durch die Nutzung erneuerbarer Energien mit Photovoltaik-, Wind- oder Wasserkraftanlagen sind zu untersuchen. Auf den Runderlass zur Nutzung regenerativer Energiequellen (Anlage 1 Nr. 9) wird verwiesen. In Beleuchtungsanlagen sind vorrangig Leuchtstofflampen einzusetzen. Auf den Runderlass zu Beleuchtungsanlagen (Anlage 1 Nr. 5) wird verwiesen.

Die Möglichkeiten für eine zentrale Abschaltung der Beleuchtung sind zu untersuchen und gegebenenfalls zu nutzen. Auf den Runderlass "Energiesparende Beleuchtungssteuerung" (Anlage 1 Nr. 8) wird verwiesen.

3.5.5 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen

Bei der Beschaffung von Telekommunikationsanlagen ist auf eine niedrige elektrische Anschlussleistung zu achten.

Bei der Errichtung neuer Datennetze sollen nach Möglichkeit passive Netze ohne zusätzlich zwischengeschaltete aktive Komponenten eingesetzt werden. Auf die Vorteile der Lichtwellenleiter wird unter Bezugnahme auf die Verkabelungsempfehlungen LAN (Anlage 1 Nr. 2) und auf die mit den nutzenden Verwaltungen abgestimmten nicht veröffentlichten Runderlasse für LAN-Verkabelungen verwiesen.

Bei der Beschaffung von DV-Geräten oder aktiven Teilen für DV-Netze ist auf eine niedrige elektrische Anschlussleistung zu achten. Nach Möglichkeit sollen Energiemanagement-Systeme eingesetzt werden.

3.5.6 Förderanlagen

Auf den Runderlass zu Aufzugsanlagen (Anlage 1 Nr. 13) wird verwiesen.

3.5.7 Nutzungsspezifische Anlagen

Bei der Beschaffung von nutzungsspezifischen Geräten, beispielsweise für Küchen und Wäschereien, ist bei Energieart, Umwandlungswirkungsgrad, Energieträger und Arbeitsverfahren darauf zu achten, dass der Primärenergieverbrauch und der Wasserverbrauch minimiert werden.

3.5.8 Gebäudeautomation

Zur Vorbereitung eines Energiemanagements sind Automatisierungssysteme (Messen, Steuern, Regeln) grundsätzlich in Direct Digital Control (DDC) - Technik auszuführen. Fabrikatsunabhängige Datenübertragung und lernfähige Software sind zu bevorzugen. Automatisierungssysteme für die Elektrotechnik können als EIB (European Installation Bus) ausgeführt werden.

4 Vergabe der Bauleistungen

4.1 Leistungsbeschreibung

Die leistungsbezogenen umweltrelevanten Vorgaben sind bei der Aufstellung der Leistungsbeschreibung (Leistungsverzeichnis oder Leistungsprogramm) zu beachten. Im Übrigen gilt Abschnitt O der Allgemeinen Regelungen für Bauarbeiten jeder Art - DIN 18299 - in Teil C der VOB.

4.2 Änderungsvorschläge oder Nebenangebote

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