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Änderungstext
1. Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen
Vom 3. Februar 2011
(GV. NRW Nr. 5 vom 11.03.2011 S. 169)
Auf Grund des § 2 Absatz 2 Satz 2 des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. August 1999 (GV. NRW. S.524), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 12. Mai 2009 (GV. NRW. S.296), in Verbindung mit § 5 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung vom 3. Juli 2001 (GV. NRW. S.262), zuletzt geändert durch Verordnung vom 26. Oktober 2010 (GV. NRW. S.544), sowie auf Grund des § 23 Nummer 7 der Berufsordnung für die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure / Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen in Nordrhein-Westfalen vom 15. Dezember 1992 (GV. NRW. S.524), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 8. Dezember 2009 (GV. NRW. S.765), wird im Einvernehmen mit dem Finanzministerium verordnet:
Die Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung vom 5. Juli 2010 (GV. NRW. S. 390) wird wie folgt geändert:
In der Anlage "Gebührentarif" werden folgende Änderungen vorgenommen:
1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
a) Die Wörter "1.4 Amtliche Beglaubigungen" werden durch die Wörter "1.4 Beglaubigungen und Beurkundungen" ersetzt.
b) Die Wörter "3.3 Beurkundungen und Beglaubigungen gemäß § 17 VermKatG NRW" werden gestrichen.
c) Die Wörter "7.2 Besondere Bodenrichtwerte nach § 196 Absatz 1 Satz 5 BauGB" werden durch die Wörter "7.2 Besondere Bodenrichtwerte nach § 196 Absatz 1 Satz 7 BauGB" ersetzt.
2. Die Tarifstelle 1.4 erhält folgende neue Fassung:
| alt | neu |
| 1.4 Amtliche Beglaubigungen
Für jeden Vorgang einer amtlichen Beglaubigung gemäß § 34 VwVfG NRW, soweit in den Tarifstellen dieser VermWertGebT nichts anderes geregelt ist |
"1.4 Beglaubigungen und Beurkundungen
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3. Die Tarifstelle 1.7.2 erhält folgende neue Fassung:
| alt | neu |
1.7.2 Informationsmenge Objekte
|
"1.7.2 Informationsmenge Objekte
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4. Die Tarifstelle 1.7.3 erhält folgende neue Fassung:
| alt | neu |
1.7.3 Informationsmenge Pixel
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"1.7.3 Informationsmenge Pixel
|
5. In der Tarifstelle 1.10.1 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb wird die Zahl " 10" durch die Zahl "20" ersetzt.
6. Die zweite ergänzende Regelung zur Tarifstelle 1.10.1 wird um folgenden zweiten Satz ergänzt: "Diese Mindestgebühr gilt nicht für digitale Daten des Tarifabschnittes 2.2."
7. In der Tarifstelle 1.10.3 werden die Wörter "nach den Tarifstellen 1.10.1 Buchstabe a oder 1.10.2 Buchstabe a" gestrichen.
8. In der ersten ergänzenden Regelung zur Tarifstelle 2.1.2 werden unter Buchstabe a die Wörter " (in ALK die Folie 52)" durch die Wörter "(in ALK die Folien 50, 51, 52 und 59)" ersetzt.
(Stand: 16.06.2018)
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