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Änderungstext
Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung und weiterer Rechtsvorschriften
- Saarland -
Vom 19. Februar 2025
(Amtsbl. I Nr. 15a vom 25.04.2025 S. 369_2)
Der Landtag des Saarlandes hat folgendes Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
Artikel 1
Änderung der Landesbauordnung
Die Landesbauordnung vom 18. Februar 2004 (Amtsbl. S. 822), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Dezember 2023 (Amtsbl. 2024 I S. 212), wird wie folgt geändert:
1. Die Fußnoten der Gesetzesüberschrift werden wie folgt geändert:
a) Fußnote 1 der Gesetzesüberschrift wird wie folgt gefasst:
| alt | neu |
| 1) Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften (ABl. EG Nr. L 204, S. 37), zuletzt geändert durch die Akte über die Bedingungen des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik und die Anpassungen der die Europäische Union begründeten Verträge - Anhang II: Liste nach Artikel 20 der Beitrittsakte - 1. Freier Warenverkehr - H. Horizontale und verfahrensbezogene Maßnahmen vom 16. April 2003 (ABl. EG Nr. L 236, S. 68), sind beachtet worden. | "1) Notifiziert gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241 vom 17.09.2015 S. 1)." |
b) Nach der Fußnote 2 der Gesetzesüberschrift werden folgende Fußnoten 3, 4 und 5 angefügt:
"3) Dieses Gesetz dient auch der Umsetzung der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG (ABl. L 157 vom 09.06.2006 S. 24; berichtigt durch ABl. L 76 vom 16.03.2007 S. 35), zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 1243/2019 vom 20.06.2019 (Abl. L 198 vom 25.07.2019 S. 241).
4) Dieses Gesetz dient auch der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates (ABl. L 197 vom 24.07.2012 S. 1).
5) Dieses Gesetz dient auch der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (ABl. L 328 vom 21.12.2018 S. 82, berichtigt durch L 311 vom 25.09.2020 S. 11; L 41 vom 22.02.2022 S. 37), zuletzt geändert durch die Richtlinie (EU) 2024/1711 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 (ABl. L 2024/1711 vom 26.06.2024 S. 1)."
2. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
a) Nach der Angabe zu § 12 werden folgende Angaben eingefügt:
" § 12a Photovoltaikanlagen auf gewerblichen Gebäuden und Stellplätzen
§ 12b Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden und Stellplätzen
§ 12c Vorbereitung von Gebäuden für die spätere Installation von Photovoltaikanlagen"
b) Die Angabe zu § 41 wird wie folgt gefasst:
| alt | neu |
| § 41 Feuerungsanlagen, sonstige Anlagen zur Wärmeerzeugung, Brennstoffversorgung | " § 41 Feuerungsanlagen, sonstige Anlagen zur Wärmeerzeugung und Energiebereitstellung" |
c) Nach der Angabe zu § 76 wird folgende Angabe eingefügt:
" § 76a Typengenehmigung"
3. § 1 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
a) In Nummer 7 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.
b) Folgende Nummer 8 wird angefügt:
"8. Windenergieanlagen und Teile von Windenergieanlagen, für die die Konformität mit den Anforderungen der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG (ABl. L 157 vom 09.06.2006 S. 24; berichtigt durch ABl. L 76 vom 16.03.2007 S. 35), zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 1243/2019 vom 20.06.2019 (ABl. L 198 vom 25.07.2019. S. 241), durch eine Konformitätsbescheinigung und eine CE-Kennzeichnung nachgewiesen ist."
c) Folgender Satz 2 wird angefügt:
"Abweichend von Satz 1 Nr. 8 sind auf die dort genannten Windenergieanlagen die §§ 5 bis 8, 57 bis 65, 68 bis 76, 76a, 79, 81 und 87 entsprechend anzuwenden."
4. § 2 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 3 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 2 wird das Wort "möglich" durch das Wort "geplant" ersetzt.
bb) In Satz 3 wird das Wort "Untergeschossen" durch das Wort "Kellergeschossen" ersetzt.
b) In Absatz 6 Satz 1 wird das Wort "Untergeschosse" durch das Wort "Kellergeschosse" ersetzt.
5. In § 3 Absatz 1 Nummer 1 Halbsatz 2 werden nach den Wörtern "gemäß Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 305/2011" ein Komma und die Wörter "einschließlich der nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen" eingefügt.
6. § 7 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 6 wird wie folgt geändert:
aa) In Nummer 3 wird das Wort "Untergeschoss" durch das Wort "Kellergeschoss" ersetzt.
(Stand: 05.05.2025)
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