![]() |
zurück | ![]() |
| Anrechenbare Bauwerte je Kubikmeter Brutto-RaumInhalt | Anlage 1 (zu § 27 Abs. 1) |
Bezugsjahr 2000 = Indexzahl 1,000
| Nr. | Gebäudeart | anrechenbare Bauwerte in Euro/m3 |
| 1 | Wohngebäude | 95 |
| 2 | Wochenendhäuser | 83 |
| 3 | Büro- und Verwaltungsgebäude, Banken und Arztpraxen | 128 |
| 4 | Schulen | 121 |
| 5 | Kindertageseinrichtungen | 108 |
| 6 | Hotels, Pensionen und Heime bis jeweils 60 Betten, Gaststätten | 108 |
| 7 | Hotels, Heime und Sanatorien mit jeweils mehr als 60 Betten | 126 |
| 8 | Krankenhäuser | 141 |
| 9 | Versammlungsstätten, wie Mehrzweckhallen, soweit nicht nach den Nr. 11 und 12, Theater, Kinos | 108 |
| 10 | Hallenbäder | 117 |
| 11 | eingeschossige, hallenartige Gebäude, wie Verkaufsstätten, Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude in einfachen Rahmen- oder Stiel-Riegel Konstruktionen und mit nicht mehr als 50.000 m3 Brutto-Rauminhalt sowie einfache Sporthallen und landwirtschaftliche Betriebsgebäude, soweit nicht nach Nummer 19 | |
| 11.1 | bis 2500 m3 Brutto-Rauminhalt Bauart schwer1 | 46 |
| sonstige Bauart | 39 | |
| 11.2 | der 2500 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 5000 m3 Bauart schwer1 | 39 |
| sonstige Bauart | 32 | |
| 11.3 | der 5000 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt Bauart schwer1 | 32 |
| sonstige Bauart | 25 | |
| 12 | andere eingeschossige Verkaufsstätten, Sportstätten | 72 |
| 13 | andere eingeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude | 64 |
| 14 | mehrgeschossige Verkaufsstätten mit nicht mehr als 50000 m3 Brutto-Rauminhalt | 97 |
| 15 | Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude mit nicht mehr als 50.000 m3 mehrgeschossige Brutto-Rauminhalt | 84 |
| 16 | eingeschossige Garagen, ausgenommen offene Kleingaragen | 70 |
| 17 | mehrgeschossige Mittel- und Großgaragen | 84 |
| 18 | Tiefgaragen | 130 |
| 19 | Schuppen, Kaltställe, offene Feldscheunen, offene Kleingaragen und ähnliche Gebäude | 34 |
| 20 | Gewächshäuser | |
| 20.1 | bis 1.500 m3 Brutto-Rauminhalt | 25 |
| 20.2 | der 1.500 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt | 15 |
| 1) Gebäude mit Tragwerken, die überwiegend in Massivbauart errichtet werden | ||
Bei Gebäuden mit mehr als fünf Geschossen sind die anrechenbaren Bauwerte um 5 v. H., bei Hochhäusern um 10 v. H. und bei Gebäuden mit befahrbaren Decken, außer bei den Nummern 16 bis 18, um 10 v. H. zu erhöhen. Bei Hallenbauten mit Kränen, bei denen der Standsicherheitsnachweis für Kranbahnen geprüft werden muss, sind für die von Kranbahnen erfassten Hallenbereiche anrechenbare Bauwerte von 38 Euro/m2, vervielfacht mit der Indexzahl nach § 27 Abs. 1, hinzuzurechnen.
Die in der Tabelle angegebenen Werte berücksichtigen nur Flachgründungen mit Streifen- oder Einzelfundamenten. Mehrkosten für andere Gründungen, wie Pfahlgründungen, Schlitzwände, sind getrennt zu ermitteln und den anrechenbaren Bauwerten hinzuzurechnen. Bei Flächengründungen sind je Quadratmeter Sohlplatte 2 m3 zum Brutto-Rauminhalt hinzuzurechnen.
Bei Gebäuden mit gemischter Nutzung sind für die Gebäudeteile mit verschiedenen Nutzungsarten die anrechenbaren Bauwerte anteilig zu ermitteln, soweit die Nutzungsarten nicht nur Nebenzwecken dienen. Für die Berechnung des Brutto-Rauminhalts ist die Anlage 4 maßgebend.
| Bauwerksklassen | Anlage 2 (zu § 27 Abs. 4 Satz 1) |
Bauwerksklasse 1
Tragwerke mit sehr geringem Schwierigkeitsgrad, insbesondere einfache statisch bestimmte ebene Tragwerke aus Holz, Stahl, Stein oder unbewehrtem Beton mit vorwiegend ruhenden Lasten, ohne Nachweis horizontaler Aussteifung;
Bauwerksklasse 2
Tragwerke mit geringem Schwierigkeitsgrad, insbesondere statisch bestimmte ebene Tragwerke in gebräuchlichen Bauarten ohne vorgespannte Konstruktionen und Verbundkonstruktionen mit vorwiegend ruhenden Lasten,
Bauwerksklasse 3
(Stand: 16.06.2018)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: ab 105.- € netto
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion