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Regelwerk

Änderungstext

Zweite Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Verwaltungsvorschrift zum Vollzug des § 82 der Thüringer Bauordnung (ThürBO) - Baulasten und Baulastenverzeichnis
- Thüringen -

Vom 20. November 2024
(ThürStAnz. Nr. 51 vom 16.12.2024 S. 1855)


I.

Die Verwaltungsvorschrift zum Vollzug des § 82 der Thüringer Bauordnung ( ThürBO) - Baulasten und Baulastenverzeichnis vom 2. Juli 1991 (ThürStAnz Nr. 25/1991 S. 471), geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 10. Oktober 2019 (ThürStAnz Nr. 44/2019 S. 1765), wird wie folgt geändert:

1. Die Überschrift erhält folgende Fassung:

alt neu
Verwaltungsvorschrift zum Vollzug des § 82 der Thüringer Bauordnung (ThürBO) - Baulasten und Baulastenverzeichnis "Verwaltungsvorschrift zum Vollzug des § 90 der Thüringer Bauordnung (ThürBO) - Baulasten und Baulastenverzeichnis".

2. In den Nummern 1.1, 1.2, 2.1, 2.2, 2.3, 3.1, 3.2, 3.3, 4.1 und 5.7 wird jeweils die Angabe " § 82" durch die Angabe " § 90" ersetzt.

3. In Nummer 9 wird die Angabe "31. Dezember 2024" durch die Angabe "31. Dezember 2029" ersetzt.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 31. Dezember 2024 in Kraft.

ID 243055

ENDE

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