Regelwerk, Bergrecht

BergwesSachvVO
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Abschnitt 1
Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung und Vereidigung

§ 1 Bestellungsgrundlage

§ 2 Öffentliche Bestellung

§ 3 Bestellungsvoraussetzungen

§ 4 Bestellungsvoraussetzungen für Anträge nach § 36a der Gewerbeordnung

Abschnitt 2
Verfahren der öffentlichen Bestellung und Vereidigung

§ 5 Zuständigkeit und Verfahren

§ 6 Zuständigkeit und Verfahren für Anträge nach § 36a der Gewerbeordnung

§ 7 Vereidigung

§ 8 Aushändigung von Bestellungsurkunde, Rundstempel, Ausweis und Sachverständigenverordnung

§ 9 Bekanntmachung

Abschnitt 3
Pflichten des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen

§ 10 Unabhängige, weisungsfreie, gewissenhafte und unparteiische Aufgabenerfüllung

§ 11 Persönliche Aufgabenerfüllung und Beschäftigung von Hilfskräften

§ 12 Verpflichtung zur Gutachtenerstattung

§ 13 Form der Gutachtenerstattung; gemeinschaftliche Leistungen

§ 14 Bezeichnung als "öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige"

§ 15 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten

§ 16 Haftungsausschluss; Haftpflichtversicherung

§ 17 Schweigepflicht

§ 18 Fortbildungspflicht und Erfahrungsaustausch

§ 19 Werbung

§ 20 Anzeigepflichten

§ 21 Auskunftspflichten, Überlassung von Unterlagen

§ 22 Zusammenschlüsse

Abschnitt 4
Erlöschen der öffentlichen Bestellung

§ 23 Erlöschen der öffentlichen Bestellung

§ 24 Rücknahme; Widerruf

§ 25 Rückgabepflicht von Bestellungsurkunde, Ausweis und Rundstempel

§ 26