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Regelwerk; Bergrecht

Förderabgabesätze auf der Grundlage des § 10 Absatz 2 der Verordnung über die Feldes- und Förderabgaben Mecklenburg-Vorpommern für bergfreie Bodenschätze
- Mecklenburg-Vorpommern -

Vom 22. August 2025
(AmtsBl. M-V Nr. 36 vom 08.09.2025 S. 494)



Zur aktuellen Fassung

Archiv 2012 2018

Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit

Auf der Grundlage von §§ 31 und 32 des Bundesberggesetzes vom 13. August 1980 (BGBl. I S. 1310), das zuletzt durch Artikel 39 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323) geändert worden ist, und der Verordnung über die Feldes- und Förderabgabe vom 16. Dezember 2024 (GVOBl. M-V 2025 S. 2) wurden für die nachfolgenden Bodenschätze die Marktwerte errechnet und die daraus resultierenden Förderabgabesätze für die Jahre 2018 bis 2023 festgelegt:

1. Steinsalz einschließlich auftretender Sole im Sinne der Bodenschatzziffer 9.2 für den Erhebungszeitraum 2018 bis 2023

2018 2019 2020 2021 2022 2023
Produktionswert (Bundesrepublik): 347.519.000 Euro 354.456.000 Euro 245.333.000 Euro 410.994.000 Euro 363.714.000 Euro 360.917.000 Euro
Produktionsmenge (Bundesrepublik): 7.186.000 t 7.374.654 t 5.202.641 t 8.323.723 t 6.728.613 t 6.124.187 t
Quotient aus Produktionswert und Produktionsmenge: 48,3606 Euro/t 48,0641 Euro/t 47,1555 Euro/t 49,3762 Euro/t 54,0548 Euro/t 58,933 Euro/t
Der Marktwert für Steinsalz einschließlich auftretender Sole (9.2) wird festgesetzt auf 48,36 Euro/t 48,06 Euro/t 47,16 Euro/t 49,38 Euro/t 54,05 Euro/t 58,93 Euro/t
1 v. H. des Marktwertes 0,484 Euro/t 0,481 Euro/t 0,472 Euro/t 0,494 Euro/t 0,541 Euro/t 0,589 Euro/t
Der Förderabgabesatz nach § 18 Satz 1 FeFördAVO M-V beträgt für Steinsalz einschließlich auftretender Sole 0,484 Euro/t. 0,481 Euro/t 0,472 Euro/t 0,494 Euro/t 0,541 Euro/t 0,589 Euro/t
0,5 v. H. des Marktwertes 0,242 Euro/t 0,24 Euro/t 0,236 Euro/t 0,247 Euro/t 0,27 Euro/t 0,295 Euro/t
Der Förderabgabesatz für Steinsalz einschließlich auftretender Sole beträgt nach § 18 Satz 2 FeFördAVO M-V 0,242 Euro/t, soweit die Sole bei der Errichtung eines Untergrundspeichers gewonnen und nicht wirtschaftlich verwertet wird. Der Förderabgabesatz für Steinsalz einschließlich auftretender Sole beträgt nach § 18 Satz 2 FeFördAVO M-V 0,24 Euro/t, soweit die Sole bei der Errichtung eines Untergrundspeichers gewonnen und nicht wirtschaftlich verwertet wird. Der Förderabgabesatz für Steinsalz einschließlich auftretender Sole beträgt nach § 18 Satz 2 FeFördAVO M-V 0,236 Euro/t, soweit die Sole bei der Errichtung eines Untergrundspeichers gewonnen und nicht wirtschaftlich verwertet wird. Der Förderabgabesatz für Steinsalz einschließlich auftretender Sole beträgt nach § 18 Satz 2 FeFördAVO M-V 0,247 Euro/t, soweit die Sole bei der Errichtung eines Untergrundspeichers gewonnen und nicht wirtschaftlich verwertet wird. Der Förderabgabesatz für Steinsalz einschließlich auftretender Sole beträgt nach § 18 Satz 2 FeFördAVO M-V 0,27 Euro/t, soweit die Sole bei der Errichtung eines Untergrundspeichers gewonnen und nicht wirtschaftlich verwertet wird. Der Förderabgabesatz für Steinsalz einschließlich auftretender Sole beträgt nach § 18 Satz 2 FeFördAVO M-V 0,295 Euro/t, soweit die Sole bei der Errichtung eines Untergrundspeichers gewonnen und nicht wirtschaftlich verwertet wird.

2. Torf einschließlich anfallender Mudde im Sinne der Bodenschatzziffer 5 für den Erhebungszeitraum 2018 bis 2023

2018 2019 2020 2021 2022 2023
Produktionswert (Bundesrepublik): 12.110.000 Euro 11.344.000 Euro 9.578.000 Euro 10.973.000 Euro 9.634.000 Euro 9.703.000 Euro
Produktionsmenge (Bundesrepublik): 905.000 m3 818.000 m3 694.000 m3 795.000 m3 698.000 m3 526.000 m3
Quotient aus Produktionswert und Produktionsmenge: 3,3812 Euro/m3 13,868 Euro/m3 13,8012 Euro/m3 13,8025 Euro/m3 13,8023 Euro/m3 18,4468 Euro/m3

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