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Änderungstext
Gesetz zur Änderung des Bayerischen Bodenschutzgesetzes
- Bayern -
Vom 23. Dezember 2025
(GVBl. Nr. 24 vom 30.12.2025 S. 649)
Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird:
Art. 15 des Bayerischen Bodenschutzgesetzes (BayBodSchG) vom 23. Februar 1999 (GVBl. S. 36, BayRS 2129-4-1-U), das zuletzt durch Gesetz vom 9. Dezember 2020 (GVBl. S. 640) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:
| alt | neu |
| Art. 15 Außerkrafttreten
Art. 13a tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft |
"Art. 15 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Dieses Gesetz trat am 1. März 1999 in Kraft und wurde als § 1 des Gesetzes zur Umsetzung des Gesetzes zum Schutz des Bodens in Bayern vom 23. Februar 1999 (GVBl. S. 36) verkündet. (2) Art. 13a tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2030 außer Kraft." |
Dieses Gesetz tritt am 31. Dezember 2025 in Kraft.
ID 253321
| ENDE |
(Stand: 30.12.2025)
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