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Regelwerk, Boden/Altlasten

Bewertungsgrundlagen für Schadstoffe in Altlasten
- Informationsblatt für den Vollzug -

Fassung vom 9. September 2004
(ArGe/web)


Vorbemerkung

Die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung ( BBodSchV) vom 12. Juli 1999 (BGBl. I S. 1554) enthält in § 4 nähere Regelungen zur Bewertung der Ergebnisse von Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung von Verdachtsflächen, schädlichen Bodenveränderungen, altlastverdächtigen Flächen und Altlasten. Die materiellen Maßstäbe der Gefahrenbeurteilung werden in der BBodSchV im Anhang 2 durch Prüf- und Maßnahmenwerte für bestimmte Wirkungspfade und Schadstoffe konkretisiert.

§ 4 Abs. 5 BBodSchV regelt die Bewertung von Schadstoffen, für die in der Verordnung keine Prüf- oder Maßnahmenwerte festgesetzt sind. Für ihre Bewertung sind die zur Ableitung der entsprechenden Werte im Anhang 2 der BBodSchV herangezogenen Methoden und Maßstäbe zu beachten. Diese sind im Bundesanzeiger Nr. 161a vom 28. August 1999 und in den vom Umweltbundesamt herausgegebenen "Berechnungen von Prüfwerten zur Bewertung von Altlasten" (E. Schmidt, Berlin, 1999) veröffentlicht.

Die Länder haben für die bodenschutzrechtlichen Aufgaben einen dringenden Bedarf an Prüfwerten für weitere Schadstoffe benannt. Die Vorarbeiten auf Seiten des Bundes zur Ableitung solcher Werte sind unterschiedlich weit fortgeschritten. Um Prüfwerte allgemein verbindlich zu machen, bedarf es einer Änderung der BBodSchV mit Zustimmung der Länder. Da in der nächsten Zeit nicht mit einer Ergänzung der BBodSchV um weitere Prüfwerte zum Wirkungspfad Boden-Mensch (direkter Kontakt) zu rechnen ist, hat der Ständige Ausschuss 5 - Altlastenausschuss - (ALA) der Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) die vorliegende Dokumentation über Schadstoffe erarbeitet, für welche diese Arbeiten bereits weit fortgeschritten oder schon abgeschlossen sind.

Diese Dokumentation enthält stoffbezogene Berechnungen für 47 insbesondere altlastrelevante Stoffe und Stoffgruppen (incl. rüstungsaltlastspezifischer Stoffe) für den Pfad Boden-Mensch (direkter Kontakt) sowie Hinweise auf deren Bestimmung in Bodenmaterialien.

In seiner 23. Sitzung im Dezember 2000 hat der ALa beschlossen, diese Dokumentation der LABO mit der Bitte vorzulegen, diese in Form einer Informationsschrift den Ländern als aktuelle Arbeitshilfe für den Vollzug zur Verfügung zu stellen.

Die abschließend bearbeiteten Berechnungen sind der Veröffentlichung des Umweltbundesamtes (Hrsg.) "Berechnung von Prüfwerten zur Bewertung von Altlasten" (kurz PBA) 1 zu entnehmen.

Dort werden im Teil 2a "Ergänzende Ableitungsmethoden und -maßstäbe bei weiteren Stoffen - flüchtige Stoffe -" erläutert, auf die in Teil 4 "Stoffbezogene Berechnungen als orientierende Hinweise auf Prüfwerte für nicht in der BBodSchV mit Prüfwerten zum Wirkungspfad Boden-Mensch geregelten Stoffe" und in Teil 5 ,Stoffbezogene Berechnungen als behelfsmäßige Boden-Orientierungswerte für nicht in der BBodSchV zum Wirkungspfad Boden-Mensch geregelten Stoffe für die Einzelfallprüfung bei Rüstungsaltlasten - abgehoben wird.

Begriffe

In den folgenden drei Tabellen werden die stoffbezogenen Berechnungen, differenzierend nach ihrer Übereinstimmung mit den Methoden und Maßstäben der BBodSchV und der unterschiedlichen Datenqualität, mit den folgenden Begrifflichkeiten bezeichnet und gegeneinander abgegrenzt:

Tabelle 1 Prüfwert-Vorschläge für nichtflüchtige Stoffe (stoffbezogene Berechnungen): Die Berechnungen für Prüfwert-Vorschläge erfolgten auf Grundlage der Bekanntmachung der Ableitungsmethoden und -maßstäbe im Bundesanzeiger Nr. 161a vom 28. August 1999. Die Berechnungen unterscheiden sich nicht von denen der Prüfwerte der BBodSchV. Diese Prüfwert-Vorschläge sind den Prüfwerten der BBodSchV fachlich gleichwertig. Die humantoxikologischen Bewertungsmaßstäbe (TRD-Werte) für die Stoffe bzw. Stoffgruppen wie auch die Ableitungsergebnisse dieser Tabelle sind analog zur Vorgehensweise bei den Stoffen, die bereits in der BBodSchV geregelt sind, konsentiert worden.
Tabelle 2 Orientierende Hinweise auf Prüfwerte für flüchtige Stoffe (stoffbezogene Berechnungen): Die Berechnungen dieser Hinweise erfolgten nicht ausschließlich auf Grundlage der Bekanntmachung der Ableitungsmethoden und -maßstäbe im Bundesanzeiger Nr. 161a vom 28. August 1999, sondern auch auf Grundlage der "Ergänzenden Ableitungsmethoden und -maßstäbe bei weiteren Stoffen (flüchtige Stoffe)" (als Teil 2 PBA). Die Ableitung verwendet Expositionsszenarien mit höherer Abhängigkeit von den Randbedingungen des Einzelfalls. Die humantoxikologischen Bewertungsmaßstäbe (TRD-Werte) für die Stoffe bzw. Stoffgruppen wie auch die Ableitungsergebnisse dieser Tabelle sind analog zur Vorgehensweise bei den Stoffen, die bereits in der BBodSchV geregelt sind, konsentiert worden.
Tabelle 3 Behelfsmäßige Bodenorientierungswerte (stoffbezogene Berechnungen):

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