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Regelwerk

Merkblatt für Energieaudit durchführende Personen - Hinweise zur Qualifizierung, Registrierung und Fortbildung

Vom 31. August 2026
(Quelle: www.bafa.de)


Archiv: 2023

Wichtiger Hinweis zur jeweils geltenden Fassung

Hinweis: Dieses Merkblatt wird regelmäßig überarbeitet und ist jeweils nur in seiner aktuellen Fassung gültig. Regelungen und Anforderungen vorangegangener Versionen haben, sobald eine überarbeitete Version des Merkblatts veröffentlicht wird, keine Gültigkeit mehr.

Die aktuell gültige Version finden Sie auf der Webseite des BAFA, www.BAFA.de in der Rubrik

Energie → Energieberatung & Energieaudit → Energieaudit nach EDL-G unter Informationen zum Thema in Publikationen.

In diesem Dokument finden Sie jeweils nur die zum aktuelle Zeitpunkt gültige Version des Merkblatts. Zur Vermeidung von Missverständnissen werden vorangegangene Versionen entfernt. Hinweise zu den aktuellen Änderungen und den vorangegangenen Versionen finden Sie in der nachfolgenden Änderungschronik.

Der Zeitpunkt des aktuellen Stands dieser Fassung ist im Impressum angegeben.

Änderungschronik

Angaben, Beschreibung zu den Änderungen zur vorangegangenen Version in dem jeweils aktuellen Dokument mit Verweis zu dem Kapitel in dem aktuellen Dokument.

1. Änderung (Stand 26.11.2016)
Allg. Info vollständige Überarbeitung nach Novellierung des EDL-G (Inkrafttreten zum 26.11.2019)
2. Änderung (Stand 01.07.2020)
Allg. Info Referatsbezeichnung von 526 in 513
3. Änderung (Stand 30.11.2020)
Allg. Info Anpassung Referatsbezeichnung von 513 in 514
4. Änderung (Stand 14.12.2023)
Allg. Info Redaktionelle Anpassung II Nr.3
5. Änderung (Stand 01.09.2026)
Allg. Info Redaktionelle Änderungen, Sicherstellung von Formatvorgaben und Neuordnung von Abschnitten
Allg. Info Anpassung der Referatsbezeichnung von 514 in 512.

Abkürzungsverzeichnis

BAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
DIN Deutsches Institut für Normung
EDL-G Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen
EN Europäische Norm
EnEfG Energieeffizienzgesetz
etc. et cetera, im Sinne von "und so weiter"
EU Europäische Union
ISO International Organization for Standardization
Nr. Nummer
z.B. zum Beispiel

1. Allgemeines

Große Unternehmen (sog. Nicht-KMU) sind verpflichtet, alle vier Jahre ein Energieaudit durchzuführen. Die Regelungen hierüber finden sich in den §§ 8ff. des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen ( EDL-G). Die Anforderungen an die das Energieaudit durchführende Person (Energieauditor) werden insbesondere in § 8b EDL-G beschrieben.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) führt eine öffentliche Liste registrierter und freigegebener Energieauditoren (nach § 7 Absatz 3 EDL-G). Es ist jedoch keine verpflichtende Voraussetzung, sich in diese Energieauditorenliste einzutragen, um Energieaudits nach dem EDL-G durchzuführen.

Die Registrierung erfolgt personenbezogen. Sofern in einem Unternehmen mehrere Energieauditoren tätig sind, müssen diese einzeln registriert und zugelassen werden. Das BAFa hat hierzu ein elektronisches Zulassungsverfahren eingerichtet. Seit dem Inkrafttreten der Novellierung des EDL-G am 26.11.2019 müssen alle Personen, welche Energieaudits durchführen wollen, beim BAFa registriert und freigegeben sein.

Den Link "Portal - Energieauditoren (Registrierung & Anmeldung)" zur Registrierung finden Sie auf der Webseite des BAFA, www.BAFA.de in der Rubrik Energie → Energieberatung & Energieaudit → Energieaudit nach EDL-G unter Informationen zum Thema in Formulare.

2. Voraussetzungen für die Registrierung

Personen, die beabsichtigen, ein Energieaudit durchzuführen, müssen sich vor der Durchführung ihres ersten Energieaudits beim BAFa registrieren und freigeben lassen. Voraussetzung hierfür sind Nachweise ihrer Fachkunde, die sich aus Ausbildung, praktischer Erfahrung und Fortbildung zusammenfügt. Die Ausbildung in einer einschlägigen Fachrichtung bildet den Grundbaustein. Darauf aufbauend und demgemäß zeitlich nachfolgend ist die praktische Erfahrung erforderlich. Die so aufgebaute Qualifizierung ist durch fortlaufende Fortbildungsseminare auf dem aktuellen Wissensstand zu halten.

2.1 Ausbildung:

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 18.09.2026)

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