Merkblatt - FAQ's zu §§ 8 ff. EDL-G §§ 8 - 10 EnEfG
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| Wichtiger Hinweis zur jeweils geltenden Fassung |
| Änderungschronik |
| Abkürzungsverzeichnis |
| Allgemeiner Hinweis |
| 1. Allgemeine Fragen zum EnEfG |
| 1.1 Für welche Unternehmen gelten die Regelungen der §§ 8 und 9 EnEfG? |
| 1.2 Wie ermittle ich den Gesamtendenergieverbrauch meines Unternehmens? |
| 1.3 Welche Verpflichtung besteht für mein Unternehmen, wenn es mehr als 2,5 Gigawattstunden Endenergie verbraucht? |
| 1.4 Bis wann muss mein Unternehmen die Umsetzungspläne erstellen und veröffentlichen? |
| 1.5 Was bedeutet unabhängiger Dritter, wenn ich das Energieaudit durchgeführt habe? |
| 1.6 Welche Verpflichtung besteht für mein Unternehmen, wenn es mehr als 7,5 Gigawattstunden Endenergie verbraucht? |
| 1.7 Warum gilt sowohl im EDL-G als auch im EnEfG nur ein Umweltmanagementsystem nach EMAS und nicht nach DIN EN ISO 14001 als Pflichterfüllung? |
| 1.8 Bis wann muss mein Unternehmen der Verpflichtung nachkommen? |
| 1.9 Wie wird die Einrichtung eines Energie- und Umweltmanagementsystems überprüft? |
| 1.10 Wie ist zu verfahren, wenn der Schwellenwert von 7,5 GWh/a im Einrichtungszeitraum unterschritten wird? |
| 1.11 Welche Verpflichtung besteht für ein Unternehmen, das weniger als 2,5 Gigawattstunden Endenergie verbraucht? |
| 1.12 Wann können Bußgelder verhängt werden und in welcher Höhe? |
| 1.13 Was passiert bei nicht fristgerechter Einführung eines nach § 8 EnEfG verpflichtendes EnMS/UMS? |
| 2. Fragen zum EDL-G |
| 2.1 Zu Feststellung einer Verpflichtung - Status eines Nicht-KMU |
| 2.1.1 Wer gilt als Unternehmen im Sinne des Gesetzes? |
| 2.1.2 Wie kann ich feststellen, ob mein Unternehmen die Kriterien eines Nicht-KMU erfüllt? |
| 2.1.3 Was ist mit der KMU-Empfehlung der Kommission genau gemeint? |
| 2.1.4 Kann das BAFa mir vorab eine rechtsverbindliche Einschätzung zur Betroffenheit meines Unternehmens zukommen lassen? |
| 2.1.5 Kann mir das BAFa eine Freistellung von der Durchführung eines Energieaudits erteilen? |
| 2.1.6 Mein Unternehmen wurde erst im Laufe eines Kalenderjahres gegründet. Wann falle ich in den Anwendungsbereich des Gesetzes? |
| 2.1.7 Mein Unternehmen erhält erstmalig während der aktuellen Verpflichtungsperiode den Status eines Nicht-KMU. Muss ich ein Energieaudit durchführen und bis wann? |
| 2.2 Berechnung der Mitarbeiterzahlen |
| 2.2.1 Wie gehe ich bei der Ermittlung der Mitarbeiterzahlen vor? |
| 2.2.2 Wie kann ich anhand der gemeldeten Jahresarbeitsstunden an die BG meine Jahresarbeitseinheiten (JAE) ermitteln? |
| 2.2.3 Muss ich bei der Ermittlung der Mitarbeiterzahlen in meinem Unternehmen eingesetzte Leiharbeitnehmer berücksichtigen? |
| 2.2.4 Muss ich als Leiharbeitsunternehmen verliehene Mitarbeiter berücksichtigen? |
| 2.2.5 Mein Unternehmen betreibt eine Werkstatt für behinderte Menschen. Müssen Werkstattbeschäftigte mit einem arbeitnehmerähnlichen Status bei der Ermittlung der Mitarbeiterzahl berücksichtigt werden? |
| 2.2.6 Wie gehe ich bei der Ermittlung der Mitarbeiterzahlen und der finanziellen Schwellenwerte vor, wenn mein Unternehmen mit anderen Unternehmen verflochten ist? |
| 2.2.7 Muss ich bei der Ermittlung der Mitarbeiterzahlen und der finanziellen Schwellenwerte auch Beteiligungen im Ausland berücksichtigen? |
| 2.2.8 Welche Daten muss ich bei der Ermittlung des Unternehmens-Status berücksichtigen, wenn mein Partnerunternehmen weitere Partnerunternehmen hat? |
| 2.2.9 Welche Daten muss ich bei der Ermittlung des Unternehmens-Status berücksichtigen, wenn mein Partnerunternehmen mit einem anderen Unternehmen verbunden ist? |
| 2.2.10 Welche Daten muss ich bei der Ermittlung des Unternehmens-Status berücksichtigen, wenn mein verbundenes Unternehmen weitere unmittelbar vor- oder nachgelagerte Partnerunternehmen hat? |
| 2.2.11 Welche Daten muss ich bei der Ermittlung des Unternehmens-Status berücksichtigen, wenn mein verbundenes Unternehmen weitere verbundene Unternehmen hat? |
| 2.3 Allgemeine Fragen zum EDL-G |
| 2.3.1 Mein Unternehmen hat gar keinen Energieverbrauch. Wie soll das Unternehmen ein Energieaudit durchführen? Wie weise ich nach, dass ich keinen Energieverbrauch habe? |
| 2.3.2 Wer ist zur Durchführung von Energieaudits verpflichtet? Bis wann muss dieser Pflicht erstmalig nachgekommen werden? |
| 2.3.3 Wie oft und wann muss mein Unternehmen ein Energieaudit durchführen? |
| 2.3.4 Kann die Frist für die Durchführung und den Abschluss eines Energieaudits verlängert werden? |
| 2.3.5 Welche Anforderungen bestehen an die Durchführung von Energieaudits? |
| 2.3.6 Müssen die im Rahmen des Energieaudits identifizierten Maßnahmen verpflichtend umgesetzt werden? |
| 2.3.7 Mein Unternehmen befindet sich im Insolvenzverfahren. Ist das Unternehmen zur Durchführung eines Energieaudits verpflichtet? |
| 2.3.8 Gibt es für die Durchführung von Energieaudits staatliche Förderung? |
| 2.3.9 Wie wird die Durchführung des Energieaudits überprüft? |
| 2.3.10 Welche Nachweise muss ich dem BAFa im Falle einer Stichprobenkontrolle vorlegen? |
| 2.3.11 Wann können Bußgelder verhängt werden und in welcher Höhe? |
| 2.3.12 Gibt es Bußgelder auch bei marginalen Fristüberschreitungen? |
| 2.3.13 Was sind beispielsweise Mängel im Energieaudit bzw. im Energieauditbericht, die zu Bußgeldverfahren führen können? |
| 2.4 Alternativen zum Energieaudit |
| 2.4.1 Gibt es Alternativen zur Durchführung eines Energieaudits? |
| 2.4.2 Gibt es bestimmte Anforderungen an die vorstehend genannten Managementsysteme? |
| 2.4.4 Was unterscheidet ein Energieaudit eigentlich von einem Energiemanagementsystem? |
| 2.4.5 Mein Unternehmen nimmt an einem Energieeffizienznetzwerk teil oder plant eine Teilnahme. Wird diese Teilnahme als gleichwertig mit einem Energieaudit anerkannt? |
| 2.5 Bagatellschwelle |
| 2.5.1 Wie hoch ist die Bagatellschwelle? |
| 2.5.2 Was gilt für Unternehmen mit einem Gesamtendenergieverbrauch unterhalb von 500.000 kWh? |
| 2.5.3 Auf welcher Bezugsebene erfolgt die Berechnung des Gesamtendenergieverbrauchs? Kann die Ermittlung für einzelne Unternehmensstandorte oder Filialen erfolgen? |
| 2.6 Energieauditoren |
| 2.6.1 Welche Anforderungen bestehen an Energieauditoren? |
| 2.6.2 Wie finde ich einen geeigneten Energieauditor? |
| 2.6.3 Müssen sich alle Energieauditoren öffentlich beim BAFa listen lassen? |
| 2.6.4 Müssen sich Energieauditoren, die bei einer akkreditierten Konformitätsbewertungsstelle für die Zertifizierung von Energiemanagementsystemen nach der DIN EN ISO 50001 angestellt sind, ebenfalls beim BAFa registrieren lassen? |
| 2.6.6 Kann das Energieaudit mit einer Person aus dem eigenen Unternehmen durchgeführt werden? |
| 2.6.7 Kann ich als Energieauditor auch weitere Personen für die Durchführung des Energieaudits einbinden? |
| 2.6.8 Warum wird vom BAFa bei den Energieauditoren ein Unterschied zu denen bei der DENA, EEE gelisteten Auditoren für DIN EN 16247-1 gemacht? |
| 2.6.9 Welche Fortbildungen sind anerkannt um die regelmäßige Fortbildung nach § 8b Abs. 3 EDL-G zu erfüllen? |
| 2.7 Standorte/Multi-Site-Verfahren/Clusterbildung |
| 2.7.1 Was ist unter einem Standort zu verstehen? |
| 2.7.2 Muss ich Standorte meines Unternehmens im EU-Ausland oder in sonstigen Drittländern bei der Durchführung des Energieaudits berücksichtigen? |
| 2.7.3 Welche Vereinfachungsverfahren gibt es für Unternehmen mit einer Vielzahl an vergleichbaren Standorten? |
| 2.7.4 Wie kann in meinem Unternehmen als rechtlich selbstständiger Einheit das Multi-Site-Verfahren im Erstaudit Anwendung, und was muss dabei beachtet werden? |
| 2.7.5 Wie kann ich in meinem Konzern das Multi-Site-Verfahren im Erstaudit anwenden und dieses auch auf Partner- und/oder verbundene Unternehmen ausweiten? Was muss hier beachtet werden? |
| 2.8 Online-Energieauditerklärung |
| 2.8.1 Was ist die Online-Energieauditerklärung? |
| 2.8.2 Wer muss eine Online-Energieauditerklärung abgeben und wer nicht? |
| 2.8.3 Welcher Unterschied besteht zwischen der Online-Energieauditerklärung und der Stichprobenkontrolle durch das BAFA? |
| 2.8.4 Sind die eingegebenen Daten für Dritte einsehbar bzw. öffentlich? |
| 2.8.5 Was müssen Unternehmen, die mit der Einrichtung eines EnMS oder UMS begonnen, aber diesen Prozess noch nicht abgeschlossen haben, gegenüber dem BAFa erklären bzw. tun? |
| 2.8.6 Wie soll der Energieverbrauch bei Warmmietverträgen inkl. Strom bestimmt werden? |
| 2.8.7 Wie erfolgt die Umrechnung der Energieverbräuche aus den verschiedenen Energieträgern in kWh? |
| 3. Energieverbrauch |
| 3.1 Welcher Energieverbrauch ist im Rahmen der Durchführung eines Energieaudits zu berücksichtigen? |
| 3.2 Kann ich bestimmte geringfügige Energieverbräuche unberücksichtigt lassen? |
| 3.3 Muss ich auch Roh-, Hilfs- oder Betriebsstoffe bei dem Gesamtendenergieverbrauch berücksichtigen? |
| 3.4 Wie sind Verluste firmenintern und in externen Netzen bei der Ermittlung des Gesamtendenergieverbrauchs zu berücksichtigen? |
| 3.5 Was ist bei der Anwendung der 90%-Regelung im Gruppenverbund mit nach dem EDL-G und EnEfG verpflichteten Unternehmen zu beachten? |
| 4. Energieversorger/Contractoren |
| 4.1 Mein Unternehmen betreibt eine Energieerzeugungsanlage. Wie muss diese im Rahmen der Durchführung des Energieaudits betrachtet werden? |
| 4.2 Auch Stromversorgungsunternehmen unterliegen der Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits. Müssen Netzverluste berücksichtigt werden? |
| 4.3 Mein Unternehmen betreibt zahlreiche Anlagen im Contracting. Muss ich als Contractinggeber diese Anlagen in meinem Energieaudit berücksichtigen? |
| 5. Gebäude |
| 5.1 Wer ist bei angemieteten bzw. vermieteten Gebäuden oder Räumen für die Durchführung des Energieaudits zuständig? |
| 5.2 Muss ich als Vermieter von Gebäuden auch meine vermieteten Gebäude in das Energieaudit einbeziehen? |
| 5.3 Für das Gebäude, in dem mein Unternehmen tätig ist, liegt ein bedarfsorientierter Energieausweis vor? Bin ich von der Energieauditpflicht freigestellt? |
| 5.4 Ist im Rahmen der Durchführung eines Energieaudits die Gebäudehülle zwangsläufig zu untersuchen? |
| 5.5 Muss ich als verpflichtete Immobiliengesellschaft (Nicht-KMU), die eine Vielzahl an vermieteten Gebäuden besitzt, diese in meinem Energieaudit berücksichtigen? |
| 6. wirtschaftliche/nicht wirtschaftliche Tätigkeiten |
| 6.1 Inwiefern lassen sich wirtschaftliche von nicht wirtschaftlichen Tätigkeiten abgrenzen? |
| 6.2 Ist meine Bildungs- oder Kinderbetreuungseinrichtung wirtschaftlich tätig? |
| 6.3 Ist meine Einrichtung, welche soziale Tätigkeiten wie z.B. Dienstleistungen für ältere oder behinderte Menschen erbringt, wirtschaftlich tätig und zur Durchführung eines Energieaudits verpflichtet? |
| 6.4 Sind damit auch Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung zur Durchführung von Energieaudits verpflichtet? |
| 6.5 Sind kommunale Regiebetriebe vom Unternehmensbegriff erfasst und zur Durchführung eines Energieaudits verpflichtet? |
| 6.6 Sind kommunale Zweckverbände zur Durchführung von Energieaudits verpflichtet? |
| 6.7 Mein wirtschaftlich tätiges, kommunales Unternehmen hat weit weniger als 250 Mitarbeiter und überschreitet auch nicht die finanziellen Schwellenwerte. Muss das Unternehmen trotzdem Energieaudits durchführen? |