Regelwerk; Energiewirtschaft

Merkblatt - FAQ's zu §§ 8 ff. EDL-G §§ 8 - 10 EnEfG
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Wichtiger Hinweis zur jeweils geltenden Fassung
Änderungschronik
Abkürzungsverzeichnis
Allgemeiner Hinweis
1. Allgemeine Fragen zum EnEfG
1.1 Für welche Unternehmen gelten die Regelungen der §§ 8 und 9 EnEfG?
1.2 Wie ermittle ich den Gesamtendenergieverbrauch meines Unternehmens?
1.3 Welche Verpflichtung besteht für mein Unternehmen, wenn es mehr als 2,5 Gigawattstunden Endenergie verbraucht?
1.4 Bis wann muss mein Unternehmen die Umsetzungspläne erstellen und veröffentlichen?
1.5 Was bedeutet unabhängiger Dritter, wenn ich das Energieaudit durchgeführt habe?
1.6 Welche Verpflichtung besteht für mein Unternehmen, wenn es mehr als 7,5 Gigawattstunden Endenergie verbraucht?
1.7 Warum gilt sowohl im EDL-G als auch im EnEfG nur ein Umweltmanagementsystem nach EMAS und nicht nach DIN EN ISO 14001 als Pflichterfüllung?
1.8 Bis wann muss mein Unternehmen der Verpflichtung nachkommen?
1.9 Wie wird die Einrichtung eines Energie- und Umweltmanagementsystems überprüft?
1.10 Wie ist zu verfahren, wenn der Schwellenwert von 7,5 GWh/a im Einrichtungszeitraum unterschritten wird?
1.11 Welche Verpflichtung besteht für ein Unternehmen, das weniger als 2,5 Gigawattstunden Endenergie verbraucht?
1.12 Wann können Bußgelder verhängt werden und in welcher Höhe?
1.13 Was passiert bei nicht fristgerechter Einführung eines nach § 8 EnEfG verpflichtendes EnMS/UMS?
2. Fragen zum EDL-G
2.1 Zu Feststellung einer Verpflichtung - Status eines Nicht-KMU
2.1.1 Wer gilt als Unternehmen im Sinne des Gesetzes?
2.1.2 Wie kann ich feststellen, ob mein Unternehmen die Kriterien eines Nicht-KMU erfüllt?
2.1.3 Was ist mit der KMU-Empfehlung der Kommission genau gemeint?
2.1.4 Kann das BAFa mir vorab eine rechtsverbindliche Einschätzung zur Betroffenheit meines Unternehmens zukommen lassen?
2.1.5 Kann mir das BAFa eine Freistellung von der Durchführung eines Energieaudits erteilen?
2.1.6 Mein Unternehmen wurde erst im Laufe eines Kalenderjahres gegründet. Wann falle ich in den Anwendungsbereich des Gesetzes?
2.1.7 Mein Unternehmen erhält erstmalig während der aktuellen Verpflichtungsperiode den Status eines Nicht-KMU. Muss ich ein Energieaudit durchführen und bis wann?
2.2 Berechnung der Mitarbeiterzahlen
2.2.1 Wie gehe ich bei der Ermittlung der Mitarbeiterzahlen vor?
2.2.2 Wie kann ich anhand der gemeldeten Jahresarbeitsstunden an die BG meine Jahresarbeitseinheiten (JAE) ermitteln?
2.2.3 Muss ich bei der Ermittlung der Mitarbeiterzahlen in meinem Unternehmen eingesetzte Leiharbeitnehmer berücksichtigen?
2.2.4 Muss ich als Leiharbeitsunternehmen verliehene Mitarbeiter berücksichtigen?
2.2.5 Mein Unternehmen betreibt eine Werkstatt für behinderte Menschen. Müssen Werkstattbeschäftigte mit einem arbeitnehmerähnlichen Status bei der Ermittlung der Mitarbeiterzahl berücksichtigt werden?
2.2.6 Wie gehe ich bei der Ermittlung der Mitarbeiterzahlen und der finanziellen Schwellenwerte vor, wenn mein Unternehmen mit anderen Unternehmen verflochten ist?
2.2.7 Muss ich bei der Ermittlung der Mitarbeiterzahlen und der finanziellen Schwellenwerte auch Beteiligungen im Ausland berücksichtigen?
2.2.8 Welche Daten muss ich bei der Ermittlung des Unternehmens-Status berücksichtigen, wenn mein Partnerunternehmen weitere Partnerunternehmen hat?
2.2.9 Welche Daten muss ich bei der Ermittlung des Unternehmens-Status berücksichtigen, wenn mein Partnerunternehmen mit einem anderen Unternehmen verbunden ist?
2.2.10 Welche Daten muss ich bei der Ermittlung des Unternehmens-Status berücksichtigen, wenn mein verbundenes Unternehmen weitere unmittelbar vor- oder nachgelagerte Partnerunternehmen hat?
2.2.11 Welche Daten muss ich bei der Ermittlung des Unternehmens-Status berücksichtigen, wenn mein verbundenes Unternehmen weitere verbundene Unternehmen hat?
2.3 Allgemeine Fragen zum EDL-G
2.3.1 Mein Unternehmen hat gar keinen Energieverbrauch. Wie soll das Unternehmen ein Energieaudit durchführen? Wie weise ich nach, dass ich keinen Energieverbrauch habe?
2.3.2 Wer ist zur Durchführung von Energieaudits verpflichtet? Bis wann muss dieser Pflicht erstmalig nachgekommen werden?
2.3.3 Wie oft und wann muss mein Unternehmen ein Energieaudit durchführen?
2.3.4 Kann die Frist für die Durchführung und den Abschluss eines Energieaudits verlängert werden?
2.3.5 Welche Anforderungen bestehen an die Durchführung von Energieaudits?
2.3.6 Müssen die im Rahmen des Energieaudits identifizierten Maßnahmen verpflichtend umgesetzt werden?
2.3.7 Mein Unternehmen befindet sich im Insolvenzverfahren. Ist das Unternehmen zur Durchführung eines Energieaudits verpflichtet?
2.3.8 Gibt es für die Durchführung von Energieaudits staatliche Förderung?
2.3.9 Wie wird die Durchführung des Energieaudits überprüft?
2.3.10 Welche Nachweise muss ich dem BAFa im Falle einer Stichprobenkontrolle vorlegen?
2.3.11 Wann können Bußgelder verhängt werden und in welcher Höhe?
2.3.12 Gibt es Bußgelder auch bei marginalen Fristüberschreitungen?
2.3.13 Was sind beispielsweise Mängel im Energieaudit bzw. im Energieauditbericht, die zu Bußgeldverfahren führen können?
2.4 Alternativen zum Energieaudit
2.4.1 Gibt es Alternativen zur Durchführung eines Energieaudits?
2.4.2 Gibt es bestimmte Anforderungen an die vorstehend genannten Managementsysteme?
2.4.4 Was unterscheidet ein Energieaudit eigentlich von einem Energiemanagementsystem?
2.4.5 Mein Unternehmen nimmt an einem Energieeffizienznetzwerk teil oder plant eine Teilnahme. Wird diese Teilnahme als gleichwertig mit einem Energieaudit anerkannt?
2.5 Bagatellschwelle
2.5.1 Wie hoch ist die Bagatellschwelle?
2.5.2 Was gilt für Unternehmen mit einem Gesamtendenergieverbrauch unterhalb von 500.000 kWh?
2.5.3 Auf welcher Bezugsebene erfolgt die Berechnung des Gesamtendenergieverbrauchs? Kann die Ermittlung für einzelne Unternehmensstandorte oder Filialen erfolgen?
2.6 Energieauditoren
2.6.1 Welche Anforderungen bestehen an Energieauditoren?
2.6.2 Wie finde ich einen geeigneten Energieauditor?
2.6.3 Müssen sich alle Energieauditoren öffentlich beim BAFa listen lassen?
2.6.4 Müssen sich Energieauditoren, die bei einer akkreditierten Konformitätsbewertungsstelle für die Zertifizierung von Energiemanagementsystemen nach der DIN EN ISO 50001 angestellt sind, ebenfalls beim BAFa registrieren lassen?
2.6.6 Kann das Energieaudit mit einer Person aus dem eigenen Unternehmen durchgeführt werden?
2.6.7 Kann ich als Energieauditor auch weitere Personen für die Durchführung des Energieaudits einbinden?
2.6.8 Warum wird vom BAFa bei den Energieauditoren ein Unterschied zu denen bei der DENA, EEE gelisteten Auditoren für DIN EN 16247-1 gemacht?
2.6.9 Welche Fortbildungen sind anerkannt um die regelmäßige Fortbildung nach § 8b Abs. 3 EDL-G zu erfüllen?
2.7 Standorte/Multi-Site-Verfahren/Clusterbildung
2.7.1 Was ist unter einem Standort zu verstehen?
2.7.2 Muss ich Standorte meines Unternehmens im EU-Ausland oder in sonstigen Drittländern bei der Durchführung des Energieaudits berücksichtigen?
2.7.3 Welche Vereinfachungsverfahren gibt es für Unternehmen mit einer Vielzahl an vergleichbaren Standorten?
2.7.4 Wie kann in meinem Unternehmen als rechtlich selbstständiger Einheit das Multi-Site-Verfahren im Erstaudit Anwendung, und was muss dabei beachtet werden?
2.7.5 Wie kann ich in meinem Konzern das Multi-Site-Verfahren im Erstaudit anwenden und dieses auch auf Partner- und/oder verbundene Unternehmen ausweiten? Was muss hier beachtet werden?
2.8 Online-Energieauditerklärung
2.8.1 Was ist die Online-Energieauditerklärung?
2.8.2 Wer muss eine Online-Energieauditerklärung abgeben und wer nicht?
2.8.3 Welcher Unterschied besteht zwischen der Online-Energieauditerklärung und der Stichprobenkontrolle durch das BAFA?
2.8.4 Sind die eingegebenen Daten für Dritte einsehbar bzw. öffentlich?
2.8.5 Was müssen Unternehmen, die mit der Einrichtung eines EnMS oder UMS begonnen, aber diesen Prozess noch nicht abgeschlossen haben, gegenüber dem BAFa erklären bzw. tun?
2.8.6 Wie soll der Energieverbrauch bei Warmmietverträgen inkl. Strom bestimmt werden?
2.8.7 Wie erfolgt die Umrechnung der Energieverbräuche aus den verschiedenen Energieträgern in kWh?
3. Energieverbrauch
3.1 Welcher Energieverbrauch ist im Rahmen der Durchführung eines Energieaudits zu berücksichtigen?
3.2 Kann ich bestimmte geringfügige Energieverbräuche unberücksichtigt lassen?
3.3 Muss ich auch Roh-, Hilfs- oder Betriebsstoffe bei dem Gesamtendenergieverbrauch berücksichtigen?
3.4 Wie sind Verluste firmenintern und in externen Netzen bei der Ermittlung des Gesamtendenergieverbrauchs zu berücksichtigen?
3.5 Was ist bei der Anwendung der 90%-Regelung im Gruppenverbund mit nach dem EDL-G und EnEfG verpflichteten Unternehmen zu beachten?
4. Energieversorger/Contractoren
4.1 Mein Unternehmen betreibt eine Energieerzeugungsanlage. Wie muss diese im Rahmen der Durchführung des Energieaudits betrachtet werden?
4.2 Auch Stromversorgungsunternehmen unterliegen der Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits. Müssen Netzverluste berücksichtigt werden?
4.3 Mein Unternehmen betreibt zahlreiche Anlagen im Contracting. Muss ich als Contractinggeber diese Anlagen in meinem Energieaudit berücksichtigen?
5. Gebäude
5.1 Wer ist bei angemieteten bzw. vermieteten Gebäuden oder Räumen für die Durchführung des Energieaudits zuständig?
5.2 Muss ich als Vermieter von Gebäuden auch meine vermieteten Gebäude in das Energieaudit einbeziehen?
5.3 Für das Gebäude, in dem mein Unternehmen tätig ist, liegt ein bedarfsorientierter Energieausweis vor? Bin ich von der Energieauditpflicht freigestellt?
5.4 Ist im Rahmen der Durchführung eines Energieaudits die Gebäudehülle zwangsläufig zu untersuchen?
5.5 Muss ich als verpflichtete Immobiliengesellschaft (Nicht-KMU), die eine Vielzahl an vermieteten Gebäuden besitzt, diese in meinem Energieaudit berücksichtigen?
6. wirtschaftliche/nicht wirtschaftliche Tätigkeiten
6.1 Inwiefern lassen sich wirtschaftliche von nicht wirtschaftlichen Tätigkeiten abgrenzen?
6.2 Ist meine Bildungs- oder Kinderbetreuungseinrichtung wirtschaftlich tätig?
6.3 Ist meine Einrichtung, welche soziale Tätigkeiten wie z.B. Dienstleistungen für ältere oder behinderte Menschen erbringt, wirtschaftlich tätig und zur Durchführung eines Energieaudits verpflichtet?
6.4 Sind damit auch Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung zur Durchführung von Energieaudits verpflichtet?
6.5 Sind kommunale Regiebetriebe vom Unternehmensbegriff erfasst und zur Durchführung eines Energieaudits verpflichtet?
6.6 Sind kommunale Zweckverbände zur Durchführung von Energieaudits verpflichtet?
6.7 Mein wirtschaftlich tätiges, kommunales Unternehmen hat weit weniger als 250 Mitarbeiter und überschreitet auch nicht die finanziellen Schwellenwerte. Muss das Unternehmen trotzdem Energieaudits durchführen?