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Regelwerk, Energie, Immissionsschutz

Bekanntmachung zur Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung

Vom 19. Juni 2018
(BAnz. AT vom 29.06.2018 B2,aufgehoben)



zur aktuellen Fassung: =>

Archiv: 2012

Gemäß § 3a Absatz 3 Satz 2 der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung vom 28. Mai 2004 (BGBl. I S. 1037), die zuletzt durch Artikel 330 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, überprüft und veröffentlicht das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie jährlich das Erreichen des Fünfvom-Hundert-Kriteriums für die Einführung der nächst höheren CO2-Effizienzklassen A++ beziehungsweise A+++.

Die Überprüfung erfolgt gemäß § 3a Absatz 3 Satz 3 der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung auf der Basis der Zulassungszahlen und Typdaten des Kraftfahrt-Bundesamtes und unter Zugrundelegung der offiziellen spezifischen CO2-Emissionen und der Masse des fahrbereiten Fahrzeugs im Sinne der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge (ABl. L 263 vom 09.10.2007 S. 1) sowie optionaler, ergänzender versions- oder fahrzeugspezifischer Meldungen der Hersteller an das Kraftfahrt-Bundesamt, wobei in den Fällen, in denen in den Typgenehmigungsdokumenten ein Bereich für die Masse angegeben ist, für die Berechnung im Sinne des § 3a Absatz 3 der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung der höhere Wert heranzuziehen ist.

Die Überprüfung ergibt für das Jahr 2017 folgendes Ergebnis:

Verteilung der CO2-Effizienzklassen für das Jahr 2017 laut Kraftfahrt-Bundesamt:

Anzahl der vom Kraftfahrt-Bundesamt für diese Bewertung berücksichtigten Pkw-Neuzulassungen gesamt: 3.393 686

Diese verteilen sich auf die in § 3a Absatz 2 und 3 der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung festgelegten CO2-Effizienzklassen wie folgt:

A+++ A++ A+ A B C D E F G
Anzahl 55927 34.593 300.459 812.088 1.272 171 610.073 214.157 54.106 18051 22061
Anteil in % 1,6 1,0 8,9 23,9 37,5 18,0 6,3 1,6 0,5 0,7

Das Fünfvom-Hundert-Kriterium für die Einführung der nächst höheren CO2-Effizienzklasse im Sinne des § 3a Absatz 3 Satz 1 der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung ist nicht erreicht. Es wird daher keine weitere CO2-Effizienzklasse oberhalb der Klasse A+ eingeführt.

ENDE

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