Regelwerk, Energienutzung, Energiesicherung

(Maßnahmenkatalog zur Energieeinsparung)
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1. Geltungsbereich und Ziel

2. Kurzfristige Maßnahmen zur Energieeinsparung in Gebäuden nach dem Geltungsbereich unter Nr. 1

2.1. Absenkung der Lufttemperaturen im Heizbetrieb

2.2. Einschränkung der Beheizung von Gemeinschaftsflächen

2.3. Trinkwassererwärmungsanlagen in öffentlichen Gebäuden nach dem Geltungsbereich unter Nr. 1

2.4. Beleuchtung von Gebäuden nach dem Geltungsbereich unter Nr. 1 und Baudenkmälern im Landesbesitz

2.5. Weitere gebäudebezogene Energiesparmaßnahmen

3. Optimierung des Nutzerverhaltens

4. Reduzierte Betriebszeiten/Behördenschließungen

5. Regelmäßige Energieverbrauchserfassung

6. Mittelfristige Maßnahmen zur Energieeinsparung in Gebäuden nach dem Geltungsbereich unter Nr. 1

7. Inkrafttreten

Anlage