WPGAusfLVO M-V
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§ 1 Planungsverantwortliche Stelle, gemeinsame Wärmeplanung
§ 2 Bestehende Wärmepläne
§ 3 Eignungsprüfung, verkürztes Verfahren
§ 4 Vereinfachtes Verfahren
§ 5 Anzeigepflicht
§ 6 Beteiligung der Landkreise bei der Erstellung von Wärmeplänen
§ 7 Bewertung von Wärmeplänen für Gemeindegebiete mit mehr als 45.000 Einwohnerinnen und Einwohner
§ 8 Zuständigkeit für die Ausweisung als Gebiet zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen oder als Wasserstoffnetzausbaugebiet
§ 9 Zuständigkeit für die Prüfung von Bedarfen an grünem Methan
§ 10 Zuständigkeit für die Überwachung der Pflichten nach Teil 3 des Wärmeplanungsgesetzes
§ 11 Finanzierung
§ 12 Inkrafttreten
Anlage 1
(zu § 3 Absatz 2)
Anlage 2
(zu § 3 Absatz 4)