Regelwerk, Energie

WPGAusfLVO M-V
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§ 1 Planungsverantwortliche Stelle, gemeinsame Wärmeplanung

§ 2 Bestehende Wärmepläne

§ 3 Eignungsprüfung, verkürztes Verfahren

§ 4 Vereinfachtes Verfahren

§ 5 Anzeigepflicht

§ 6 Beteiligung der Landkreise bei der Erstellung von Wärmeplänen

§ 7 Bewertung von Wärmeplänen für Gemeindegebiete mit mehr als 45.000 Einwohnerinnen und Einwohner

§ 8 Zuständigkeit für die Ausweisung als Gebiet zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen oder als Wasserstoffnetzausbaugebiet

§ 9 Zuständigkeit für die Prüfung von Bedarfen an grünem Methan

§ 10 Zuständigkeit für die Überwachung der Pflichten nach Teil 3 des Wärmeplanungsgesetzes

§ 11 Finanzierung

§ 12 Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 3 Absatz 2)

Anlage 2
(zu § 3 Absatz 4)

Anlage 3