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Regelwerk, Energienutzung

Erlass zur Einführung einheitlicher Formulare für Anzeigen und Nachweise sowie zur Darlegung der Gründe für ein Entfallen der Nutzungspflicht nach § 22 Absatz 4 des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes
- Schleswig-Holstein -

Vom 8. August 2025
(Amtsbl. Schl.-H. vom 22.09.2025 Nr. 301, ber. 345)


Archiv 2023

Erlass des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur sowie des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport - IV 5/ V 2 - 87494/2025 -

Die als Anlagen 1 bis 12 abgedruckten Formulare

  1. Anzeige
  2. Solarthermie
  3. Wärmepumpe
  4. Holz
  5. Bioöl
  6. Biogas
  7. Ofen
  8. Sonstiges
  9. Netz
  10. iSFP
  11. Entfallen
  12. Dämmung

werden hiermit gemäß § 22 Absatz 4 des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes ( EWKG) vom 7. März 2017 (GVOBl. Schl.-H. S. 124), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. März 2025 (GVOBl. Schl.-H. 2025/26), zur einheitlichen Anwendung verbindlich bekannt gemacht. Inhaltliche Abweichungen von den eingeführten Formularen sind nicht zulässig. Wer Anzeigen und Nachweise aufgrund von § 82b des Landesverwaltungsgesetzes in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache einreicht, hat die im jeweiligen Anzeige- oder Nachweisformular abgefragten Angaben zu machen und Erklärungen abzugeben; eine Verwendung des Formulars ist nicht erforderlich.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung einschließlich der Formulare ist auf der Internetseite des Landes Schleswig-Holstein unter folgendem Link zugänglich:

Info-Webseite zum Energiewende- und Klimaschutzgesetz

Als aufsichtsbehördlich eingeführt gelten auch die entsprechenden elektronischen Formulare der beim Landesinnungsverband der Bezirksschornsteinfegerinnen und Bezirksschornsteinfeger (LIV) betriebenen Onlinedienste.

Im Formular Nr. 1 "Anzeige" hat die Hauseigentümerin oder der Hauseigentümer durch Ankreuzen kenntlich zu machen, welche Erfüllungsoption oder -optionen zur Nutzung Erneuerbarer Energien sie oder er für ihr oder sein Vorhaben wählt. Daraus ergibt sich gegebenenfalls, welche weiteren Formulare im konkreten Fall auszufüllen sind.

Sie oder er hat das jeweilige Formular zu unterschreiben oder in elektronischer Form zu übermitteln.

Dem jeweiligen Formular sind fallbezogen die darin aufgeführten Bescheinigungen oder sonstigen Nachweise beizufügen.

Dieser Erlass tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung (23.09.2025) in Kraft und mit Ablauf des 30. Juni 2029 außer Kraft. Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des Erlasses wird der Erlass zur Einführung einheitlicher Formulare für Anzeigen und Nachweise sowie zur Darlegung der Gründe für ein Entfallen der Nutzungspflicht nach § 9 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 9 des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes Schleswig-Holstein vom 23. Januar 2023 (Amtsbl. Schl.-H. S. 429) aufgehoben.

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Formular Anzeige Anlage 1

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Formular Solar Anlage 2

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Formular Wärmepumpe Anlage 3

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Formular Holz Anlage 4

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Formular Bioöl Anlage 5

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Formular Biogas Anlage 6

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Formular Ofen Anlage 7

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(Stand: 28.11.2025)

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