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Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Energiewende und zum Klimaschutz
- Schleswig-Holstein -

Vom 7. März 2017
(GVOBl. Schl.-H. Nr. 4 vom 30.03.2017 S. 124)
Gl.Nr. B 755-3



Artikel 1
Gesetz zur Energiewende und zum Klimaschutz in Schleswig-Holstein
(Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein - EWKG)

(wie eingefügt)

Artikel 2
Änderung der Amtsordnung 1

§ 5 der Amtsordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 112), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. August 2016 (GVOBl. Schl.-H. S. 788), wird wie folgt geändert:

Absatz 1 Satz 1 Nummer 16 wird wie folgt gefasst:

alt neu
"16. Energie- und Wärmeversorgung sowie lokale Maßnahmen des Klimaschutzes."

Artikel 3
Änderung des Landesabfallwirtschaftsgesetzes 2

§ 25 Absatz 1 des Landesabfallwirtschaftsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 1999 (GVOBl. Schl.-H. S. 26), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. März 2014 (GVOBl. Schl.-H. S. 64), wird wie folgt geändert:

Nach Satz 1 wird folgender Satz 2 angefügt:

"Abfallentsorgungsbehörden sind

  1. das für die in Satz 1 genannten Bereiche zuständige Ministerium als oberste Abfallentsorgungsbehörde,
  2. das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume als obere Abfallentsorgungsbehörde,
  3. die Landrätinnen und Landräte der Kreise und die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kreisfreien Städte als untere Abfallentsorgungsbehörde."

Artikel 4
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

__________

1) Ändert Ges. i.d.F.d.B. vom 28. Februar 2003, GS Schl.-H. II, Gl.Nr. 2020-5
2) Ändert Ges. i.d.F.d.B. vom 18. Januar 1999, GS Schl.-H. II, Gl.Nr. 2129-3ID: 17/170549

ENDE

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