Regelwerk, Energienutzung, Strahlenschutz

Strahlenschutz-Zuständigkeiten
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Erster Abschnitt
Zuständigkeiten nach dem Atomgesetz und nach den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen

§ 1 Oberste atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde

§ 2 Zuständigkeit für den Vollzug des Atomgesetzes

§ 3 Zuständigkeit der Polizei

§ 4 Ordnungswidrigkeiten

Zweiter Abschnitt
Zuständigkeiten nach dem Strahlenschutzgesetz und nach den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen

§ 5 Strahlenschutzbehörden

§ 6 Grundsatz und allgemeine Zuständigkeit

§ 7 Tätigkeiten mit Rückständen; Materialien

§ 8 Erforderliche Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz

§ 9 Strahlenschutz bei Notfallexpositionssituationen

§ 10 Expositionssituationen nach einem Notfall

§ 11 Schutz vor Radon

§ 12 Schutz vor Radioaktivität in Bauprodukten

§ 13 Radioaktive Altlasten

§ 14 Sonstige bestehende Expositionssituationen

§ 15 Überwachung der Umweltradioaktivität

§ 16 Bestimmung von weiteren Messstellen und von Sachverständigen

§ 17 Freigabe

§ 19 Physikalische Strahlenschutzkontrolle, Strahlenschutzbereiche

§ 21 Schutz der Bevölkerung und der Umwelt

§ 22 Vorkommnisse

§ 23 Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am Menschen

§ 24 Expositionsübergreifende Vorschriften Zuständige oberste Landesbehörde nach § 170 Satz 2 StrlSchV ist

§ 25 Ordnungswidrigkeiten

Dritter Abschnitt
Schlussbestimmungen

§ 26 Gleichstellungsbestimmung

§ 27