Regelwerk

(Industriestrompreis-Richtlinie)
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1 Ziel und Zweck der Billigkeitsleistung
2 Gegenstand der Billigkeitsleistung
3 Leistungsempfänger
3.1 Leistungsberechtigung aufgrund Zugehörigkeit zur Teilliste 1 des Anhangs I der KUEBLL-Liste
3.2 Leistungsberechtigung aufgrund einer Entscheidung der Europäischen Kommission ("Einbeziehung weiterer (Teil-)Sektoren")
3.3 Wirtschaftszweigzuordnung; Standortanforderungen
3.4 Ausschlusskriterien
4 Besondere Leistungsvoraussetzungen
4.1 Beitrag zur Dekarbonisierung (Dekarbonisierungsmaßnahme)
4.2 Zulässigkeit der jahresübergreifenden Aufteilung von Investitionssummen
4.3 Umsetzungsfrist
4.4 Optionale Möglichkeit zur Prüfung der Anerkennungsfähigkeit der Dekarbonisierungsmaßnahme
4.5 Ausschluss von Doppelanrechnungen
5 Art und Umfang, Höhe der Billigkeitsleistung
5.1 Begriffsbestimmungen
5.2 Berechnung der Leistungsbeträge
5.2.1 Berechnung der Basis-Leistung
5.2.2 Ermittlung des anrechenbaren Stromverbrauchs für Unternehmen, in denen Strompreiskompensationsberechtigte Produkte hergestellt werden
5.3 Flexibilitäts-Bonus; Berechnung
6 Verfahren
6.1 Antragsverfahren
6.2 Auszahlungsverfahren
6.3 Nachweisführung
6.3.1 Angaben im Antragsverfahren
6.3.2 Dekarbonisierungsmaßnahmen
6.4 Zu beachtende Vorschriften
6.4.1 Rechtsgrundlagen
6.4.2 Auskunftserteilung und Transparenz
6.4.3 Subventionsgesetz
6.4.4 Weitere Informations- und Mitwirkungsverpflichtete
6.4.5 Kumulierung mit anderen Beihilfen
7 Geltungsdauer