umwelt-online: Interventionelle Radiologie (2)

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4 Maßnahmen zur Dosisreduzierung

Es sind 2 Gruppen von Maßnahmen zur Dosisreduzierung zu unterscheiden:

4.1 Organisatorische Empfehlungen

4.1.1 Qualifikation

Um das Ziel der interventionellen Maßnahmen unter dem Aspekt des ALARA-Prinzipes zu erreichen, ist ein besonderes Wissen (Fachkunde) des Anwenders hinsichtlich

Diesen Aspekten kommt in der interventionellen Radiologie wegen der hohen Exposition des Patienten besondere Bedeutung zu. Die Strahlenexposition des Patienten hängt in vielen Fällen mehr von dem Vorgehen des Arztes als von den technischen Gegebenheiten ab. Die SSK erachtet deswegen eine ergänzende Fachkunde für die interventionelle Radiologie und interventionelle Kardiologie für notwendig. Ziel der ergänzenden Fachkunde ist es insbesondere,

In der neuen Richtlinie "Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin - Richtlinie zur Röntgenverordnung" [FK-RL 2006] sind erstmals Regelungen zur interventionellen Radiologie enthalten. Hiernach ist zum Erwerb der Fachkunde "Anwendung von Röntgenstrahlen bei Interventionen" ein Spezialkurs "Interventionsradiologie" von 4 Stunden notwendig, für den der Spezialkurs Röntgendiagnostik vorausgesetzt wird. Zum Erwerb der Sachkunde sind mindestens 100 dokumentierte Untersuchungen bei einer Mindestzeit von 6 Monaten erforderlich.

Der Strahlenschutzbeauftragte für den Bereich der interventionellen Radiologie und Kardiologie muss die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz besitzen. Die Aufsichtsbehörde sollte von diesem Strahlenschutzbeauftragten die Erstellung einer besonderen Strahlenschutzanweisung für den innerbetrieblichen Ablauf für die interventionelle Radiologie verlangen. Eine innerbetriebliche spezielle Strahlenschutzanweisung sollte entsprechend den technischen Änderungen jeweils modifiziert werden. Bei der Einweisung in jeden interventionellen Arbeitsplatz ist besonders auf die spezielle Gerätetechnik einschließlich der strahlenschutzrelevanten Parameter hinzuweisen; dies ist zu dokumentieren. Bei der Erst- und den jährlichen Folgeunterweisungen ist besonders auf die speziellen Gegebenheiten bei interventionellen Maßnahmen hinzuweisen. Beteiligte Ärzte, MTRAs und sonstiges Personal haben gegen Unterschrift vom Inhalt Kenntnis zu nehmen.

4.1.2 Dosisreferenzwerte

Nach dem heutigen Kenntnisstand eignet sich das Dosisflächenprodukt am ehesten zur Abschätzung der Exposition des Patienten. In Tabelle 12 sind für die beiden häufigsten interventionellen Maßnahmen die 3. Quartile für das Dosisflächenprodukt angegeben. Diese Referenzwerte können vorläufig nur als grobe Orientierungswerte dienen, da die erfassten Kollektive klein sind. Sie bedürfen der jährlichen Überprüfung, da Änderungen durch Indikation, Methodik und Technik zu erwarten sind.

Tab. 12: Referenzwerte für die zwei häufigsten interventionellen Maßnahmen [BfS 2003]

Maßnahme Dosisflächenprodukt
in cGy x cm2
DL-Zeit
in min
PTA 10.000 18
PTCA 12.000 20

4.2 Technische Anforderungen

Es werden folgende grundsätzliche Forderungen zum baulichen Strahlenschutz gestellt: Die Räume, in denen Röntgengeräte für Interventionen genutzt werden, müssen bezüglich ihrer räumlichen Ausdehnung (Fläche, Höhe) großzügig dimensioniert sein. Das Personal muss sich ungestört von geräte- und strahlenschutztechnischen Einrichtungen innerhalb des Raums bewegen können. Es sollte bei Errichtung einer derartigen Anlage an die Möglichkeit gedacht werden, auch nachträglich zusätzliche Einrichtungen (z.B. ortsbewegliche Abschirmungen) installieren zu können. Die Rückstreuung von Wänden, Decke und Fußboden sollte möglichst gering gehalten werden. Das kann durch entsprechend große Abstände zwischen der Achse des Nutzstrahlenbündels von Wänden, Decke und Fußboden geschehen (> 1,5 m) und/ oder durch Belegung dieser Flächen mit einem rückstreuarmen Belag [DIN 6812, 2002]. Zwischen Röntgenraum und Bedienungsraum muss eine Sicht- und Sprechverbindung bestehen. Die Fensterfläche muss so groß gewählt werden, dass mindestens zwei Personen vom Bedienungsraum aus die Vorgänge im Röntgenraum beobachten können.

Bei Interventionen werden Röntgenstrahlen dazu verwendet, die Maßnahme sichtbar zu machen und das Ergebnis zu kontrollieren. Hierbei werden unter anderem arterielle und venöse Gefäße, Gallenwege und sonstige anatomische Strukturen ggf. mit Kontrastmittel, Führungsdrähten, Stents, Markern usw. dargestellt. Da Bildqualität und Dosis miteinander korreliert sind, ist eine Reduktion der Exposition in der Regel nur mit einem Verlust an Bildqualität möglich. Dem Stand der Technik für Röntgenanlagen zur Intervention entsprechen heute ausschließlich digitale Systeme.

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