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Regelwerk

Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen
Empfehlung der Strahlenschutzkommission

Vom 24. September 2015
(BAnz. AT 04.01.2016 B4)



Siehe FN *

Archiv 1999, 2008

Verabschiedet in der 274. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 19./20. Februar 2015

1 Einleitung

Diese Rahmenempfehlungen treten an die Stelle der Rahmenempfehlungen ( BMU 2008), die vom Arbeitskreis V der Innenministerkonferenz am 18./19. Oktober 2007 und im Umlaufverfahren vom Länderausschuss für Atomkernenergie vom 29. Februar 2008 zur Kenntnis genommen wurden (vgl. die Veröffentlichung des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vom 19. Dezember 2008 im GMBl 2008 Nr. 62/63). Die Überarbeitung der Rahmenempfehlungen von 2008 ist erforderlich zur Anpassung an die Empfehlungen und Regeln, die im Zuge der Aufarbeitung der Erfahrungen aus dem nuklearen Unfall in Fukushima für den Notfallschutz in Deutschland niedergelegt wurden.

Die Erfahrungen aus dem nuklearen Unfall in Fukushima wurden sowohl in verschiedenen Arbeitsgruppen des AK V der Innenministerkonferenz als auch der SSK im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) gesammelt und diskutiert. Die Ergebnisse sind in neuen Empfehlungen und überarbeiteten Regeln für die verschiedenen Bereiche des Notfallschutzes wie

niedergelegt. Dabei wurde deutlich, dass auch wesentliche Änderungen in den Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz (RE KatS) in der Umgebung kerntechnischer Anlagen ( BMU 2008) notwendig sind und die Katastrophenschutzplanung auf langandauernde und auf Ereignisse der Kategorie INES 7 ausgedehnt werden soll. Gleichzeitig muss die Planung auch hinsichtlich der Situation stillgelegter Kernkraftwerke modifiziert werden.

Die Richtlinie 2013/59/Euratom vom 5. Dezember 2013 zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung ( Euratom 2014) bedingt u. a. eine weitgehende Neuordnung des Regelwerkes für den Notfallschutz. Eine umfassende Neufassung der Rahmenempfehlungen muss sich in dieses neue Regelwerk einfügen und kann daher derzeit noch nicht begonnen werden. Die für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden der Länder benötigen jedoch schnell eine Aktualisierung der Rahmenempfehlungen, um die Erfahrungen aus Fukushima in die bestehende Notfallplanung einarbeiten zu können. Die vorliegende Fassung der Rahmenempfehlungen lehnt sich aus Gründen der Kontinuität eng an die Empfehlung von 2008 an und wurde hauptsächlich in den Bereichen aktualisiert, in denen Änderungen aufgrund der zwischenzeitlich neu erstellten Empfehlungen und Stellungnahmen (siehe oben) notwendig sind.

Deutsche Kernkraftwerke verfügen über Sicherheitseinrichtungen sowie vorgeplante Maßnahmen, die das Eintreten eines kerntechnischen Unfalls mit relevanten radiologischen Auswirkungen in der Umgebung praktisch ausschließen sollen. Zu einem solchen Ereignisablauf kann es nur dann kommen, wenn die vorhandenen, mehrfach gestaffelten Sicherheitsmaßnahmen nicht greifen sollten und die zusätzlichen Maßnahmen zur Verhinderung schwerer Kernschäden und zur Eindämmung ihrer radiologischen Folgen nicht erfolgreich wären. Für diesen Fall werden Katastrophenschutzplanungen für die Umgebung von Kernkraftwerken erarbeitet. Die hier vorliegenden Empfehlungen zur Erstellung von Katastrophenschutzplänen betreffen Kernkraftwerke. Sie sind sinngemäß auf andere kerntechnische Anlagen (Forschungsreaktoren, Brennelementzwischenlager, Brennelementfabriken etc.), sofern besondere Katastrophenschutzplanungen erforderlich sind, übertragbar.

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