Regelwerk, Strahlenschutz

Durchführung StrlSchV
- Inhalt -

1. Anwendungsbereich

2. Durchführung der Sachverständigenprüfungen Für die Sachverständigenprüfungen sind die Prüfberichte nach Nummer 4 heranzuziehen.

3. Auswirkungen des Medizinproduktegesetzes

4. Berichte der Prüfungen auf sicherheitstechnische Funktion, Sicherheit und Strahlenschutz nach § 66 Abs. 2 StrlSchV

4.1 Medizinische Anlagen und Vorrichtungen

4.1.1 Prüfung einer medizinisch fernbedienten, automatisch betriebenen Afterloading - Vorrichtung

4.1.2 Prüfung einer Bestrahlungsvorrichtung für die endovaskuläre Brachytherapie bis zu einer maximalen beladbaren Aktivität von 50 GBq 

4.1.3 Prüfung einer medizinischen Gammabestrahlungsvorrichtung

4.1.4 Prüfung eines medizinischen Elektronenbeschleunigers

4.2 Nichtmedizinische Anlagen

4.2.1 Prüfung einer nichtmedizinischen Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlen

4.3