Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk

Änderungstext

Verordnung zur Änderung der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung

Vom 23. Dezember 2025
(BGBl. I vom 23.12.2025 Nr. 368)


Zu den Beratungsabläufen mit Erläuterungen / Begründungen im DIP

Die Bundesregierung verordnet aufgrund des § 17 Absatz 3 des Energiewirtschaftsgesetzes vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970, 3621), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 347) geändert worden ist:

Artikel 1
Änderung der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung

Die Kraftwerks-Netzanschlussverordnung vom 26. Juni 2007 (BGBl. I S. 1187) wird wie folgt geändert:

§ 1 Absatz 1 wird durch den folgenden Absatz 1 ersetzt:

alt neu
(1) Diese Verordnung regelt Bedingungen für den Netzanschluss von Anlagen zur Erzeugung von elektrischer Energie (Erzeugungsanlagen) mit einer Nennleistung ab 100 Megawatt an Elektrizitätsversorgungsnetze mit einer Spannung von mindestens 110 Kilovolt. "(1) Diese Verordnung regelt Bedingungen für den Netzanschluss von Anlagen zur Erzeugung von elektrischer Energie (Erzeugungsanlagen) mit einer Nennleistung ab 100 Megawatt an Elektrizitätsversorgungsnetze mit einer Spannung von mindestens 110 Kilovolt. Die Verordnung findet keine Anwendung auf Energiespeicheranlagen im Sinne des § 3 Nummer 36 des Energiewirtschaftsgesetzes."

Artikel 2
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung (24.12.2025) in Kraft.

ID: 253244

ENDE

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 03.02.2026)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: ab 105.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion