Regelwerk, EU 2001

UN-Regelung Nr. 5
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1. Anwendungsbereich
2. Begriffsbestimmungen
3. Antrag
4. Aufschriften
5. Genehmigung
5.1. Allgemeines
5.2. Zusammensetzung des Genehmigungszeichens
5.3. Anordnung der Bestandteile des Genehmigungszeichens
6. Allgemeine Bestimmungen
7. Nennwerte
Tabelle 1
8. Beleuchtung
Tabelle 2
9. Farbe
10. Bemerkung zur Farbe
11. Prüfung der Blendbelästigung
12. Übereinstimmung der Produktion
13. Massnahmen bei Abweichungen in der Produktion
14. Änderungen des Typs eines Sealed-Beam-Scheinwerfers (SB-Scheinwerfers) und Erweiterung der Genehmigung
15. Endgültige Einstellung der Produktion
16. Übergangsvorschriften
17. Namen und Anschriften der technischen Dienste, die die Prüfungen für die Genehmigung durchführen, und der Behörden
Anhang 1 SB-Scheinwerfer für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen und für andere langsame Fahrzeuge
Anhang 2 Mitteilung über die Genehmigung, die Erweiterung oder die Benachrichtigung
Anhang 3 Mindestanforderungen für verfahren zur Kontrolle der Übereinstimmung der Produktion
1. Allgemeines
2. Mindestanforderungen für die Kontrolle der Übereinstimmung der Produktion durch den Hersteller
2.1. Art der Prüfungen
2.2. Anzuwendende Prüfverfahren
2.3. Art der Probenahme
2.4. Gemessene und aufgezeichnete photometrische Eigenschaften
2.5. Maßgebende Kriterien für die Annehmbarkeit
Anhang 4 Muster der Genehmigungszeichen
Abbildung 1
Abbildung 2
Abbildung 3a
Abbildung 3b
Abbildung 4
Abbildung 5
Abbildung 6
Abbildung 7
Abbildung 8
Abbildung 9
Abbildung 10
Abbildung 11 Mit einem Scheinwerfer ineinandergebaute Leuchte
Beispiel 1
Beispiel 2
Bildtafel SB2 - SB-Scheinwerfer - Typ 2 - Durchmesser 180 mm, für Abblendlich und Fernlicht
Bildtafel SB3 - SB-Scheinwerfer - Typ 1 - Durchmesser 180 mm, nur für Fernlicht
Bildtafel SB4 - SB-Scheinwerfer - Typ 2 - Durchmesser 180 mm, nur für Abblendlicht
Bildtafel SB5 - SB-Scheinwerfer - Typ 1 - Durchmesser 145 mm, nur für Fernlicht
Bildtafel SB7 - SB-Scheinwerfer - Typ 2 - Durchmesser 145 mm, nur für Abblendicht
Anhang 5 Prüfung der Beständigkeit der photometrischen Merkmale von in betrieb befindlichen Scheinwerfern
1. Prüfung der Beständigkeit der photometrischen Merkmale
1.1. Sauberer Scheinwerfer
1.2. Verschmutzter Scheinwerfer
2. Prüfung der Veränderung der vertikalen Lage der Hell-Dunkel-Grenze unter Wärmeeinfluss
2.1. Prüfung
2.2. Prüfergebnisse
Anhang 6 Vorschriften für Scheinwerfer mit Kunststoffabschlussscheiben - Prüfung von Abschlussscheiben oder Werkstoffproben und von vollständigen Scheinwerfern
1. Allgemeine Vorschriften
2. Prüfungen
2.2. Beständigkeit gegen atmosphärische Einfluesse und Chemikalien
2.3. Beständigkeit gegen Reinigungsmittel und Kohlenwasserstoffe
2.4. Beständigkeit gegen mechanische Beschädigung
2.5. Prüfung des Haftvermögens von Beschichtungen (falls vorhanden)
3. Überprüfung der Übereinstimmung der Produktion
Anlage 1 Zeitliche Reihenfolge der Prüfungen für die Genehmigung
A. Prüfungen bei Kunststoffen (Abschlussscheiben oder Werkstoffproben, die nach Absatz 3.2.4 dieser Regelung vorgelegt worden sind)
B. Prüfungen an vollständigen Scheinwerfern (die nach Absatz 3.2.3 dieser Regelung vorgelegt worden sind)
Anlage 2 Verfahren zur Messung des Streulichtes und des Lichttransmissionsgrades
1. Messeinrichtung (siehe Abbildung)
2. Messungen
Anlage 3 Verfahren für den Sprühtest
1. Prüfgerät
1.1. Sprühpistole
1.2. Prüfmischung
2. Prüfung
Anlage 4 Bestimmung der Adhäsionskraft von Klebestreifen
1. Zweck
2. Prinzip
3. Vorgeschriebene Umgebungsbedingungen
4. Prüfstücke
5. Verfahren
6. Ergebnisse
Anhang 7 Mindestanforderungen für stichprobenartige Überprüfungen durch einen Prüfer
1. Allgemeines
2. Erste Probemenahme
2.1. Die Übereinstimmung wird nicht beanstandet.
3. Wiederholte Probenahme
3.1. Die Übereinstimmung wird nicht beanstandet.
4. Veränderung der vertikalen Lage der Hell-Dunkel-Grenze
Abbildung 1