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| Gaszähler und Mengenumwerter | Anhang MI-002 09 |
Die maßgeblichen Anforderungen von Anhang I, die spezifischen Anforderungen des vorliegenden Anhangs und die im vorliegenden Anhang aufgeführten Konformitätsbewertungsverfahren gelten für nachfolgend definierte Gaszähler und Mengenumwerter, die zur Verwendung im Haushalt, im Gewerbe und in der Leichtindustrie bestimmt sind.
Begriffsbestimmungen
Gaszähler
Ein Gerät, das für das Messen, Speichern und Anzeigen der das Gerät durchströmenden Menge Brenngas (Volumen oder Masse) ausgelegt ist.
Mengenumwerter
Eine am Gaszähler angebrachte Einrichtung, die automatisch die im Messzustand ermittelte Menge in eine Menge im Basiszustand umrechnet.
Mindestdurchfluss (Qmin)
Der kleinste Durchfluss, bei dem der Gaszähler Messwerte anzeigt, die innerhalb der geforderten Fehlergrenzen liegen.
Höchstdurchfluss (Qmax)
Der größte Durchfluss, bei dem der Gaszähler Messwerte anzeigt, die innerhalb der geforderten Fehlergrenzen liegen.
Übergangsdurchfluss (Qt)
Der Übergangsdurchfluss ist der zwischen dem Höchst- und dem Mindestdurchfluss auftretende Durchfluss, bei dem der Durchflussbereich in zwei Zonen, den oberen Belastungsbereich und den unteren Belastungsbereich, getrennt wird, für die jeweils verschiedene Fehlergrenzen gelten.
Überlastdurchfluss (Qr)
Der Überlastdurchfluss ist der höchste Durchfluss, bei dem der Zähler für einen kurzen Zeitraum ohne Beeinträchtigung arbeitet.
Basiszustand
Der festgelegte Zustand, auf den die gemessene Menge Brenngas umgerechnet wird.
Teil I - Spezifische Anforderungen für Gaszähler
1. Nennbetriebsbedingungen
Der Hersteller muss die Nennbetriebsbedingungen für den Gaszähler angeben, wobei Folgendes zu berücksichtigen ist:
1.1 Der Durchflussbereich des Gases muss folgende Mindestbedingungen erfüllen:
| Klasse | Qmax/Qmin | Qmax/Qt | Qr/Qmax |
| 1,5 | ≥ 150 | ≥ 10 | 1,2 |
| 1,0 | ≥ 20 | ≥ 5 | 1,2 |
1.2 Temperaturbereich des Gases: Mindestbereich von 40 °C.
1.3 Bedingungen im Zusammenhang mit Brenngas
Der Gaszähler muss für die Gruppe von Gasen und die Versorgungsdrücke des Bestimmungslandes ausgelegt sein. Insbesondere muss der Hersteller Folgendes angeben:
1.4 Mindesttemperaturbereich von 50 °C für die klimatische Umgebung.
1.5 Nennwert der Wechselspannungsversorgung und/oder Grenzwerte der Gleichspannungsversorgung.
2. Fehlergrenzen
2.1 Gaszähler, die das Volumen bei Messbedingungen oder die Masse anzeigen
| Klasse | 1,5 | 1,0 |
| Qmin ≤ Q < Qt | 3 % | 2 % |
| Qt≤ Q ≤ Qmax | 1,5 % | 1 % |
Der Gaszähler darf weder die Fehlergrenzen ausnutzen noch eine der beteiligten Parteien systematisch begünstigen.
2.2 Bei Gaszählern mit Temperaturumwerter, die lediglich die umgerechnete Menge anzeigen, gilt innerhalb eines Temperaturbereichs von 30 °C, der sich symmetrisch um eine herstellerseitig angegebene Temperatur zwischen 15 und 25 °C erstreckt, eine um 0,5 % höhere Fehlergrenze des Zählers. Außerhalb dieses Bereichs ist ein zusätzlicher Anstieg von 0,5 % je Intervall von 10 °C zulässig.
3. Zulässige Auswirkung von Störgrößen
3.1 Elektromagnetische Störfestigkeit
3.1.1 Eine elektromagnetische Störgröße darf sich auf einen Gaszähler oder Mengenumwerter nur so weit auswirken, dass
3.1.2 Nach der Einwirkung einer Störgröße muss der Gaszähler
3.1.3 Der Grenzwert ist der kleinere der beiden folgenden Werte:
3.2 Auswirkungen von stromaufwärts und stromabwärts auftretenden Strömungsstörungen
Unter den vom Hersteller angegebenen Einbaubedingungen dürfen die Auswirkungen von Strömungsstörungen ein Drittel der Fehlergrenze nicht überschreiten.
4. Beständigkeit
(Stand: 28.10.2025)
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