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Regelwerk, EU 2005

Verordnung (EG) Nr. 783/2005 der Kommission vom 24. Mai 2005 zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Abfallstatistik

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 131 vom 25.05.2005 S. 38)


Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Abfallstatistik 1, insbesondere Artikel 1 Absatz 5 und Artikel 6 Buchstabe b,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 muss die Kommission die zur Durchführung der Verordnung erforderlichen Maßnahmen festlegen.

(2) Nach Artikel 6 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 kann die Kommission die Spezifikationen in den Anhängen anpassen.

(3) Mit der Verordnung (EG) Nr. 574/2004 der Kommission wird eine Änderung der statistischen Nomenklatur in Anhang I und Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 vorgenommen. Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 wird jetzt an diese Änderung angepasst.

(4) Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 wird entsprechend geändert.

(5) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stehen in Einklang mit der Stellungnahme des Ausschusses für das Statistische Programm, der durch den Beschluss 89/382/EWG, Euratom des Rates 2 eingesetzt wurde

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

In Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 wird der Abschnitt 2 durch die Fassung des Anhangs dieser Verordnung ersetzt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 24. Mai 2005

Anhang

" Anhang II

Abschnitt 2
Abfallkategorien

Für folgende Abfallkategorien sind für die Verwertungs- oder Beseitigungsverfahren nach Abschnitt 8 Nummer 2 Statistiken zu erstellen:

Verbrennung
Nummer
des
Postens
EAK-Stat/3. Fassung Gefährlicher/
Ungefährlicher
Abfall
Code Bezeichnung
1 01 +
02 +
03
Chemische Abfälle
(Chemische Verbindungen + Abfälle chemischer Zubereitungen + andere chemische Abfälle)
Ungefährlich
2 01 +
02 +
03 ausgenommen
01.3
Chemische Abfälle, ausgenommen gebrauchte Öle
(Chemische Verbindungen + Abfälle chemischer Zubereitungen + andere chemische Abfälle)
Gefährlich
3 01.3 Gebrauchte Öle Gefährlich
4 05 Medizinische und biologische Abfälle Ungefährlich
5 05 Medizinische und biologische Abfälle Gefährlich
6 07.7 PCB-haltige Abfälle Gefährlich
7 10.1 Hausmüll und ähnliche Abfälle Ungefährlich
8 10.2 Gemischte und undifferenzierte Materialien Ungefährlich
9 10.2 Gemischte und undifferenzierte Materialien Gefährlich
10 10.3 Sortierrückstände Ungefährlich
11 10.3 Sortierrückstände Gefährlich
12 11 Gewöhnliche Schlämme Ungefährlich
13 06 +
07 +
08 +
09 +
12 +
13
Sonstige Abfälle
(Metallische Abfälle + nichtmetallische Abfälle + ausrangierte Geräte + tierische und pflanzliche Abfälle + mineralische Abfälle + verfestigte, stabilisierte oder verglaste Abfälle)
Ungefährlich
14 06 +
07 +
08 +
09 +
12 +
13 ausgenommen
07.7
Sonstige Abfälle
(Metallische Abfälle + nichtmetallische Abfälle, ausgenommen PCB-haltige Abfälle + ausrangierte Geräte + tierische und pflanzliche Abfälle + mineralische Abfälle + verfestigte, stabilisierte oder verglaste Abfälle)
Gefährlich
Verfahren, die zur Verwertung führen können (energetische Verwertung ausgenommen)
Nummer
des
Postens
  EAK-Stat/3. Fassung Gefährlicher/
Ungefährlicher
Abfall
Code Bezeichnung
1 01.3 Gebrauchte Öle Gefährlich
2 06 Metallische Abfälle Ungefährlich
3 06 Metallische Abfälle Gefährlich
4 07.1 Glasabfälle Ungefährlich

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