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Regelwerk, EU 2006

Richtlinie 2006/13/EG der Kommission vom 3. Februar 2006 zur Änderung der Anhänge I und II der Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über unerwünschte Stoffe in Futtermitteln in Bezug auf Dioxine und dioxinähnliche PCB

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 32 vom 04.02.2006 S. 44)



die Kommission der europäischen Gemeinschaften -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Mai 2002 über unerwünschte Stoffe in der Tierernährung 1, insbesondere auf Artikel 8 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Nach der Richtlinie 2002/32/EG ist die Verwendung und das Inverkehrbringen von zur Tierernährung bestimmten Erzeugnissen untersagt, deren Gehalt an unerwünschten Stoffen so hoch ist, dass er die in Anhang I vorgesehenen Höchstwerte überschreitet.

(2) Im Sinne dieser Richtlinie sind "Dioxine" eine Gruppe von 75 polychlorierten Dibenzop-dioxin-Kongeneren (PCDD) und 135 polychlorierten Dibenzofuran-Kongeneren (PCDF), von denen 17 toxikologisch bedenklich sind. Polychlorierte Biphenyle (PCB) sind eine Gruppe von 209 Kongeneren, die sich nach ihren toxikologischen Eigenschaften in zwei Gruppen unterteilen lassen: 12 Kongenere besitzen toxikologische Eigenschaften, die denen der Dioxine ähneln, weswegen sie oft als "dioxinähnliche PCB" bezeichnet werden. Die übrigen PCB weisen ein anderes toxikologisches Profil auf, das dem der Dioxine nicht ähnelt.

(3) Kongenere aus der Gruppe der Dioxine und der dioxinähnlichen PCB sind in unterschiedlichem Maße toxisch. Um die Toxizität der verschiedenen Kongenere addieren zu können und eine Risikobewertung sowie Regulierungskontrolle zu ermöglichen, wurde das Konzept der Toxizitätsäquivalenzfaktoren (TEF) entwickelt. Damit lassen sich die Analyseergebnisse für die 17 erwähnten Dioxin-Kongenere und die 12 dioxinähnlichen PCB als quantifizierbare Einheit ausdrücken, die als "TCDD-Toxizitäts-Äquivalenzkonzentration" (TEQ) bezeichnet wird.

(4) Am 30. Mai 2001 gab der Wissenschaftliche Ausschuss "Lebensmittel" eine Stellungnahme zur Risikobewertung von Dioxinen und dioxinähnlichen PCB in Lebensmitteln ab, mit der er seine Stellungnahme vom 22. November 2000 zu diesem Thema durch neue wissenschaftliche Erkenntnisse aktualisierte2. Der Wissenschaftliche Ausschuss setzte für Dioxine und dioxinähnliche PCB eine zulässige wöchentliche Aufnahme (TWI) von 14 pg WHO-TEQ/kg Körpergewicht fest. Expositionsschätzungen lassen darauf schließen, dass ein beträchtlicher Anteil der Bevölkerung in der Gemeinschaft über die Nahrung mehr als die zulässige Menge aufnimmt. Bestimmte Bevölkerungsgruppen in einigen Ländern könnten aufgrund ihrer Ernährungsgewohnheiten einem höheren Risiko ausgesetzt sein.

(5) Über 90 % der Belastung der Menschen mit Dioxinen und dioxinähnlichen PCB gehen von Lebensmitteln aus. Lebensmittel tierischen Ursprungs sind in der Regel für etwa 80 % der Gesamtexposition verantwortlich. Die Belastung von Tieren mit Dioxinen und dioxinähnlichen PCB ist vor allem auf Futtermittel zurückzuführen. Daher gilt es, Futtermittel - und in einigen Fällen die Böden - als mögliche Quellen von Dioxinen und dioxinähnlichen PCB zu beachten.

(6) Der Wissenschaftliche Ausschuss "Futtermittel" wurde beauftragt, sich in einem Gutachten zum Ursprung der Kontamination von Futtermitteln mit Dioxinen und PCB (einschließlich dioxinähnlicher PCB), zur Belastung von Tieren, die zur Lebensmittelgewinnung gehalten werden, mit Dioxinen und PCB, zur Übertragung dieser Verbindungen auf Lebensmittel tierischen Ursprungs und zu den Folgen von Dioxinen und PCB in Futtermitteln auf die Tiergesundheit zu äußern. Der Wissenschaftliche Ausschuss gab am 6. November 2000 eine Stellungnahme ab. Er kam zu dem Schluss, dass Fischmehl und Fischöl die am stärksten kontaminierten Futtermittel-Ausgangserzeugnisse sind. An zweiter Stelle nannte er tierisches Fett. Alle übrigen Futtermittel-Ausgangserzeugnisse tierischen und pflanzlichen Ursprungs wiesen relativ geringe Dioxinmengen auf. Raufuttermittel waren in unterschiedlichem Maße mit Dioxinen belastet, je nach Herkunft, Verunreinigung mit Erde und Luftverschmutzung am Anbauort. Der Ausschuss empfahl unter anderem, vorrangig dafür zu sorgen, dass die Auswirkungen der am stärksten belasteten Futtermittel auf die Belastung der gesamten Tagesration reduziert werden.

(7) Zwar sollten vom toxikologischen Standpunkt aus die Höchstwerte für Dioxine und dioxinähnliche PCB gelten, es wurden aber nur Höchstwerte für Dioxine festgesetzt, da über das Vorkommen dioxinähnlicher PCB bisher nur sehr wenig bekannt war. Inzwischen liegen mehr Daten darüber vor.

(8) Gemäß der Richtlinie 2002/32/EG soll die Kommission die in Artikel 1 genannten Bestimmungen betreffend Dioxin erstmals Ende 2004 anhand neuer Daten über das Vorkommen von Dioxinen und dioxinähnlichen PCB überprüfen, insbesondere im Hinblick auf die Berücksichtigung dioxinähnlicher PCB bei der Festsetzung der Werte.

(9) Alle Unternehmer der Lebensmittel- und Futtermittelherstellungskette müssen auch weiterhin mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln dafür sorgen, dass möglichst wenig Dioxine und PCB in Futter- und Lebensmitteln auftreten. Entsprechend sind gemäß der Richtlinie 2002/32/EG die geltenden Höchstwerte bis spätestens 31. Dezember 2006 erneut mit dem Ziel zu überprüfen, sie deutlich herabzusetzen. Um genügend Zeit für die Sammlung von Beobachtungsdaten zu haben, die für die Festsetzung niedrigerer Werte erforderlich sind, sollte diese Frist verlängert werden.

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