umwelt-online: Richtlinie 2006/126/EG über den Führerschein (Neufassung) (2)

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  Bestimmungen zum Führerschein gemäss dem Modell der Europäischen Union Anhang I 11 12 13 15

1. Die äußeren Merkmale der Karte für den Führerschein gemäß dem Modell der Europäischen Union entsprechen den ISO-Normen 7810 und 7816-1.

Die Karte besteht aus Polycarbonat.

Die Verfahren, mit denen die Merkmale der Führerscheine auf Übereinstimmung mit den internationalen Normen geprüft werden, entsprechen der ISO-Norm 10.373.

2. Physische Sicherheit von Führerscheinen

Die physische Sicherheit von Führerscheinen ist bedroht durch:

Die Gesamtsicherheit ist durch das System in seiner Gesamtheit bedingt, das folgende Einzelkomponenten umfasst: Antragsverfahren, Übermittlung von Daten, Trägermaterial der Karte, Drucktechnik, Mindestmenge unterschiedlicher Sicherheitsmerkmale und Personalisierung.

  1. Das Trägermaterial für Führerscheine ist mit folgenden Techniken fälschungssicher zu gestalten (obligatorische Sicherheitsmerkmale):
  2. Darüber hinaus ist das Trägermaterial für Führerscheine mit mindestens drei der folgenden Techniken zusätzlich vor Fälschung zu schützen (zusätzliche Sicherheitsmerkmale):
  3. Es steht den Mitgliedstaaten frei, zusätzliche Sicherheitsmerkmale einzuführen. Als Grundlage sind die mit einem Stern versehenen Techniken vorzuziehen, da sie es den Strafverfolgungsbeamten ermöglichen, die Gültigkeit der Karte ohne besondere Hilfsmittel zu überprüfen.

3. Der Führerschein hat zwei Seiten.

Seite 1 enthält

  1. in Blockbuchstaben die Aufschrift "Führerschein" in der (den) Sprache(n) des Mitgliedstaats, der den Führerschein ausstellt;
  2. den Namen des Mitgliedstaats, der den Führerschein ausstellt (fakultativ);
  3. das Unterscheidungszeichen des Mitgliedstaats, der den Führerschein ausstellt, im Negativdruck in einem blauen Rechteck, umgeben von zwölf gelben Sternen; die Unterscheidungszeichen sind wie folgt:
    B: Belgien
    BG: Bulgarien
    CZ: Tschechische Republik
    DK: Dänemark
    D: Deutschland
    EST: Estland
    GR: Griechenland
    E: Spanien
    F: Frankreich
    HR: Kroatien
    IRL: Irland
    I: Italien
    CY: Zypern
    LV: Lettland
    LT: Litauen
    L: Luxemburg
    H: Ungarn
    M: Malta
    NL: Niederlande
    A: Österreich
    PL: Polen
    P: Portugal
    RO: Rumänien
    SLO: Slowenien
    SK: Slowakei
    FIN: Finnland
    S: Schweden
    UK: Vereinigtes Königreich
  4. Angaben, die bei Ausstellung des Führerscheins unter Verwendung folgender Nummerierung einzutragen sind:
    1. Name des Inhabers;
    2. Vorname(n) des Inhabers;
    3. Geburtsdatum und Geburtsort des Inhabers;
      1. Ausstellungsdatum des Führerscheins;
      2. Datum, an dem der Führerschein ungültig wird oder - bei unbegrenzter Gültigkeitsdauer nach Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe c - ein Strich;
      3. Bezeichnung der Behörde, die den Führerschein ausstellt (kann auch auf Seite 2 gedruckt werden);
      4. andere Nummer als unter 5 für Zwecke der Verwaltung des Führerscheins (fakultativ);
    4. Nummer des Führerscheins;
    5. Lichtbild des Inhabers;
    6. Unterschrift des Inhabers;
    7. Wohnort, Wohnsitz oder Postanschrift (fakultativ);
    8. Klassen der Fahrzeuge, die der Inhaber zu führen berechtigt ist (die nationalen Klassen sind mit anderen Schrifttypen zu drucken als die harmonisierten Klassen);
  5. die Aufschrift 'Modell der Europäischen Union' in der (den) Sprache(n) des Mitgliedstaats, der den Führerschein ausstellt, und die Aufschrift 'Führerschein' in den anderen Sprachen der Europäischen Union in rosafarbenem Druck als Hintergrund des Führerscheins:
  6. Referenzfarben:

Seite 2 enthält

a) 9. die Klassen der Fahrzeuge, die der Inhaber zu führen berechtigt ist (die nationalen Klassen sind mit anderen Schrifttypen zu drucken als die harmonisierten Klassen);


10. das Datum der ersten Fahrerlaubniserteilung für jede Klasse (dieses Datum ist bei jeder späteren Ersetzung oder jedem späteren Umtausch erneut in dem Führerschein einzutragen); jedes Datumsfeld ist mit zwei Ziffern in der folgenden Reihenfolge anzugeben: Tag.Monat.Jahr ( TT.MM.JJ);

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(Stand: 11.03.2019)

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