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Regelwerk, EU 2006

Entscheidung 2006/803/EG der Kommission vom 23. November 2006 zur Änderung der Entscheidung 2005/381/EG zur Einführung eines Fragebogens für die Berichterstattung über die Umsetzung der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2006) 5546)
(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 329 vom 25.11.2006 S. 38)



Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates 1, insbesondere auf Artikel 21 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Fragebogen im Anhang der Entscheidung 2005/381/EG der Kommission 2 sollte angepasst werden, um den Erfahrungen Rechnung zu tragen, die die Mitgliedstaaten und die Kommission bei der Verwendung des Fragebogens und bei der Bewertung der Antworten im Hinblick auf die Erstellung der Jahresberichte gewonnen haben, die bis 30. Juni 2005 vorzulegen waren.

(2) Die Antworten der Mitgliedstaaten ließen erkennen, dass es Bereiche gibt, die für den Bericht der Kommission über die Anwendung der Richtlinie 2003/87/EG Bedeutung haben, im Fragebogen im Anhang der Entscheidung 2005/381/EG aber noch nicht enthalten sind.

(3) Bei der Bewertung der Antworten der Mitgliedstaaten zeigte sich, dass es bei der Beantwortung einiger Fragen Unstimmigkeiten gab und dass diese Fragen klarer formuliert werden sollten.

(4) Die Erfahrungen, die während des ersten vollständigen Überwachungs-, Berichterstattungs- und Prüfungszyklus für Kohlendioxidemissionen durch unter das Emissionshandelssystem fallende Anlagen gewonnen wurden, haben eine Überarbeitung der betreffenden Abschnitte des Fragebogens erforderlich gemacht.

(5) Der Anhang der Entscheidung 2005/381/EG ist daher entsprechend zu ändern und aus Gründen der Klarheit zu ersetzen.

(6) Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des gemäß Artikel 6 der Richtlinie 91/692/EWG des Rates vom 23. Dezember 1991 zur Vereinheitlichung und zweckmäßigen Gestaltung der Berichte über die Durchführung bestimmter Umweltschutzrichtlinien 3 eingesetzten Ausschusses

- hat folgende Entscheidung erlassen:

Artikel 1

Der Anhang der Entscheidung 2005/381/EG erhält die Fassung des Anhangs der vorliegenden Entscheidung.

Artikel 2

Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 23. November 2006

________
1) ABl. Nr. L 275 vom 25.10.2003 S. 32. Richtlinie geändert durch die Richtlinie 2004/101/EG (ABl. Nr. L 338 vom 13.11.2004 S. 18).

2) ABl. Nr. L 126 vom 19.05.2005 S. 43.

3) ABl. Nr. L 377 vom 31.12.1991 S. 48. Richtlinie geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. Nr. L 284 vom 31.10.2003 S. 1).

.

  Anhang

" Anhang

Teil 1
Fragebogen zur Anwendung der Richtlinie 2003/87/EG

1 Angaben zu der Stelle, die den Bericht vorlegt

  1. Name der Kontaktperson:
  2. Offizieller Titel der Kontaktperson:
  3. Name und Abteilung der Organisation:
  4. Anschrift:
  5. Telefonnummer mit internationaler Vorwahl:
  6. Faxnummer mit internationaler Vorwahl:
  7. E-Mail:

2 Zuständige Behörden

Die Fragen 2.1 und 2.2 sind in dem bis 30. Juni 2007 einzureichenden Bericht sowie in den nachfolgenden Berichten zu beantworten, wenn im Berichtszeitraum Änderungen stattgefunden haben.

2.1 Bitte Namen und Abkürzung der zuständigen Behörden angeben, die in Ihrem Land mit der Umsetzung des Systems für den Emissionshandel betraut sind.

Bei der Beantwortung dieser Frage bitte die nachstehende Tabelle verwenden. Im Bedarfsfall weitere Zeilen hinzufügen.

Name Abkürzung Kontaktadresse
     
     
     
     
     
     

2.2 Bitte geben Sie an, welche zuständige Behörde mit jeder der in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Aufgaben betraut ist (Abkürzung der Behörde verwenden).

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