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Regelwerk, EU 2005, Immissionsschutz - EU Bund

Entscheidung 2005/381/EG der Kommission vom 4. Mai 2005 zur Einführung eines Fragebogens für die Berichterstattung über die Umsetzung der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2005) 1359)
(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 126 vom 19.05.2005 S. 43;
Entsch. 2006/803/EG - ABl. Nr. L 329 vom 25.11.2006 S. 38;
Beschl. 2014/166/EU - ABl. Nr. L 89 vom 25.03.2014 S. 45 A;
Beschl. (EU) 2022/919 - ABl. L 159 vom 14.06.2022 S. 52)


Ergänzende Informationen
Liste zur Ergänzung/Festlegung ... der RL 2003/87/EG

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates 1, insbesondere auf Artikel 21 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Fragebogen, der von den Mitgliedstaaten bei der Erstellung der jährlichen Berichte über die Anwendung der Richtlinie 2003/87/EG zu verwenden ist, sollte detaillierte Angaben zur Anwendung der wichtigsten in der Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen sowie der folgenden Maßnahmen durch die Mitgliedstaaten sicherstellen, soweit sie in direktem Zusammenhang mit der Umsetzung der Richtlinie 2003/87/EG stehen: Richtlinie 96/61/EG des Rates vom 24. September 1996 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung 2, Entscheidung 2004/156/EG der Kommission vom 29. Januar 2004 zur Festlegung von Leitlinien für Überwachung und Berichterstattung betreffend Treibhausgasemissionen gemäß der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 3 und Verordnung (EG) Nr. 2216/2004 der Kommission vom 21. Dezember 2004 über ein standardisiertes und sicheres Registrierungssystem gemäß der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Entscheidung 280/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 4. Eine regelmäßige Überprüfung des Fragebogens dürfte angebracht sein.

(2) Der erste Bericht ist bis zum 30. Juni 2005 vorzulegen. Es ist jedoch zweckmäßig, dass ein Jahresbericht das gesamte erste Jahr erfasst, in dem das System angewendet wurde. Der erste Bericht sollte sich daher auf den Zeitraum vom 1. Januar 2005 bis zum 30. April 2005 erstrecken, der zweite Bericht, der bis zum 30. Juni 2006 vorliegen muss, auf den Zeitraum vom 1. Januar 2005 bis zum 31. Dezember 2005. Die folgenden Berichte sollten der Kommission jeweils bis zum 30. Juni jeden

(3) Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des gemäß Artikel 6 der Richtlinie 91/692/EWG des Rates vom 23. Dezember 1991 zur Vereinheitlichung und zweckmäßigen Gestaltung der Berichte über die Durchführung bestimmter Umweltschutzrichtlinien 5 eingesetzten Ausschusses

- hat folgende Entscheidung erlassen:

Artikel 1

Die Mitgliedstaaten verwenden den im Anhang beigefügten Fragebogen zur Erstellung der jährlichen Berichte, die der Kommission gemäß Artikel 21 Absatz 1 der Richtlinie 2003/87/EG vorzulegen sind.

Artikel 2

Der erste Bericht, der bis zum 30. Juni 2005 vorliegen muss, erstreckt sich auf den viermonatlichen Zeitraum vom 1. Januar 2005 bis zum 30. April 2005.

Die folgenden Berichte sollten der Kommission jeweils bis zum 30. Juni jeden Jahres vorliegen und das vorhergehende Kalenderjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember abdecken, ab dem Kalenderjahr 2005.

Artikel 3

Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet.

______________________

1) ABl. L 275 vom 25.10.2003 S. 32. Richtlinie zuletzt geändert durch Richtlinie 2004/101/EG (ABl. L 338 vom 13.11.2004 S. 18).

2) ABl. L 257 vom 10.10.1996 S. 26. Richtlinie zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 284 vom 31.10.2003 S. 1).

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