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Regelwerk, EU 2014, Immissionsschutz - EU Bund

Durchführungsbeschluss 2014/166/EU der Kommission vom 21. März 2014 zur Änderung des Beschlusses 2005/381/EG in Bezug auf den Fragebogen für die Berichterstattung über die Umsetzung der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates

(Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 1726)
(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 89 vom 25.03.2014 S. 45)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates 1, insbesondere auf Artikel 21 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Artikel 21 Absatz 1 der Richtlinie 2003/87/EG sieht vor, dass die Mitgliedstaaten der Kommission jedes Jahr einen Bericht über die Anwendung der Richtlinie vorlegen. Die Richtlinie 2003/87/EG wurde seit der Annahme in erheblichem Maße geändert, und die Kommission hat verschiedene Rechtsinstrumente für die weitere Durchführung der Richtlinie angenommen.

(2) Durch die Richtlinie 2008/101/EG 2 und die Richtlinie 2009/29/EG 3 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde die Richtlinie 2003/87/EG zwecks Einbeziehung des Luftverkehrs in das System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Union bzw. zwecks Verbesserung und Ausweitung des Unionssystems für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten geändert. In der Verordnung (EU) Nr. 601/2012 der Kommission 4 wurden Regeln für die Überwachung von und die Berichterstattung über Treibhausgasemissionen und Tätigkeitsdaten festgelegt, während in der Verordnung (EU) Nr. 600/2012 der Kommission 5 Regeln für die Prüfung von Treibhausgasemissionsberichten, die Akkreditierung und die gegenseitige Anerkennung von Prüfstellen sowie die Beurteilung unter Gleichrangigen von Akkreditierungsstellen festgesetzt wurden.

(3) Darüber hinaus wurden in der Verordnung (EU) Nr. 389/2013 der Kommission 6 die allgemeinen Vorschriften sowie Funktions- und Wartungsvorschriften für das Unionsregister und im Beschluss 2011/278/EU der Kommission 7 EU-weite Übergangsvorschriften zur Harmonisierung der kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten gemäß Artikel 10a der Richtlinie 2003/87/EG festgelegt.

(4) In der Entscheidung 2005/381/EG der Kommission 8 wird ein Fragebogen eingeführt, der von den Mitgliedstaaten bei der Erstellung der jährlichen Berichte zu verwenden ist und der detaillierte Angaben zur Anwendung der Richtlinie 2003/87/EG sicherstellen sollte. Durch die Entscheidung 2006/803/EG der Kommission 9 wurde der Fragebogen geändert, um den Erfahrungen Rechnung zu tragen, die die Mitgliedstaaten und die Kommission bei seiner Verwendung gewonnen haben.

(5) Die Anwendung der geänderten Richtlinie 2003/87/EG und der von der Kommission angenommenen Rechtsinstrumente sowie die von den Mitgliedstaaten und der Kommission bei der Verwendung des Fragebogens gewonnenen weiteren Erfahrungen haben gezeigt, dass die Synergieeffekte und die Kohärenz der gemeldeten Informationen verbessert werden müssen.

(6) Insbesondere sollten die in diesem Fragebogen festgelegten Anforderungen an die Berichterstattung entsprechend den genannten Rechtsinstrumenten geändert und einheitlich verbessert werden, um die Wirksamkeit des Berichterstattungsprozesses und die Qualität der von den Mitgliedstaaten angegebenen Informationen zu erhöhen.

(7) Der Anhang der Entscheidung 2005/381/EG ist daher zu ändern.

(8) Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des gemäß Artikel 26 der Verordnung (EU) Nr. 525/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates 10 eingesetzten Ausschusses für Klimaänderung

- haben folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Anhang der Entscheidung 2005/381/EG erhält die Fassung des Anhangs des vorliegenden Beschlusses.

Artikel 2

Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 21. März 2014

____
1 ) ABl. Nr. L 275 vom 25.10.2003 S. 32.

2) Richtlinie 2008/101/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG zwecks Einbeziehung des Luftverkehrs in das System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft (ABl. Nr. L 8 vom 13.01.2009 S. 3).

3) Richtlinie 2009/29

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