Regelwerk, EU 2008

VO (EG) 295/2008
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Artikel 1 Gegenstand

Artikel 2 Anwendungsbereich

Artikel 3 Module

Artikel 4 Pilotuntersuchungen

Artikel 5 Datenbeschaffung

Artikel 6 Genauigkeit

Artikel 7 Vergleichbarkeit

Artikel 8 Übermittlung der Ergebnisse

Artikel 9 Informationen über die Durchführung

Artikel 10 Übergangsfristen

Artikel 11 Durchführungsmaßnabmen

Artikel 12 Ausschuss

Artikel 13 Bericht

Artikel 14 Aufhebung

Artikel 15 Inkrafttreten

Anhang I Gemeinsames Modul für die jährliche Strukturstatistik

Abschnitt 1
Zielsetzung

Abschnitt 2
Bereiche

Abschnitt 3
Geltungsbereich

Abschnitt 4
Merkmale

Abschnitt 5
Erstes Berichtsjahr

Abschnitt 6
Bericht über die Datenqualität

Abschnitt 7
Aufbereitung der Ergebnisse

Abschnitt 8
Übermittlung der Ergebnisse

Abschnitt 9
Aufgliederung nach Tätigkeiten

Abschnitt 10
Berichte und Pilotuntersuchungen

Abschnitt 11
Übergangszeitraum

Anhang II Einzelmodul für die Strukturstatistik der Industrie

Abschnitt 1
Zielsetzung

Abschnitt 2
Bereiche

Abschnitt 3
Geltungsbereich

Abschnitt 4
Merkmale

Abschnitt 5
Erstes Berichtsjahr

Abschnitt 6
Bericht über die Datenqualität

Abschnitt 7
Aufbereitung der Ergebnisse

Abschnitt 8
Übermittlung der Ergebnisse

Abschnitt 9
Berichte und Pilotuntersuchungen

Abschnitt 10
Übergangszeitraum

Anhang III Einzelmodul für die Strukturstatistik des Handels

Abschnitt 1
Zielsetzung

Abschnitt 2
Bereiche

Abschnitt 3
Geltungsbereich

Abschnitt 4
Merkmale

Abschnitt 5
Erstes Berichtsjahr

Abschnitt 6
Bericht über die Datenqualität

Abschnitt 7
Aufbereitung der Ergebnisse

Abschnitt 8
Übermittlung der Ergebnisse

Abschnitt 9
Übergangszeitraum

Anhang IV Einzelmodul für die Strukturstatistik des Baugewerbes

Abschnitt 1
Zielsetzung

Abschnitt 2
Bereiche

Abschnitt 3
Geltungsbereich

Abschnitt 4
Merkmale

Abschnitt 5
Erstes Berichtsjahr

Abschnitt 6
Bericht über die Datenqualität

Abschnitt 7
Aufbereitung der Ergebnisse

Abschnitt 8
Übermittlung der Ergebnisse

Abschnitt 9
Übergangszeitraum

Anhang V Einzelmodul für die Strukturstatistik des Versicherungsgewerbes

Abschnitt 1
Zielsetzung

Abschnitt 2
Bereiche

Abschnitt 3
Geltungsbereich

Abschnitt 4
Merkmale

Abschnitt 5
Erstes Bezugsjahr

Abschnitt 6
Aufbereitung der Ergebnisse

Abschnitt 7
Übermittlung der Ergebnisse

Abschnitt 8
Europäischer Ausschuss fair das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung

Abschnitt 9
Übergangszeitraum

Anhang VI Einzelmodul für die Strukturstatistik der Kreditinstitute

Abschnitt 1
Zielsetzung

Abschnitt 2
Bereiche

Abschnitt 3
Geltungsbereich

Abschnitt 4
Merkmale

Abschnitt 5
Erstes Bezugsjahr

Abschnitt 6
Aufbereitung der Ergebnisse

Abschnitt 7
Übermittlung der Ergebnisse

Abschnitt 8
Ausschuss für die Währungs-, Finanz- und Zahlungsbilanzstatistiken

Abschnitt 9
Pilotuntersuchungen

Abschnitt 10
Übergangszeitraum

Anhang VII Einzelmodul für die Strukturstatistik der Pensionsfonds

Abschnitt 1
Zielsetzung

Abschnitt 2
Bereiche

Abschnitt 3
Geltungsbereich

Abschnitt 4
Merkmale

Abschnitt 5
Erstes Bezugsjahr

Abschnitt 6
Aufbereitung der Ergebnisse

Abschnitt 7
Übermittlung der Ergebnisse

Abschnitt 8
Europäischer Ausschuss für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung

Abschnitt 9
Pilotuntersuchungen

Abschnitt 10
Übergangszeitraum

Anhang VIII Einzelmodul für die Strukturstatistik der Dienstleistungen für Unternehmen

Abschnitt 1
Zielsetzung

Abschnitt 2
Bereiche

Abschnitt 3
Geltungsbereich

Abschnitt 4
Merkmale

Abschnitt 5
Erstes Berichtsjahr

Abschnitt 6
Aufbereitung der Ergebnisse

Abschnitt 7
Übermittlung der Ergebnisse

Abschnitt 8
Übergangszeitraum

Anhang IX Einzelmodul für die Strukturstatistik der Demografie der Unternehmen

Abschnitt 1
Zielsetzung

Abschnitt 2
Bereiche

Abschnitt 3
Geltungsbereich

Abschnitt 4
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 5
Merkmale

Abschnitt 6
Erstes Berichtsjahr

Abschnitt 7
Bericht über die Datenqualität

Abschnitt 8
Aufbereitung der Ergebnisse

Abschnitt 9

Abschnitt 10
Aufgliederung der Tätigkeiten

Abschnitt 11
Leitfaden

Abschnitt 12
Pilotuntersuchungen

Abschnitt 13
Übergangszeitraum

Anhang X Aufgehobene Verordnung mit späteren Änderungen

Anhang XI