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Versicherungszweige der Nichtlebensversicherung Anhang I

A. Einteilung der Risiken nach Versicherungszweigen

  1. Unfall (einschließlich Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten)
  2. Krankheit
  3. Landfahrzeug-Kasko (ohne Schienenfahrzeuge)

    Sämtliche Schäden an

  4. Schienenfahrzeug-Kasko

    Sämtliche Schäden an Schienenfahrzeugen.


  5. Luftfahrzeug-Kasko

    Sämtliche Schäden an Luftfahrzeugen.


  6. See-, Binnensee- und Flussschiffahrts-Kasko

    Sämtliche Schäden an

  7. Transportgüter (einschließlich Waren, Gepäckstücke und aller sonstigen Güter)

    Sämtliche Schäden an transportierten Gütern, unabhängig von dem jeweils verwendeten Transportmittel.


  8. Feuer und Elementarschäden

    Sämtliche Sachschäden (soweit sie nicht unter die Zweige 3, 4, 5, 6 oder 7 fallen), die verursacht werden durch:

  9. Sonstige Sachschäden

    Sämtliche Sachschäden (soweit sie nicht unter die Zweige 3, 4, 5, 6 und 7 fallen), die durch Hagel oder Frost sowie durch Ursachen aller Art (wie beispielsweise Diebstahl) hervorgerufen werden, soweit diese Ursachen nicht unter Zweig 8 erfasst sind.


  10. Haftpflicht für Landfahrzeuge mit eigenem Antrieb

    Haftpflicht aller Art (einschließlich derjenigen des Frachtführers), die sich aus der Verwendung von Landfahrzeugen mit eigenem Antrieb ergibt.


  11. Luftfahrzeughaftpflicht

    Haftpflicht aller Art (einschließlich derjenigen des Frachtführers), die sich aus der Verwendung von Luftfahrzeugen ergibt.


  12. See-, Binnensee- und Mussschiffahrtshaftpflicht

    Haftpflicht aller Art (einschließlich derjenigen des Frachtführers), die sich aus der Verwendung von Flussschiffen, Binnenseeschiffen und Seeschiffen ergibt.


  13. Allgemeine Haftpflicht

    Alle sonstigen Haftpflichtfälle, die nicht unter die Nummern 10, 11 und 12 fallen.


  14. Kredit
  15. Kaution
  16. Verschiedene finanzielle Verluste
  17. Anwalts- und Gerichtskosten

    Rechtsschutz.


  18. Beistand

    Beistandsleistungen zugunsten von Personen, die auf Reisen oder während der Abwesenheit von ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Schwierigkeiten geraten.

B. Bezeichnung von Zulassungen, die gleichzeitig für mehrere Zweige erteilt werden

Zulassungen, die die nachstehend genannten Versicherungszweige umfassen, erhalten folgende Bezeichnungen:

  1. Zweige 1 und 2: "Unfälle und Krankheit";
  2. Zweige 1 (vierter Gedankenstrich), 3, 7 und 10: "Kraftfahrtversicherung";
  3. Zweige 1 (vierter Gedankenstrich), 4, 6, 7 und 12: "See- und Transportversicherung";
  4. Zweige 1 (vierter Gedankenstrich), 5, 7 und 11: "Luftfahrtversicherung";
  5. Zweige 8 und 9: "Feuer- und andere Sachschäden";
  6. Zweige 10, 11, 12 und 13: "Haftpflicht";
  7. Zweige 14 und 15: "Kredit und Kaution";
  8. alle Zweige: nach Wahl der Mitgliedstaaten; diese Bezeichnung wird den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission mitgeteilt.

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Lebensversicherungszweige Anhang II

I. Lebensversicherungen nach Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe a Ziffern i, ii und iii mit Ausnahme der Lebensversicherungen nach den Anhängen II und III

II. Heiratsversicherung, Geburtenversicherung

III. Fondsgebundene Versicherungen nach Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe a Ziffern i und ii

IV. permanente Krankenversicherung nach Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe a Ziffer iv

V. Tontinengeschäfte nach Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe b Ziffer i

VI. Kapitalisierungsgeschäfte nach Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe b Ziffer ii

VII. Geschäfte der Verwaltung von Pensionsfonds nach Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe b Ziffern iii und iv

VIII. Geschäfte nach Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe b Ziffer v

IX. Geschäfte nach Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe c.

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Rechtsformen von Unternehmen Anhang III 13 14 14 14

A. Nichtlebensversicherungsunternehmen:

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