Regelwerk, EU 2009

VO (EG) 1005/2009
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Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1 Gegenstand

Artikel 2 Geltungsbereich

Artikel 3 Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Verbote

Artikel 4 Produktion geregelter Stoffe

Artikel 5 Inverkehrbringen und Verwendung geregelter Stoffe

Artikel 6 Inverkehrbringen von Produkten und Einrichtungen, die geregelte Stoffe enthalten oder benötigen

Kapitel III
Ausnahmen und Abweichunen

Artikel 7 Herstellung, Inverkehrbringen und Verwendung geregelter Stoffe als Ausgangsstoffe

Artikel 8 Herstellung, Inverkehrbringen und Verwendung geregelter Stoffe als Verarbeitungshilfsstoffe

Artikel 9 Inverkehrbringen von geregelten Stoffen zur Zerstörung oder Aufarbeitung und von Produkten und Einrichtungen, die geregelte Stoffe enthalten oder benötigen, zur Zerstörung

Artikel 10 Verwendung anderer geregelter Stoffe als teilhalogenierter Fluorchlorkohlenwasserstoffe zu wesentlichen Labor- und Analysezwecken

Artikel 11 Herstellung, Inverkehrbringen und Verwendung von teilhalogenierten Fluorchlorkohlenwasserstoffen sowie Inverkehrbringen von Produkten und Einrichtungen, die teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe enthalten oder benötigen

Artikel 12 Anwendung von Methylbromid zu Quarantänezwecken und zur Behandlung vor dem Transport und Verwendung von Methylbromid in Notfällen

Artikel 13 Kritische Verwendungszwecke von Halonen und Außerbetriebnahme von Einrichtungen, die Halon enthalten

Artikel 14 Übertragung von Rechten und industrielle Rationalisierung

Kapitel IV
Handel

Artikel 15 Einfuhren von geregelten Stoffen oder von Produkten und Einrichtungen, die geregelte Stoffe enthalten oder benötigen

Artikel 16 Überführung von eingeführten geregelten Stoffen in den zollrechtlich freien Verkehr in der Gemeinschaft

Artikel 17 Ausfuhr von geregelten Stoffen oder von Produkten und Einrichtungen, die geregelte Stoffe enthalten oder benötigen

Artikel 18 Vergabe von Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen

Artikel 19 Maßnahmen zur Überwachung des illegalen Handels das Protokoll fallen

Artikel 20 Handel mit Nichtvertragsstaaten und Gebieten, die nicht unter

Artikel 21 Liste von Produkten und Einrichtungen, die geregelte Stoffe enthalten oder benötigen

Kapitel V
Emissionskontrolle

Artikel 22 Rückgewinnung und Zerstörung bereits verwendeter geregelter Stoffe

Artikel 23 Undichtigkeiten und Emissionen geregelter Stoffe

Kapitel VI
Neue Stoffe

Artikel 24 Neue Stoffe

Kapitel VII
Ausschuss, Berichterstattung, Inspektion und Sanktionen

Artikel 25 Ausschuss

Artikel 26 Berichterstattung der Mitgliedstaaten

Artikel 27 Berichterstattung der Unternehmen

Artikel 28 Überwachung

Artikel 29 Sanktionen

Kapitel VIII
Schlussbestimmungen

Artikel 30 Aufhebung

Artikel 31 Inkrafttreten

Anhang I Geregelte Stoffe

Anhang II Neue Stoffe

Teil A:
Beschränkungen gemäß Artikel 24 Absatz 1 unterliegende Stoffe

Teil B:
Stoffe, für die eine Berichtspflicht gemäß Artikel 27 besteht

Anhang III Verwendung geregelter Stoffe als Verarbeitungshilfsstoffe gemäß Artikel 3 Nummer 12

Anhang IV Gruppen, Codes der Kombinierten Nomenklatur1 und Beschreibungen der in Anhang I genannten Stoffe

Anhang V Bedingungen für das Inverkehrbringen und die Weiterverteilung geregelter Stoffe für wesentliche Labor- und Analysezwecke gemäß Artikel 10 Absatz 3

Anhang VI Kritische Verwendungszwecke von Halonen

Anhang VII Zerstörungstechnologien gemäß Artikel 22 Absatz 1

Anhang VIII