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Regelwerk, EU 2009, Lebensmittel /Chemikalien - EU Bund

Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG des Rates
- Pflanzenschutzmittel-Verordnung -

(ABl. Nr. L 309 vom 24.11.2009 S. 1, ber. 2020 L 45 S. 81;
VO (EU) 518/2013 - ABl. Nr. L 158 vom 10.06.2013 S. 72 Inkrafttreten;
VO (EU) 652/2014 - ABl. Nr. L 189 vom 27.06.2014 S. 1 Inkrafttreten Anwenden;
VO (EU) 2017/625 - ABl. Nr. L 95 vom 07.04.2017 S. 1 Inkrafttreten Gültig Übergangsmaßnahmen;
VO (EU) 2017/1432 - ABl. Nr. L 205 vom 08.08.2017 S. 59 Inkrafttreten Gültigkeit;
VO (EU) 2018/605 - ABl. Nr. L 101 vom 20.04.2018 S. 33 Inkrafttreten Gültig Art. 2, ber. L 111 S. 10 A;
VO (EU) 2019/1009 - ABl. L 170 vom 25.06.2019 S. 1 Inkrafttreten Gültig A;
VO (EU) 2019/1381 - ABl. L 231 vom 06.09.2019 S. 1 Inkrafttreten Gültig Übergangsmaßnahmen A;
VO (EU) 2021/383 - ABl. L 74 vom 04.03.2021 S. 7 Inkrafttreten Art. 3 Aufbrauchfrist A;
VO (EU) 2022/1438 - ABl. L 227 vom 01.09.2022 S. 2 Inkrafttreten Gültig Übergangsmaßnahmen)



Neufassung - Ersetzt RL'n 79/117/EWG und 91/414/EWG

Ergänzende Informationen
Liste der VO'en zur Nichtgenehmigung/-erneuerung der Genehmigung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln

Liste zum Widerruf von Genehmigungen/zu vorläufigen Zulassungen für Wirkstoffe ... gem. VO (EG) 1107/2009

Entschl.'en 2021/C 474/05; 2021/C 255/01

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 37 Absatz 2, Artikel 95 und Artikel 152 Absatz 4 Buchstabe b,

auf Vorschlag der Kommission,

nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses 1

nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen 2,

gemäß dem Verfahren des Artikels 251 des Vertrags 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Richtlinie 91/414/EWG des Rates vom 15. Juli 1991 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln 4 enthält Bestimmungen für Pflanzenschutzmittel und die darin enthaltenen Wirkstoffe.

(2) Im Anschluss an den Fortschrittsbericht der Kommission gemäß der Richtlinie 91/414/EWG forderten das Europäische Parlament in seiner Entschließung vom 30. Mai 2002 5 und der Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 12. Dezember 2001 die Kommission auf, die Richtlinie 91/414/EWG zu überarbeiten, und nannten eine Reihe von Aspekten, die die Kommission dabei berücksichtigen sollte.

(3) Angesichts der Erfahrungen aus der Anwendung der Richtlinie 91/414/EWG und der neuesten wissenschaftlichen und technischen Entwicklungen sollte die Richtlinie 91/414/EWG ersetzt werden.

(4) Im Interesse der Vereinfachung sollte mit dem neuen Rechtsakt auch die Richtlinie 79/117/EWG des Rates vom 21. Dezember 1978 über das Verbot des Inverkehrbringens und der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, die bestimmte Wirkstoffe enthalten 6, aufgehoben werden.

(5) Um die Anwendung der neuen Vorschriften zu vereinfachen und eine einheitliche Anwendung in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten, sollte die Form einer Verordnung gewählt werden.

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(Stand: 13.03.2023)

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