Regelwerk, EU 2010

VO (EU) 583/2010
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Kapitel I
Gegenstand und allgemeine Grundsätze

Artikel 1 Gegenstand

Artikel 2 Allgemeine Grundsätze

Artikel 3 Grundsätze für das Dokument mit wesentlichen Anlegerinformationen

Kapitel II
Form und Präsentation der wesentlichen Anlegerinformationen

Abschnitt 1
Titel des Dokuments, Reihenfolge von Inhalt und Überschriften der Abschnitte

Artikel 4 Titel und Inhalt des Dokuments

Abschnitt 2
Sprache, Länge und Präsentation

Artikel 5 Präsentation und Sprache

Artikel 6 Länge

Kapitel III
Inhalt der verschiedenen Abschnitte des Dokuments mit wesentlichen Anlegerinformationen

Abschnitt 1
Ziele und Anlagepolitik

Artikel 7 Inhalt der Beschreibung

Abschnitt 2
Risiko- und Ertragsprofil

Artikel 8 Erläuterung der potenziellen Risiken und Erträge, einschließlich der Verwendung eines Indikators

Artikel 9 Grundsätze für die Ermittlung, Erläuterung und Präsentation von Risiken

Abschnitt 3
Kosten

Artikel 10 Präsentation der Kosten

Artikel 11 Erläuterung der Kosten und Erklärung zu ihrem Stellenwert

Artikel 12 Zusatzanforderungen

Artikel 13 Sonderfälle

Artikel 14 Querverweise

Abschnitt 4
Frühere Wertentwicklung

Artikel 15 Darstellung der früheren Wertentwicklung

Artikel 16 Berechnungsmethode für die frühere Wertentwicklung

Artikel 17 Auswirkung und Behandlung wesentlicher Änderungen

Artikel 18 Verwendung eines Referenzwerts parallel zur früheren Wertentwicklung

Artikel 19 Verwendung "simulierter" Daten für die frühere Wertentwicklung

Abschnitt 5
Praktische informationen und Querverweise

Artikel 20 Inhalt des Abschnitts "Praktische Informationen"

Artikel 21 Nutzung der Querverweise auf andere Informationsquellen

Abschnitt 6
Überprüfung und Überarbeitung des Dokuments mit den wesentlichen Informationen für den Anleger

Artikel 22 Überprüfung der wesentlichen Informationen für den Anleger

Artikel 23 Veröffentlichung der überarbeiteten Fassung

Artikel 24 Wesentliche Änderungen der Kostenstruktur

Kapitel IV
Spezifische OGAW-Strukturen

Abschnitt 1
Teilfonds

Artikel 25 Teilfonds

Abschnitt 2
Anteilsklassen

Artikel 26 Dokument mit wesentlichen Informationen für den Anleger für Anteilsklassen

Artikel 27 Abschnitt "Praktische Informationen"

Abschnitt 3
Dachfonds

Artikel 28 Abschnitt "Ziele und Anlagepolitik"

Artikel 29 Risiko- und Ertragsprofil

Artikel 30 Abschnitt "Kosten"

Abschnitt 4
Feeder-OGAW

Artikel 31 Abschnitt "Ziele und Anlagepolitik"

Artikel 32 Abschnitt "Risiko- und Ertragsprofil"

Artikel 33 Abschnitt "Kosten"

Artikel 34 Abschnitt "Praktische Informationen"

Artikel 35 Frühere Wertentwicklung

Abschnitt 5
Strukturierte OGAW

Artikel 36 Wertentwicklungsszenarien

Artikel 37 Länge

Kapitel V
Dauerhafte Datenträger

Artikel 38 Bedingungen für die Vorlage des Dokuments mit wesentlichen Informationen für den Anleger oder eines Prospekts auf einem anderen dauerhaften Datenträger als Papier oder auf einer Website

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 39 Inkrafttreten

Anhang I Anforderungen an die Darstellung des synthetischen Indikators

Anhang II Kostenaufstellung

Anhang III