UN-Regelung Nr. 61
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| 1. Anwendungsbereich und Zweck |
| 2. Begriffsbestimmungen |
| 3. Antrag |
| 4. Genehmigung |
| 5. Allgemeine Vorschriften |
| 6. Besondere Vorschriften |
| 6.1 Verzierungen, Markenzeichen, Buchstaben und Zahlen von Handelsbezeichnungen |
| 6.2 Scheinwerferblenden und -einfassungen |
| 6.3 Gitter |
| 6.4 Windschutzscheiben- und Scheinwerferreinigungsanlagen |
| 6.5 Schutzeinrichtungen (Stoßstangen) |
| 6.6 Griffe, Scharniere und Druckknöpfe an Türen, Kofferräumen, Motorhauben, Ausstellfenstern und Öffnungsklappen sowie Haltegriffe |
| 6.7 Trittbretter und Stufen |
| 6.8 Seitliche Luft- und Regenabweiser und Luftleiteinrichtungen an den Fenstern gegen Verschmutzung |
| 6.9 Blechkanten |
| 6.10 Radmuttern, Radkappen und Schutzeinrichtungen |
| 6.11 Wagenheberansatzstellen und Auspuffrohre |
| 7. Änderungen des Fahrzeugtyps |
| 8. Übereinstimmung der Produktion |
| 9. Massnahmen bei Abweichungen in der Produktion |
| 10. Endgültige Einstellung der Produktion |
| 11. Namen und Anschriften der technischen Dienste, die die Prüfungen für die Genehmigung durchführen, und der Behörden |
| Anhang 1 Mitteilung |
| Anhang 2 Muster der Genehmigungszeichen |
| Anhang 3 Verfahren zur Bestimmung des "H'Punktes und des tatsächlichen Rückenlehnenwinkels sowie der Überprüfung ihres Verhältnisses zum "R'Punkt und zum konstruktiv festgelegten Rückenlehnenwinkel |
| 1. Begriffsbestimmungen |
| 2. Bestimmung der "H'Punkte und der tatsächlichen RückenlehnenwinkeL |
| 3. Beschreibung der Normpuppe |
| 4. Aufsetzen der Normpuppe |
| 5. Ergebnisse |
| 6. Überprüfung der relativen Lage der "R" und des "H'Punktes sowie des Verhältnisses zwischen dem konstruktiv festgelegten Rückenlehnenwinkel und dem tatsächlichen Rückenlehnenwinkel |
| Anlage Teile der dreidimensionalen Normpuppe |
| Anhang 4 Bestimmung der Abmessungen der vorstehenden Teile und der Abstände |
| 1. Verfahren zur Bestimmung der Abmessungen des vorstehenden Teiles eines an der Außenfläche befestigten Bauteils |
| 2. Verfahren zur Bestimmung der Abmessungen des vorstehenden Teiles von Scheinwerferblenden und -einfassungen |
| 3. Verfahren zur Bestimmung der Abmessungen des vorstehenden Teiles von Scheinwerferblenden und -einfassungen |