Regelwerk, EU 2010

UN-Regelung Nr. 8
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A. Verwaltungsvorschriften
0. Anwendungsbereich
1. Begriffsbestimmungen
2. Antrag auf Genehmigung eines Scheinwerfers
3. Aufschriften
4. Genehmigung
4.1. Allgemeines
4.2. Bestandteile des Genehmigungszeichens
B. Technische Vorschriften für Scheinwerfer
5. Allgemeine Vorschriften
6. Beleuchtung
6.1. Allgemeine Vorschriften
6.2. Vorschriften für das Abblendlicht
6.3. Prüfvorschriften für das Fernlicht
7. Vorschriften für farbige Abschlussscheiben und Filter
8. Prüfung der Blendbelästigung
9. Prüfscheinwerfer
10. Bemerkung zur Farbe
C. Weitere Verwaltungsvorschriften
11. Änderungen an einem Scheinwerfertyp und Erweiterung der Genehmigung
12. Übereinstimmung der Produktion
13. Massnahmen bei Abweichungen in der Produktion
14. Endgültige Einstellung der Produktion
15. Namen und Anschriften der technischen Dienste, die die Prüfungen für die Genehmigung durchführen, und der Behörden
16. Übergangsbestimmungen
Anhang 1 Mitteilung
Anhang 2 Prüfung der Übereinstimmung der Produktion von Scheinwerfern mit H1-, H2-, H3-, HB3-, HB4-, H7-, H8-, H9-, HIR1-, HIR2- und/oder H11-Glühlampen
1. Allgemeines
2. Mindestanforderungen an die Kontrolle der Übereinstimmung der Produktion durch den Hersteller
2.1. Art der Prüfungen
2.2. Prüfverfahren
2.3. Art der Probenahme
2.4. Gemessene und aufgezeichnete photometrische Eigenschaften
2.5. Kriterien für die Annehmbarkeit
Anhang 3 Beispiele für Anordnungen der Genehmigungszeichen
Abbildung 1
Abbildung 2
Abbildung 3a
Abbildung 3b
Abbildung 4
Abbildung 5
Abbildung 6
Abbildung 7
Abbildung 8
Abbildung 9
Abbildung 10 Vereinfachte Kennzeichnung für zusammengebaute, kombinierte oder ineinandergebaute Leuchten
Abbildung 11 Mit einem Scheinwerfer ineinandergebaute Leuchte
Beispiel 1
Beispiel 2
Anhang 4 Messschirme
A. Scheinwerfer für Rechtsverkehr
B. Scheinwerfer für Linksverkehr
C. Messpunkte für die Beleuchtungsstärken
Anhang 5 Prüfungen auf Beständigkeit der photometrischen Eigenschaften bei eingeschalteten Scheinwerfern
1. Prüfung auf Beständigkeit der photometrischen Eigenschaften
1.1. Sauberer Scheinwerfer
1.2. Verschmutzter Scheinwerfer
2. Prüfung der Veränderung der vertikalen Lage der Hell-Dunkel-Grenze unter Wärmeeinfluss
2.1. Prüfung
2.2. Prüfergebnisse
Anhang 6 Vorschriften für Scheinwerfer mit Kunststoff-Abschlussscheiben - Prüfung von Abschlussscheiben oder Werkstoffproben und von vollständigen Scheinwerfern
1. Allgemeine Vorschriften
2. Prüfungen
2.1. Temperaturwechselbeständigkeit
2.2. Beständigkeit gegen atmosphärische Einflüsse und Chemikalien
2.3. Beständigkeit gegen Reinigungsmittel und Kohlenwasserstoffe
2.4. Beständigkeit gegen mechanische Beschädigung
2.5. Prüfung des Haftvermögens von Beschichtungen (falls vorhanden)
2.6. Prüfungen des vollständigen Scheinwerfers mit einer Kunststoff-Abschlussscheibe
3. Überprüfung der Übereinstimmung der Produktion
Anlage 1 Zeitliche Reihenfolge der Prüfungen für die Genehmigung
Tabelle A
Tabelle B
Anlage 2 Verfahren zur messung des streulichtes und des lichttransmissionsgrades
1. Messeinrichtung (siehe Abbildung)
2. Messungen
Anlage 3 Verfahren für den Sprühversuch
1. Prüfgerät
1.1. Sprühpistole
1.2. Prüfmischung
2. Prüfung
Anlage 4 Bestimmung der Adhäsionskraft von Klebestreifen
1. Zweck
2. Prinzip
3. Vorgeschriebene Umgebungsbedingungen
4. Prüfstücke
5. Verfahren
6. Ergebnisse
Anhang 7 Mindestanforderungen an stichprobenartige Überprüfungen durch einen Prüfer
1. Allgemeines
2. Erste Probenahme
2.1. Die Übereinstimmung wird nicht bestritten
2.2. Die Übereinstimmung wird bestritten
2.3. Zurücknahme der Genehmigung
3. Wiederholte Probenahme
3.1. Die Übereinstimmung wird nicht bestritten
3.2. Die Übereinstimmung wird bestritten
3.3. Zurücknahme der Genehmigung
4. Veränderung der vertikalen Lage der Hell-Dunkel-Grenze
Abbildung 1