umwelt-online: VO(EU) Nr. 1178/2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der VO (EG) Nr. 216/2008 (3)

zurück

E. Besondere Anforderungen für die Kategorie Luftschiff 21

1. Bei einer praktischen Prüfung oder Befähigungsüberprüfung für Musterberechtigungen für Luftschiffe muss der Bewerber die Abschnitte 1 bis 5 und 6 (soweit zutreffend) der praktischen Prüfung oder Befähigungsüberprüfung bestehen. Bestehen Bewerber mehr als fünf Elemente nicht, müssen sie die gesamte Prüfung bzw. Überprüfung wiederholen. Bewerber, die nicht mehr als fünf Elemente nicht bestehen, müssen die nicht bestandenen Elemente wiederholen. Wird ein Element der Wiederholungsprüfung oder Wiederholungsüberprüfung nicht bestanden oder ein anderes Element wird nicht bestanden, das bereits bestanden war, muss der Bewerber die gesamte Prüfung bzw. Überprüfung wiederholen. Alle Abschnitte der praktischen Prüfung oder Befähigungsüberprüfung müssen innerhalb von 6 Monaten absolviert werden.

Testflugtoleranzen

2. Die Bewerber müssen die Fähigkeit zu Folgendem nachweisen:

  1. Betreiben des Luftschiffs innerhalb seiner Grenzen,
  2. reibungslose und genaue Durchführung sämtlicher Manöver,
  3. Handeln mit gutem Urteilsvermögen und Verhalten als Luftfahrer,
  4. Anwendung luftfahrttechnischer Kenntnisse,
  5. Beherrschung des Luftschiffs zu jedem Zeitpunkt und in einer solchen Weise, dass der erfolgreiche Abschluss eines Verfahrens oder Flugmanövers zu keinem Zeitpunkt in Frage gestellt ist,
  6. Verständnis und Anwendung der Besatzungskoordinations- und Besatzungsausfallverfahren und
  7. effektiv Kommunikation mit den anderen Besatzungsmitgliedern.

3. Es gelten die nachfolgenden Grenzen, die entsprechend berichtigt werden können, um turbulente Bedingungen und die Handling-Eigenschaften und die Leistung des verwendeten Luftschiffs zu berücksichtigen.

  1. Grenzen IFR-Flug:
    Höhe
    im Allgemeinen ± 100 Fuß
    Einleiten eines Durchstartens auf Entscheidungshöhe + 50 Fuß/- 0 Fuß
    Mindest-Sinkflughöhe + 50 Fuß/- 0 Fuß
    Einhalten eines Kurses über Grund
    auf Funknavigationshilfen ± 5°
    Präzisionsanflug Halbskalenausschlag, Azimut und Gleitpfad
    Steuerkurs
    Normalbetrieb ± 5°
    anormaler Betrieb/Notfälle ± 10°
  2. Grenzen VFR-Flug:
Höhe
im Allgemeinen ± 100 Fuß
Steuerkurs
Normalbetrieb ± 5°
anormaler Betrieb/Notfälle ± 10°

Inhalt der Ausbildung, praktischen Prüfung/Befähigungsüberprüfung

4. Die folgenden Symbole bedeuten:

P = ausgebildet als PIC oder Kopilot und als PF und PM für die Erteilung einer Musterberechtigung, wie jeweils zutreffend.

5. Für die praktische Ausbildung sind mindestens Übungsgeräte des mit (P) angegebenen Niveaus oder Geräte eines mit Pfeil (→) gekennzeichneten höheren Niveaus zu verwenden.

6. Zur Bezeichnung des Übungsgeräts werden die folgenden Abkürzungen verwendet:

FFS = Full Flight Simulator (Flugsimulator)

FTD = Flight Training Device (Flugübungsgerät)

OTD = Other Training Device (sonstiges Übungsgerät)

As = Luftschiff

6a. Die mit Sternchen * gekennzeichneten Übungen sind ausschließlich nach Instrumenten zu fliegen. Wird diese Bedingung während der praktischen Prüfung oder Befähigungsüberprüfung nicht erfüllt, wird die Musterberechtigung auf Flüge nach Sichtflugregeln (VFR) eingeschränkt.

7. Der Buchstabe "M" in der Spalte für die praktische Prüfung oder die Befähigungsüberprüfung bedeutet, dass diese Übung verbindlich ist.

8. Für die praktische Ausbildung und Prüfung ist ein FSTD zu verwenden, wenn das FSTD Teil eines genehmigten Musterberechtigungslehrgangs ist. Für den Lehrgang wird Folgendes berücksichtigt:

  1. die Qualifizierung des FSTD gemäß den einschlägigen Anforderungen von Anhang VI (Teil-ARA) und Anhang VII (Teil-ORA) und
  2. die Qualifikationen des Lehrberechtigten.
    LUFTSCHIFFKATEGORIE PRAKTISCHE AUSBILDUNG PRAKTISCHE PRÜFUNG ODER BEFÄHIGUNGSÜBERPRÜFUNG
    Manöver/Verfahren Paraphe des Lehrberechtigten nach Abschluss der Ausbildung Geprüft in Paraphe des Prüfers nach Abschluss der Prüfung
    OTD FTD FFS As FFS As
    ABSCHNITT 1 - Flugvorbereitung und Vorflugkontrollen
    1.1 Bereitstellungsarbeiten P
    1.2 Cockpitkontrolle P

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 08.02.2023)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion