umwelt-online: VO(EU) Nr. 1178/2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der VO (EG) Nr. 216/2008 (2)
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Kapitel 4
Besondere Anforderungen an den Prüfer für Klassenberechtigungen - CRE
FCL.1005.CRE CRE - Rechte 14 15 19 20
Die Rechte eines CRE umfassen die Durchführung des Folgenden für Flugzeuge mit einem Piloten, ausgenommen technisch komplizierte Hochleistungsflugzeuge mit einem Piloten:
FCL.1010.CRE CRE - Anforderungen 19
Bewerber um eine CRE- Berechtigung müssen:
Kapitel 5
Besondere Anforderungen an den Prüfer für Instrumentenflugberechtigungen - IRE
FCL.1005.IRE IRE - Rechte 14 20
Die Rechte von Inhabern einer Berechtigung als Prüfer für Instrumentenflugberechtigungen bestehen in der Durchführung von praktischen Prüfungen für die Erteilung von BIR oder IR und von Befähigungsüberprüfungen für die Verlängerung oder Erneuerung von BIR oder IR.
FCL.1010.IRE - Voraussetzungen 19
a) IRE(A)
Bewerber um eine IRE-Berechtigung für Flugzeuge müssen Inhaber eines IRI(A)- oder FI(A)-Zeugnisses sein, das zur Durchführung von Schulungen für die IR(A) berechtigt, und Folgendes absolviert haben:
b) IRE(H)
Bewerber um eine IRE-Berechtigung für Hubschrauber müssen Inhaber eines IRI(H)- oder FI(H)-Zeugnisses sein, das zur Durchführung von Schulungen für die IR(H) berechtigt, und Folgendes absolviert haben:
c) IRE(As)
Bewerber um eine IRE-Berechtigung für Luftschiffe müssen Inhaber eines IRI(As)- oder FI(As)-Zeugnisses sein, das zur Durchführung von Schulungen für die IR(As) berechtigt, und Folgendes absolviert haben:
Kapitel 6
Besondere Anforderungen an den Prüfer für die Ausbildung an synthetischen Flugübungsgeräten - SFE
FCL.1005.SFE - Rechte und Bedingungen 19
a) SFE für Flugzeuge (SFE(A)) und für Luftfahrzeuge mit vertikaler Start- und Landefähigkeit (SFE(PL))
Die Rechte von SFE für Flugzeuge oder Luftfahrzeuge mit vertikaler Start- und Landefähigkeit umfassen die Durchführung des Folgenden in einem FFS oder, für die Beurteilungen gemäß Punkt (5), in dem betreffenden FSTD:
b) SFE für Hubschrauber (SFE(H))
Die Rechte von SFE(H) umfassen die Durchführung des Folgenden in einem FFS oder, für die Beurteilungen gemäß Punkt (4), in dem betreffenden FSTD:
(Stand: 16.12.2022)
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