RL 2012/34/EU
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Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Ausnahmen vom Anwendungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel II
Entwicklung des Eisenbahnsektors der Union
Abschnitt 1
Unabhängigkeit der Geschäftsführung
Artikel 4 Unabhängigkeit der Eisenbahnunternehmen und Infrastrukturbetreiber
Artikel 5 Führung der Eisenbahnunternehmen nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen
Abschnitt 2
Trennung zwischen Infrastrukturbetrieb und Erbringung von Verkehrsleistungen sowie zwischen verschiedenen Arten von Verkehrsleistungen
Artikel 6 Trennung der Rechnungsführung
Artikel 7 Unabhängigkeit des Infrastrukturbetreibers
Artikel 7a Unabhängigkeit bei den wesentlichen Funktionen
Artikel 7b Unparteilichkeit des Infrastrukturbetreibers hinsichtlich des Verkehrsmanagements und der Instandhaltungsplanung
Artikel 7c Auslagerung und Aufteilung der Funktionen des Infrastrukturbetreibers
Artikel 7d Finanzielle Transparenz
Artikel 7e Koordinierungsmechanismen
Artikel 7f Europäisches Netzwerk der Infrastrukturbetreiber
Abschnitt 3
Finanzielle Sanierung
Artikel 8 Finanzierung des Infrastrukturbetreibers
Artikel 9 Transparente Entschuldung
Abschnitt 4
Zugang zur Eisenbahninfrastruktur und zu Schienenverkehrsdiensten
Artikel 10 Bedingungen für den Zugang zur Eisenbahninfrastruktur
Artikel 11 Einschränkung des Zugangsrechts und des Rechts, Fahrgäste aufzunehmen und abzusetzen
Artikel 11a Hochgeschwindigkeits-Personenverkehrsdienste
Artikel 12 Abgabe für Personenverkehrsdienste erbringende Eisenbahnunternehmen
Artikel 13 Bedingungen für den Zugang zu Leistungen
Artikel 13a Gemeinsame Informations- und Durchgangsfahrscheinsysteme
Abschnitt 5
Grenzüberschreitende Vereinbarungen
Artikel 14 Allgemeine Grundsätze für grenzüberschreitende Vereinbarungen
Abschnitt 6
Überwachungsaufgaben der Kommission
Artikel 15 Umfang der Marktüberwachung
Kapitel III
Genehmigungen für Eisenbahnunternehmen
Abschnitt 1
Genehmigungsbehörde
Artikel 16 Genehmigungsbehörde
Abschnitt 2
Bedingungen für den Erhalt einer Genehmigung
Artikel 17 Allgemeine Anforderungen
Artikel 18 Bedingungen für den Erhalt einer Genehmigung
Artikel 19 Anforderungen an die Zuverlässigkeit
Artikel 20 Anforderungen an die finanzielle Leistungsfähigkeit
Artikel 21 Anforderungen an die fachliche Eignung
Artikel 22 Anforderungen an die Deckung für zivilrechtliche Haftung
Abschnitt 3
Gültigkeit der Genehmigung
Artikel 23 Gültigkeitsbereich und -dauer
Artikel 24 Befristete Genehmigung, Zustimmung, Aussetzung und Widerruf
Artikel 25 Genehmigungsverfahren
Kapitel IV
Erhebung von Wegeentgelten und Zuweisung von Fahrwegkapazität im Schienenverkehr
Abschnitt 1
Allgemeine Grundsätze
Artikel 26 Effektive Nutzung der Fahrwegkapazität
Artikel 27 Schienennetz-Nutzungsbedingungen
Artikel 28 Vereinbarungen zwischen Eisenbahnunternehmen und Infrastrukturbetreibern
Abschnitt 2
Wege- und Dienstleistungsentgelte
Artikel 29 Festsetzung, Berechnung und Erhebung von Entgelten
Artikel 30 Fahrwegkosten und Rechnungsführung
Artikel 31 Entgeltgrundsätze
Artikel 32 Ausnahmen von den Entgeltgrundsätzen
Artikel 33 Entgeltnachlässe
Artikel 34 Ausgleichsregelungen für nicht angelastete Umweltkosten, Kosten für Unfälle und Infrastrukturkosten
Artikel 35 Leistungsabhängige Entgeltregelung
Artikel 36 Entgelte für vorgehaltene Fahrwegkapazität
Artikel 37 Zusammenarbeit bei netzübergreifenden Entgeltregelungen
Abschnitt 3
Zuweisung von Fahrwegkapazität
Artikel 38 Rechte an Fahrwegkapazität
Artikel 39 Zuweisung von Fahrwegkapazität
Artikel 40 Zusammenarbeit bei der Zuweisung von netzübergreifender Fahrwegkapazität
Artikel 41 Antragsteller
Artikel 42 Rahmenverträge
Artikel 43 Zeitplan des Zuweisungsverfahrens
Artikel 44 Antragstellung
Artikel 45 Netzfahrplanerstellung
(Stand: 06.05.2022)
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