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Regelwerk, EU 2012, Lebensmittel EU, Bund

Verordnung (EU) Nr. 261/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates im Hinblick auf Vertragsbeziehungen im Sektor Milch und Milcherzeugnisse

(ABl. Nr. L 94 vom 30.03.2012 S. 38)


Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 42 Absatz 1 und Artikel 43 Absatz 2,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,

nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses 1,

nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen 2, gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren 3, in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Mehrere Reformen der gemeinsamen Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse, die inzwischen in die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO) 4 eingegangen ist, zielten auf die Marktorientierung des Sektors ab, bei der Preissignale für die Entscheidungen der Landwirte über Art und Menge der Erzeugung maßgeblich sind, damit vor dem Hintergrund der Globalisierung des Handels die Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit des Milchsektors gestärkt werden. Es wurde daher beschlossen, durch die Annahme der Verordnung (EG) Nr. 72/2009 des Rates vom 19. Januar 2009 zur Anpassung der gemeinsamen Agrarpolitik durch Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 247/2006, (EG) Nr. 320/2006, (EG) Nr. 1405/2006, (EG) Nr. 1234/2007, (EG) Nr. 3/2008 und (EG) Nr. 479/2008 und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 1883/78, (EWG) Nr. 1254/89, (EWG) Nr. 2247/89, (EWG) Nr. 2055/93, (EG) Nr. 1868/94, (EG) Nr. 2596/97, (EG) Nr. 1182/2005 und (EG) Nr. 315/2007 5 ("Gesundheitscheck"-Reform 2008/2009) die Quoten schrittweise zu erhöhen, um ein reibungsloses Auslaufen der Milchquoten bis 2015 zu gewährleisten.

(2) Im Zeitraum von 2007 bis 2009 haben sich außergewöhnliche Ereignisse auf den Sektor Milch und Milcherzeugnisse ausgewirkt, die 2008/2009 letztendlich einen Preisverfall zur Folge hatten. Anfangs verursachten extreme Wetterbedingungen in Ozeanien eine erhebliche Verknappung des Angebots, wodurch die Preise rasch enorm anstiegen. Obwohl die globale Angebotslage und die Preise sich zu normalisieren begannen, wirkte sich die nachfolgende Finanz- und Wirtschaftskrise negativ für die Milcherzeuger in der Union aus und verschärfte die Preisvolatilität. Höhere Rohstoffpreise führten zu einem starken Anstieg der Kosten für Futtermittel und andere Betriebsmittelkosten wie Energie. Anschließend führte ein weltweiter und auch die Union betreffender Nachfragerückgang unter anderem bei Milch und Milcherzeugnissen während eines Zeitraums, in dem die Erzeugung konstant blieb, zu einem Preiseinbruch in der Union bis zum unteren Niveau des Sicherheitsnetzes. Dieser drastische Preisrückgang bei Molkereierzeugnissen wurde nicht völlig an die Verbraucher weitergegeben, wodurch sich in der Mehrheit der Länder für die meisten Erzeugnisse im Milchsektor die Bruttospanne für die nachgelagerten Sektoren erhöhte; die Nachfrage konnte sich somit nicht an die niedrigen Preise für Molkereierzeugnisse anpassen, was die Preiserholung verlangsamte und die Auswirkungen der niedrigen Preise auf die Milcherzeuger verschärfte und damit ein ernsthaftes Risiko für die Rentabilität von vielen unter ihnen darstellte.

(3) Als Reaktion auf diese schwierige Marktlage für Milch wurde im Oktober 2009 eine hochrangige Expertengruppe (HLG) "Milch" eingesetzt, um mittel- und langfristige Regelungen für den Sektor Milch und Milcherzeugnisse zu erörtern, die im Hinblick auf das Auslaufen der Milchquoten 2015 zur Stabilisierung des Marktes und der Einkommen der Milcherzeuger sowie zu einer Steigerung der Transparenz in diesem Sektor beitragen sollen.

(4) Bedeutende europäische Interessengruppen der Milchversorgungskette, die Landwirte, milchverarbeitende Betriebe, Milchhändler, den Einzelhandel und Verbraucher vertreten, lieferten mündliche und schriftliche Beiträge zu den Arbeiten der HLG. Außerdem erhielt die HLG Beiträge von eingeladenen Wissenschaftlern, Drittstaatenvertretern, nationalen Wettbewerbsbehörden und von Dienststellen der Kommission. Darüber hinaus fand am 26. März 2010 eine Konferenz der Interessenvertreter des Milchsektors statt, auf der eine größere Gruppe an der Versorgungskette beteiligter Akteure ihre Sicht der Dinge darlegen konnte. Am 15. Juni 2010 legte die HLG ihren Bericht vor. Dieser Bericht enthält eine Analyse der aktuellen Lage des Milchsektors und eine Reihe von Empfehlungen, die sich in erster Linie auf Vertragsbeziehungen, die Verhandlungsmacht der Erzeuger, Berufs- und Branchenverbände, Transparenz (einschließlich des Ausbaus des europäischen Instruments für die Überwachung der Lebensmittelpreise) , Marktmaßnahmen und Terminkontrakte, Vermarktungsnormen und Herkunftskennzeichnung sowie Innovation und Forschung beziehen. In einem ersten Schritt befasst sich diese Verordnung mit den ersten vier dieser Themenkreise.

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