Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, EU 2012, Allgemeines - EU Bund

Verordnung (EU) Nr. 386/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. April 2012 zur Übertragung von Aufgaben, die die Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums betreffen, einschließlich der Zusammenführung von Vertretern des öffentlichen und des privaten Sektors im Rahmen einer Europäischen Beobachtungsstelle für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums, auf das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 129 vom 16.05.2012 S. 1)



Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 114 und Artikel 118 Absatz 1,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,

nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses 1,

gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Das wirtschaftliche Wohlergehen der Union wird von anhaltender Kreativität und Innovation getragen. Soll der Wohlstand der Union auch künftig gesichert werden, so sind Maßnahmen zum wirksamen Schutz von Kreativität und Innovation unverzichtbar.

(2) Rechte des geistigen Eigentums sind wesentlicher Teil des Betriebsvermögens von Unternehmen und tragen dazu bei, Erfindern und Innovatoren eine angemessene Rendite für ihre Arbeit zu sichern und ihre Investitionen in Forschung und neue Ideen zu schützen.

(3) Ein solider, harmonisierter und schrittweiser Ansatz im Bereich der Rechte des geistigen Eigentums ist bei der Verwirklichung der ehrgeizigen Ziele der Strategie Europa 2020, zu der auch die digitale Agenda für Europa gehört, von fundamentaler Bedeutung.

(4) Die stetige Zunahme der Zahl der Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums stellt eine ernsthafte Bedrohung nicht nur für die Wirtschaft der Union, sondern in vielen Fällen auch für die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher in der Union dar. Eine erfolgreiche Bekämpfung dieses Phänomens erfordert daher wirksame, sofortige und koordinierte Maßnahmen auf nationaler, europäischer und globaler Ebene.

(5) Im Rahmen der umfassenden Strategie zum Schutz der Rechte des geistigen Eigentums, die in der Entschließung des Rates vom 25. September 2008 über einen europäischen Gesamtplan zur Bekämpfung von Nachahmungen und Piraterie 3 angestrebt wurde, forderte der Rat die Kommission auf, eine Europäische Beobachtungsstelle für Nachahmungen und Piraterie einzurichten. Deshalb hat die Kommission ein Netz von Sachverständigen aus dem öffentlichen und dem privaten Sektor geschaffen und hat die Aufgaben dieses Netzes in ihrer Mitteilung mit dem Titel "Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums im Binnenmarkt" beschrieben. Der Name der Europäischen Beobachtungsstelle für Marken- und Produktpiraterie sollte in "Europäische Beobachtungsstelle für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums" (im Folgenden "Beobachtungsstelle") geändert werden.

(6) In dieser Mitteilung wurde festgestellt, dass die Beobachtungsstelle als Ressourcenzentrum dienen sollte, das Informationen und Daten über alle Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums zentral erfasst, überwacht und darüber Bericht erstattet. Sie sollte als Plattform für die Zusammenarbeit zwischen Vertretern der nationalen Behörden und Interessenvertretern dienen, um diesen Gelegenheit zu bieten, Gedanken und Erkenntnisse über bewährte Praktiken auszutauschen und Empfehlungen an politische Entscheidungsträger hinsichtlich gemeinsamer Durchsetzungsstrategien zu formulieren. Der Mitteilung zufolge sollte die Beobachtungsstelle bei der Kommission eingerichtet und von den Kommissionsdienststellen verwaltet werden.

(7) In seiner Entschließung vom 1. März 2010 über die Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums im Binnenmarkt 4 forderte der Rat die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Wirtschaft auf, der Beobachtungsstelle ihnen zugängliche zuverlässige und vergleichbare Informationen über Nachahmungen und Piraterie zur Verfügung zu stellen und unter dem Dach der Beobachtungsstelle gemeinsam Pläne für die Erhebung weiterer Informationen zu entwickeln und zu vereinbaren. Ferner forderte der Rat die Beobachtungsstelle auf, jährlich einen umfassenden Bericht zu Ausmaß, Größenordnung und Hauptmerkmalen der Nachahmung und Piraterie sowie zu deren Folgen für den Binnenmarkt vorzulegen. Dieser Jahresbericht sollte im Einklang mit dem Datenschutzrecht unter Verwendung der dafür von den Behörden der Mitgliedstaaten, der Kommission und der Privatwirtschaft zur Verfügung gestellten relevanten Informationen erstellt werden. Der Rat hat ferner darauf hingewiesen, wie wichtig es ist, neue wettbewerbsfähige Geschäftsmodelle zur Erweiterung des legalen Angebots an kulturellen und kreativen Inhalten zu entwickeln und gleichzeitig Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums vorzubeugen und diese zu bekämpfen, und zwar als notwendiges Mittel zur Förderung von Wirtschaftswachstum, Beschäftigung und kultureller Vielfalt.

(8) In seinen Schlussfolgerungen vom 25. Mai 2010 zur künftigen Überarbeitung des Markensystems in der Europäischen Union 5

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 11.03.2019)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion