Regelwerk, EU 2012

UN-Regelung Nr. 41
- Inhalt =>

1. Anwendungsbereich
2. Begriffsbestimmungen
3. Antrag auf Genehmigung
4. Aufschriften
4.1. Die Bauteile der Auspuff- oder Schalldämpferanlage müssen mindestens folgende Aufschriften tragen:
5. Genehmigung
6. Vorschriften
6.1. Allgemeine Vorschriften
6.2. Vorschriften über die Geräuschpegel
6.3. Zusätzliche Bestimmungen zu Geräuschemissionen
6.4. Zusätzliche Vorschriften für Auspuff- oder Schalldämpferanlagen, die mit Faserstoffen gefüllt sind
6.5. Zusätzliche Vorschriften in Bezug auf die Manipulierbarkeit sowie auf manuell einstellbare Auspuff- bzw. Schalldämpferanlagen mit mehreren Betriebsarten
7. Änderung und Erweiterung der Genehmigung für einen Kraftradtyp oder einen Typ der Auspuff- oder Schalldämpferanlage
8. Übereinstimmung der Produktion
9. Maßnahmen bei Abweichungen der Produktion
10. Endgültige Einstellung der Produktion
11. Namen und Anschriften der technischen Dienste, die die Prüfungen für die Genehmigung durchführen, und der Typgenehmigungsbehörden
12. Übergangsbestimmungen
Anhang 1 Mitteilung
Anhang 2 Muster der Genehmigungszeichen
Muster A
Muster B
Anhang 3 Verfahren und Geräte zur Messung der Geräuschentwicklung von Krafträdern
1. Fahrgeräusch des Kraftrads (Messbedingungen und Verfahren für die Prüfung des Fahrzeugs im Rahmen des Typgenehmigungsverfahrens)
1.1. Messgeräte
1.2. Akustische Umgebung, Witterungsverhältnisse und Hintergrundgeräusch
1.3. Prüfverfahren
1.4. Datenverarbeitung und Berichte
2. Standgeräusch des Kraftrads (Messbedingungen und Verfahren für die Überprüfung des im Verkehr befindlichen Fahrzeugs)
2.1. Schalldruckpegel des Kraftrads im Nahfeld
2.2. Messgeräte
2.3. Messbedingungen
2.4. Messmethode
2.5. Ergebnisse
3. Geräusche des fahrenden Kraftrades (Meldung der Daten, um die Prüfung des im Verkehr befindlichen Fahrzeugs zu erleichtern)
Anlage 1 Ablaufdiagramm für das Prüfverfahren für Prüfungen des fahrenden Fahrzeugs für Fahrzeuge der Kategorie L3 mit PMR lowerals 25
Anlage 2 Anordnung der Mikrofone zur Messung des Standgeräusches
Anhang 4 Vorschriften für die Prüfstrecke
1. Einleitung
2. Erforderliche Merkmale der Oberfläche
2.1. Resthohlraumgehalt
2.2. Schallabsorptionskoeffizient
2.3. Gefügetiefe
2.4. Oberflächenhomogenität
2.5. Kontrollintervalle
3. Konstruktion der Prüfstrecke
3.1. Prüfzone
Abbildung 1: Mindestanforderungen für die Prüfstrecke. Der schattierte Bereich wird als "Prüfzone" bezeichnet
3.2. Konstruktion und Vorbereitung der Oberfläche
Abbildung 2: Kornverteilungskurve der Zuschlagstoffe für das Asphaltmischgut, mit Toleranzen
4. Prüfverfahren
4.1. Messung des Resthohlraumgehalts
4.2. Schallabsorptionskoeffizient
4.3. Messung des volumetrischen Grobgefüges
5. Alterungsbeständigkeit und Wartung
5.1. Auswirkung der Alterung
5.2. Wartung der Oberfläche
5.3. Instandsetzung der Prüfzone
6. Aufzeichnungen zur Prüfstrecke und zu den durchgeführten Prüfungen
6.1. Aufzeichnungen zur Prüfstrecke
6.2. Aufzeichnungen zur Prüfung des Geräuschpegels von Fahrzeugen auf der Prüfstrecke
Anhang 5 Auspuffschalldämpfer mit Faserstoffen
Anhang 6 Maximale Grenzwerte der Schallpegel
Anhang 7 Zusätzliche Bestimmungen zu Geräuschemissionen (Additional Sound Emission Provisions, ASEP)
1. Anwendungsbereich
2. Zusätzliche Bestimmungen zu Geräuschemissionen
2.1. Messgeräte
2.2. Akustische Umgebung, Witterungsverhältnisse und Hintergrundgeräusch
2.3. Mikrofonstandorte und Zustand des Fahrzeugs
2.4. Allgemeine Betriebsbedingungen:
2.5. ASEP-Steuerspanne
2.6. ASEP-Grenzwerte
3. Prüfung der Einhaltung durch Messungen
3.1. Allgemeines
3.2. ASEP-Bezugsprüfbedingungen
Anhang 8 Erklärung über die Einhaltung der zusätzlichen Bestimmungen zu Geräuschemissionen (ASEP)