Regelwerk, EU 2013, Strahlenschutz

RL 2013/59/EURATOM
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Kapitel I
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 1 Gegenstand

Artikel 2 Anwendungsbereich

Artikel 3 Ausschluss vom Anwendungsbereich Diese Richtlinie gilt nicht für

Kapitel II
Begriffsbestimmungen

Artikel 4 Begriffsbestimmungen

Kapitel III
Strahlenschutzsystem

Artikel 5 Allgemeine Grundsätze des Strahlenschutzes

Abschnitt 1
Optimierungsinstrumente

Artikel 6 Dosisrichtwerte für berufliche Expositionen, Expositionen der Bevölkerung und medizinische Expositionen

Artikel 7 Referenzwerte

Abschnitt 2
Dosisbegrenzung

Artikel 8 Altersbegrenzung für strahlenexponierte Arbeitskräfte

Artikel 9 Dosisgrenzwerte für die berufliche Exposition

Artikel 10 Schutz von schwangeren oder stillenden Arbeitskräften

Artikel 11 Dosisgrenzwerte für Auszubildende und Studierende

Artikel 12 Dosisgrenzwerte für die Exposition der Bevölkerung

Artikel 13 Schätzung der effektiven Dosis und der Organ-Äquivalentdosis

Kapitel IV
Anforderungen an Ausbildung, Fortbildung und Unterweisung im Strahlenschutz

Artikel 14 Allgemeine Verantwortlichkeiten für Ausbildung, Fortbildung und Unterweisung

Artikel 15 Fortbildung von strahlenexponierten Arbeitskräften und deren Unterweisung

Artikel 16 Unterweisung und Fortbildung von Arbeitskräften, die einer potenziellen Exposition durch herrenlose Strahlenquellen ausgesetzt sind

Artikel 17 Vorherige Unterweisung und Fortbildung der Notfalleinsatzkräfte

Artikel 18 Ausbildung, Unterweisung und Fortbildung im Bereich medizinischer Exposition

Kapitel V
Rechtfertigung und regulatorische Kontrolle der Tätigkeiten

Abschnitt 1
Rechtfertigung und verbot von Tätigkeiten

Artikel 19 Rechtfertigung von Tätigkeiten

Artikel 20 Tätigkeiten, die Verbraucherprodukte betreffen

Artikel 21 Verbot von Tätigkeiten

Artikel 22 Tätigkeiten mit einer absichtlichen Exposition von Menschen zwecks nicht-medizinischer Bildgebung

Abschnitt 2
Regulatorische Kontrolle

Artikel 23 Ermittlung von Tätigkeiten mit natürlich vorkommendem radioaktivem Material

Artikel 24 Abgestufte Vorgehensweise bei der regulatorischen Kontrolle

Artikel 25 Anmeldung

Artikel 26 Freistellung von der Anmeldungspflicht

Artikel 27 Anzeige oder Einholung einer Genehmigung

Artikel 28 Genehmigung

Artikel 29 Zulassungsverfahren

Artikel 30 Freigabe aus der regulatorischen Kontrolle

Kapitel VI
Berufliche Exposition

Artikel 31 Verantwortung

Artikel 32 Maßnahmen zum Schutz strahlenexponierter Arbeitskräfte

Artikel 33 Maßnahmen zum Schutz von Auszubildenden und Studierenden

Artikel 34 Beratung mit Strahlenschutzexperten

Artikel 35 Vorkehrungen am Arbeitsplatz

Artikel 36 Einstufung der Arbeitsplätze

Artikel 37 Kontrollbereiche

Artikel 38 Überwachungsbereiche

Artikel 39 Radiologische Überwachung des Arbeitsplatzes

Artikel 40 Kategorien strahlenexponierter Arbeitskräfte

Artikel 41 Individuelle Überwachung

Artikel 42 Dosisermittlung bei unfallbedingter Exposition

Artikel 43 Erfassung und Übermittlung der Ergebnisse

Artikel 44 Zugang zu den Ergebnissen der individuellen Überwachung

Artikel 45 Medizinische Überwachung strahlenexponierter Arbeitskräfte

Artikel 46 Medizinische Einstufung

Artikel 47 Verbot der Beschäftigung oder Einstufung nicht tauglicher Arbeitskräfte

Artikel 48 Gesundheitsakten

Artikel 49 Besondere medizinische Überwachung

Artikel 50 Rechtsbehelfe

Artikel 51 Schutz externer Arbeitskräfte

Artikel 52 Gesondert zugelassene Expositionen

Artikel 53 Berufsbedingte Notfallexposition

Artikel 54 Radon am Arbeitsplatz

Kapitel VII
Medizinische Expositionen

Artikel 55 Rechtfertigung

Artikel 56 Optimierung

Artikel 57 Verantwortlichkeiten

Artikel 58 Verfahren

Artikel 59

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