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Regelwerk, EU 2013, Wasser EU Bund

Durchführungsbeschluss 2013/781/EU der Kommission vom 18. Dezember 2013 über einen Antrag des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland auf Genehmigung einer Ausnahmeregelung für England, Schottland und Wales gemäß der Richtlinie 91/676/EWG des Rates zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen

(Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2013) 9167)
(Nur der englische Text ist verbindlich)

(ABl. Nr. L 346 vom 20.12.2013 S. 65)



s.a.: Liste über Anträge/zur Gewährung auf Genehmigung zur RL 91/676/EWG

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie 91/676/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen 1, insbesondere auf Anhang III Abschnitt 2 Unterabsatz 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Beabsichtigt ein Mitgliedstaat, eine andere Dungmenge pro Jahr und Hektar zuzulassen als in Anhang III Abschnitt 2 Unterabsatz 2 Satz 1 bzw. Buchstabe a der Richtlinie 91/676/EWG vorgesehen, so ist diese Menge so zu bemessen, dass das Erreichen der in Artikel 1 der Richtlinie genannten Ziele nicht beeinträchtigt wird, wobei diese andere Menge anhand objektiver Kriterien wie lange Wachstumsphasen und Kulturen mit hohem Stickstoffbedarf zu begründen ist.

(2) Am 29. Mai 2009 hat die Kommission die Entscheidung 2009/431/EG über einen Antrag des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland auf Genehmigung einer Ausnahmeregelung für England, Schottland und Wales nach der Richtlinie 91/676/EWG des Rates zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrate aus landwirtschaftlichen Quellen 2 erlassen, mit der die Ausbringung (pro Hektar und Jahr) einer höchstens 250 kg Stickstoff enthaltenden Dungmenge im Rahmen der Aktionsprogramme für England (Regulation 2008 Nr. 2349), Schottland (Regulation 2008 Nr. 298, geänderte Fassung) und Wales (Regulation 2008 Nr. 3143) unter bestimmten Bedingungen genehmigt wurde und die am 31. Dezember 2012 abläuft.

(3) Von der Ausnahmeregelung der Entscheidung 2009/431/EG profitierten 2010 insgesamt 433 landwirtschaftliche Betriebe (425 in England, 6 in Schottland und 2 in Wales), 2011 insgesamt 404 Betriebe (396 in England, 7 in Schottland und 1 in Wales) und 2012 insgesamt 390 Betriebe (385 in England, 4 in Schottland und 1 in Wales). Die Regelung betraf im Zeitraum 2009- 2012 ungefähr 110.000 Großvieheinheiten (0,9 % des Gesamtbestands), 45.000 Hektar Grünland (0,4 % der Gesamtgrünlandfläche) und 5.000 Hektar Ackerland (0,1 % der Gesamtackerfläche) Großbritanniens.

(4) Am 20. Dezember 2012 hat das Vereinigte Königreich bei der Kommission eine Verlängerung der Ausnahmegenehmigung gemäß Anhang III Abschnitt 2 Unterabsatz 3 der Richtlinie 91/676/EWG zu denselben Bedingungen, wie sie für die Entscheidung 2009/431/EG festgelegt wurden, beantragt.

(5) Das Vereinigte Königreich hat gemäß Artikel 5 der Richtlinie 91/676/EWG Aktionsprogramme für den Zeitraum 2013-2016 aufgestellt, die in folgenden Rechtsakten festgelegt sind: Nitrate Pollution Prevention Regulations 2008 (SI 2008/2349) sowie Änderungsrechtsakte SI 2009/3160, SI 2012/1849, SI 2013/1001 und SI 2013/2619 in England; Action Programme for Nitrate Vulnerable Zones Regulations 2008 (Scottish SI 2008/298) und Änderungsrechtsakt SI 2013/123 in Schottland; Nitrate Pollution Prevention (Wales) Regulations 2013 (SI 2013/2506 (W. 245)) in Wales.

(6) Die ausgewiesenen nitratgefährdeten Gebiete, für die die Aktionsprogramme gelten, decken gemäß SI 2013/2619 für England, den delegierten Rechtsakten Scottish SI 2002 Nr. 276 und Scottish SI 2002 Nr. 546 für Schottland und Regulation SI 2013/2506 (W. 245) für Wales 58 % der Gesamtfläche Englands, 14 % der Gesamtfläche Schottlands und 2,3 % der Gesamtfläche von Wales ab.

(7) Aus den übermittelten Daten zur Wasserqualität geht hervor, dass die durchschnittlichen Nitratkonzentrationen im Grundwasser in 85 % der Grundwasserkörper Englands unter 50 mg/l und in 60 % der Grundwasserkörper unter 25 mg/l liegen. In Wales betragen die durchschnittlichen Nitratkonzentrationen im Grundwasser in 95 % der Grundwasserkörper weniger als 50 mg/l und in 87 % der Grundwasserkörper weniger als 25 mg/l. In Schottland betragen die durchschnittlichen Nitratkonzentrationen im Grundwasser in über 87 % der Grundwasserkörper weniger als 50 mg/l und in 62 % der Grundwasserkörper weniger als 25 mg/l. Bei den Oberflächengewässern werden an 59 % der Überwachungsstellen in England durchschnittliche Nitratkonzentrationen von weniger als 25 mg/l und an nur 8 % von mehr als 50 mg/l gemessen. In Schottland und Wales zeigen über 95 % der Überwachungsstellen durchschnittliche Nitratkonzentrationen von unter 25 mg/l. In Schottland weist keine Überwachungsstelle durchschnittliche Nitratkonzentrationen von über 50 mg/l auf, und in Wales ist dies nur bei 1 % der Überwachungsstellen der Fall.

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