Regelwerk, EU 2014

Beschl. 2014/11/EU
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Artikel 1

Artikel 2

Anhang

"Anhang II

Teil A
Flussdiagramm der Kategorien für die Eingabe statistischer Daten gemäss Artikel 54 Absatz 2

Teil B
Ausführliche Anweisungen für die Angabe statistischer Daten über die Verwendung von Tieren für wissenschaftliche Zwecke gemäss Artikel 54 Absatz 2

A.Genetisch veränderte Tiere

B. Datenkategorien

1. Tierarten

2. Erneute Verwendung

3. Geburtsort

4. Nichtmenschliche Primaten - Bezugsquelle

5. Nichtmenschliche Primaten - Generation

6. Genetischer Status

7. Schaffung einer neuen genetisch veränderten Linie

8. Schweregrad

9. Verwendungszwecke

10. Untersuchungen im Rahmen der Grundlagenforschung

11. Translationale und angewandte Forschung

12. Verwendung zu regulatorischen Zwecken und Routineproduktion

13. Verwendung zu regulatorischen Zwecken und Routineproduktion, nach Typ

14. Prüfungen aufgrund von Rechtsvorschriften

15. Anforderungen aufgrund von Rechtsvorschriften

16. Qualitätskontrolle (einschließlich Chargenunbedenklichkeit und -potenzprüfungen)

17. Toxizitäts- und andere Unbedenklichkeitsprüfungen, nach Prüfungstypen

18. Akute und subakute Toxizität - Testmethoden

19. Toxizität bei wiederholter Applikation

20. Verwendung von Tieren zur regulierten Produktion, nach Produkttypen

21. Ökotoxizität

C.

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