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Regelwerk, EU 2014, Arbeitsschutz - EU Bund

Verordnung (EU) Nr. 68/2014 der Kommission vom 27. Januar 2014 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 141/2013 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1338/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates zu Gemeinschaftsstatistiken über öffentliche Gesundheit und über Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz in Bezug auf Statistiken auf der Grundlage der Europäischen Gesundheitsumfrage (EHIS) infolge des Beitritts Kroatiens

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 23 vom 28.01.2014 S. 9)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1338/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 zu Gemeinschaftsstatistiken über öffentliche Gesundheit und über Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz 1, insbesondere auf Artikel 9 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) In Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 141/2013 der Kommission 2 ist die mindestens zu berücksichtigende effektive Stichprobengröße ausgehend von einer einfachen Zufallsauswahl festgelegt.

(2) Um dem Beitritt Kroatiens Rechnung zu tragen, ist es erforderlich, Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 141/2013 anzupassen.

(3) Die Verordnung (EU) Nr. 141/2013 sollte daher entsprechend geändert werden.

(4) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stehen im Einklang mit der Stellungnahme des Ausschusses für das Europäische Statistische System

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 141/2013 erhält die Fassung des Anhangs der vorliegenden Verordnung.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 27. Januar 2014

______
1) ABl. Nr. L 354 vom 31.12.2008 S. 70.

2) Verordnung (EU) Nr. 141/2013 der Kommission vom 19. Februar 2013 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1338/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates zu Gemeinschaftsstatistiken über öffentliche Gesundheit und über Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz in Bezug auf Statistiken auf der Grundlage der Europäischen Gesundheitsumfrage (EHIS) (ABl. Nr. L 47 vom 20.02.2013 S. 20).

.

Anhang

"Anhang II
Zu erreichende endgültige Stichprobengrößen

Zu befragende Personen ab
15 Jahren
EU-Mitgliedstaaten
Belgien 6.500
Bulgarien 5.920
Tschechische Republik 6.510
Dänemark 5.350
Deutschland 15.260
Estland 4.270
Irland 5.057
Griechenland 6.667
Spanien 11.620
Frankreich 13.110
Kroatien 5.000
Italien 13.180
Zypern 4.095
Lettland 4.555
Litauen 4.850
Luxemburg 4.000
Ungarn 6.410
Malta 3.975
Niederlande 7.515
Österreich 6.050
Polen 10.690
Portugal 6.515
Rumänien 8.420
Slowenien 4.486
Slowakei 5.370
Finnland 5.330
Schweden 6.200
Vereinigtes Königreich 13.085
EU-Mitgliedstaaten insgesamt 199.990
Schweiz 5.900
Island 3.940
Norwegen 5.170
EU zuzüglich Schweiz, Island und Norwegen 215.000"


ENDE

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