Regelwerk, EU 2014

UN-Regelung Nr. 5
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1. Anwendungsbereich
2. Begriffsbestimmungen
3. Antrag auf Genehmigung
4. Aufschriften
5. Genehmigung
5.1. Allgemeines
5.2. Bestandteile des Genehmigungszeichens
5.3. Anordnung des Genehmigungszeichens
6. Allgemeine Bestimmungen
7. Nennwerte
Tabelle 1
8. Beleuchtung
Tabelle 2
9. Farbe
10. Prüfung der Blendbelästigung
11. Übereinstimmung der Produktion
12. Massnahmen bei Abweichungen in der Produktion
13. Änderungen des Typs einer Sealed-Beam-Scheinwerfereinheit (SB-Einheit) und Erweiterung der Genehmigung
14. Endgültige Einstellung der Produktion
15. Übergangsbestimmungen
16. Namen und Anschriften der technischen Dienste, die die Prüfungen für die Genehmigung durchführen, und der Behörden
Anhang 1 SB-Einheiten für Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen und für andere langsame Fahrzeuge
Anhang 2 Mitteilung
Anhang 3 Mindestanforderungen für verfahren zur Kontrolle der Übereinstimmung der Produktion
1. Allgemeines
2. Mindestanforderungen für die Kontrolle der Übereinstimmung der Produktion durch den Hersteller
2.1. Art der Prüfungen
2.2. Anzuwendende Prüfverfahren
2.3. Art der Probenahme
2.4. Gemessene und aufgezeichnete fotometrische Eigenschaften
2.5. Maßgebende Kriterien für die Annehmbarkeit
Anhang 4 Muster der Genehmigungszeichen
Abbildung 1
Abbildung 2
Abbildung 3a
Abbildung 3b
Abbildung 4
Abbildung 5
Abbildung 6
Abbildung 7
Abbildung 8
Abbildung 9
Abbildung 10: Vereinfachte Kennzeichnung zusammengebauter, kombinierter oder ineinandergebauter Leuchten
Beispiel A
Beispiel B
Beispiel C
Beispiel D
Abbildung 11: Mit einem Scheinwerfer ineinandergebaute Leuchte
Beispiel 1
Beispiel 2
Bildtafel SB2 - SB-Scheinwerfer Typ 2 - Durchmesser 180 mm, für Abblendlicht und Fernlicht
Bildtafel SB3 - SB-Scheinwerfer Typ 1 - Durchmesser 180 mm, nur für Fernlicht
Bildtafel SB4 - SB-Scheinwerfer Typ 2 - Durchmesser 180 mm, nur für Abblendlicht
Bildtafel SB5 - SB-Scheinwerfer Typ 1 - Durchmesser 145 mm, nur für Fernlicht
Bildtafel SB6 - SB-Scheinwerfer Typ2, Durchmesser 145 mm, für Abblendlicht und Fernlicht
Bildtafel SB7 - SB-Scheinwerfer Typ 1 - Durchmesser 145 mm, nur für Abblendlicht
Bildtafeln SB8a und SB8b - Messschirme
A. Scheinwerfer für Rechtsverkehr
B. Scheinwerfer für Linksverkehr
Anhang 5 Prüfung der Beständigkeit der fotometrischen Eigenschaften von in betrieb befindlichen Scheinwerfern
1. Prüfung der Beständigkeit der fotometrischen Merkmale
1.1. Sauberer Scheinwerfer
1.2. Verschmutzter Scheinwerfer
2. Prüfung der Veränderung der vertikalen Lage der Hell-Dunkel-Grenze unter Wärmeeinfluss
2.1. Prüfung
2.2. Prüfergebnisse
Anhang 6 Anforderungen an Scheinwerfer mit Kunststoffabschlussscheiben - Prüfung von Abschlussscheiben oder Werkstoffproben und von vollständigen Scheinwerfern
1. Allgemeine Bestimmungen
2. Prüfungen
2.1. Temperaturwechselbeständigkeit
2.2. Beständigkeit gegen atmosphärische Einflüsse und Chemikalien
2.3. Beständigkeit gegen Reinigungsmittel und Kohlenwasserstoffe
2.4. Beständigkeit gegen mechanische Abnutzung
2.5. Prüfung des Haftvermögens von Beschichtungen (falls vorhanden)
2.6. Prüfungen des vollständigen Scheinwerfers mit einer Kunststoffabschlussscheibe
3. Überprüfung der Übereinstimmung der Produktion
Anlage 1 Zeitliche Reihenfolge der Prüfungen für die Genehmigung
A. Prüfungen bei Kunststoffen (Abschlussscheiben oder Werkstoffproben, die nach Absatz 3.2.4 dieser Regelung vorgelegt worden sind)
B. Prüfungen an vollständigen Scheinwerfern (die nach Absatz 3.2.3 dieser Regelung vorgelegt worden sind)
Anlage 2 Verfahren zur Messung des Streulichts und des Lichttransmissionsgrads
1. Messeinrichtung (siehe Abbildung)
2. Messungen
Anlage 3 Verfahren für den Sprühversuch
1. Prüfgerät
1.1. Sprühpistole
1.2. Prüfmischung
2. Prüfung
Anlage 4 Bestimmung der Adhäsionskraft von Klebestreifen
1. Zweck
2. Prinzip
3. Vorgeschriebene Umgebungsbedingungen
4. Prüfstücke
5. Verfahren
6. Ergebnisse
Anhang 7 Mindestanforderungen für stichprobenartige Überprüfungen durch einen Prüfer
1. Allgemeines
2. Erste Probenahme
2.1. Die Übereinstimmung wird nicht beanstandet
2.2. Die Übereinstimmung wird beanstandet
3. Wiederholte Probenahme
3.1. Die Übereinstimmung wird nicht beanstandet
3.2. Die Übereinstimmung wird beanstandet
3.3. Rücknahme der Genehmigung
4. Veränderung der vertikalen Lage der Hell-Dunkel-Grenze
Abbildung 1