Regelwerk, EU 2014

UN-Regelung Nr. 6
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0. Anwendungsbereich
1. Begriffsbestimmungen
2. Antrag auf Genehmigung
3. Aufschriften
4. Genehmigung
4.1. Allgemeines
4.2. Bestandteile des Genehmigungszeichens
4.3. Anordnung des Genehmigungszeichens
5. Allgemeine Vorschriften
6. Lichtstärke
7. Prüfverfahren
7.1. Alle fotometrischen und kolorimetrischen Messungen sind wie folgt durchzuführen:
8. Farbe des ausgestrahlten Lichts
9. Änderung des Typs eines Fahrtrichtungsanzeigers für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger und Erweiterung der Genehmigung
10. Übereinstimmung der Produktion
11. Massnahmen bei Abweichungen in der Produktion
12. Endgültige Einstellung der Produktion
13. Namen und Anschriften der technischen Dienste, die die Prüfungen für die Genehmigung durchführen, und der Typgenehmigungsbehörden
14. Übergangsbestimmungen
Anhang 1 Kategorien von Fahrtrichtungsanzeigern: Mindestwinkel für die räumliche Lichtverteilung dieser Kategorien von Fahrtrichtungsanzeigern
Anhang 2 Mitteilung
Anhang 3 Beispiele für die Anordnungen der Genehmigungszeichen
Abbildung 1
Abbildung 2
Muster A
Muster B
Muster C
Abbildung 3 Mit einem Scheinwerfer ineinandergebaute Leuchte
Abbildung 4 Kennzeichnung von unabhängigen Leuchten
Anhang 4 Fotometrische Messungen
1. Messverfahren
2. Vereinheitlichte räumliche Lichtverteilung für Fahrtrichtungsanzeiger der Kategorien 1, 1a, 1b, 2a und 2b
3. Fotometrische Messung von Leuchten
3.1. bei nicht auswechselbaren Lichtquellen (Glühlampen und andere):
3.2. Bei auswechselbaren Lichtquellen:
Anhang 5 Mindestanforderungen an Verfahren zur Kontrolle der Übereinstimmung der Produktion
1. Allgemeines
2. Mindestanforderungen für die Kontrolle der Übereinstimmung der Produktion durch den Hersteller
2.1. Art der Prüfungen
2.2. Prüfverfahren
2.3. Art der Probenahme
2.4. Gemessene und aufgezeichnete fotometrische Eigenschaften
2.5. Maßgebende Kriterien für die Annehmbarkeit
Anhang 6 Mindestanforderungen für Stichprobenartige Überprüfungen durch einen Prüfer
1. Allgemeines
2. Erste Probenahme
3. Erneute Probenahme
Abbildung 1